Dusche Glaswand gesprungen - Vermieter verlangt Schadenersatz

  • Ich habe auch eine Frage zu einer kuriosen Reparatur.

    Vor ca. 2 Wochen gab es einen fürchterlichen Knall in meinem Bad, ich hielt mich in der Küche auf, als ich nachsah, war an meiner Glasdusche eine Wand zersprungen und die darüber liegende Verspannung (Halterung) war zusetzlich noch in die Glaswand gefahren und lag dann in der Duschtasse. Den Schaden meldete ich gleich meinem Vermieter (Eigentümer der Wohnung in einem Mehrfamilienhaus). Jetzt verlangt er von mir das über meine Hausratversicherung abzuwickeln. Habe mich daraufhin bei meinem Agenten erkundigt, er sagte mir, da ich nicht der Verursacher bin würde es die Versicherung nicht übernehmen, sondern es ist Vermietersache. Mit meinem Vermieter komme ich sehr gut aus, deshalb hat er schon alle Register gezogen und dies an die Firma welche die Dusche eingebaut hat, übergeben, leider übernimmt diese auch keine Garantie, da es 5 Jahre her ist. Dann hat sich mein Vermieter noch an den Glashersteller gewand, auch er übernimmt keine Garantie. Nun ist mein Vermieter wieder bei mir gelandet und hat mir einen Kostenvoranschlag zugesendet, der belastet mich mit 900 bis 1012 €.

    Muß ich wirklich diese Kosten übernehmen, auch wenn der Schaden durch höhere Gewalt entstanden ist?

    Wer kann mir da helfen, aus eigener Erfahrung oder Wissen, bitte meldet euch dringent.

    DANKE

    Verschoben - Eigene Fragen bitte nie in fremden Themen platzieren!

  • Muß ich wirklich diese Kosten übernehmen, auch wenn der Schaden durch höhere Gewalt entstanden ist?

    Das ist eine Frage der Beweislast.

    Bei Schäden und Schadensersatz nach § 280 I BGB ist die Beweislast nach Verantwortungsbereichen aufgeteilt. Zunächst muss sich der Vermieter entlasten, er muss also nachweisen, dass dieser Schaden nicht auf ihn oder die Mietsache selbst zurückzuführen ist. Gelingt dem Vermieter genau das, so muss sich der Mieter entlasten.

    Bei solchen Schäden kann eine Ursache ein sog. Spannungsriss sein. Im Zweifel muss ein Gutachter diese Frage klären, obwohl das bei euch nicht besonders Aussichtsreich erscheint.

    Deine Chancen stehen also nicht ganz schlecht, dass du die Kosten nicht zu tragen hast. Aber das Prozessrisiko ist hoch, da nicht abschätzbar ist, was ein Gutachter feststellt in einem eventuellen Gerichtsverfahren, hier sollte man über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Näheres kann dir ein Anwalt verraten, der sämtliche Details kennt.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Danke darkshadow für deine super Information,

    Ich werde mal hier Fotos hochladen die ich gemacht habe. Also mein Vermieter hat es ja selbst gesagt das Spannungsrisse auftreten können, ist zwar selten aber es passiert halt doch mal. Mein Problem ist halt das ich keinerlei Versicherungen habe, die vorallem bei Glasbruch einspringen.

    Der Vermieter schaut sich nochmal den Mietvertrag an und schaut nach Alternativen.mms_img-574239281.jpgmms_img-657537426.jpg

  • Hallo hundemutti,

    Du solltest den Schadenfall sofort schriftlich an Deine Private Haftpflichtversicherung melden. Ich gehe davon aus, das Du eine hast.

    Die prüft für Dich die Haftungsfrage, begleicht begründete Ansprüche und wehrt, notfalls auch vor Gericht, unbegründete Ansprüche ab.

    Eigentlich tragen Mieter für so einen Schaden keine Haftung, weil sie hier nicht schuldhaft gehandelt haben.

    Genausowenig, als wenn ein Fenster platzt, ein Treppengeländer marode zerbricht oder ein Stein aus der Wand fällt ... etc. ...

  • Zur Info, Glasschäden sind in privaten Versicherungen immer ausgeschlossen, auch wenn Mietsache Schäden ansonsten mitversichert sind. Es gibt keine Haftpflicht Versicherung, die auch Glasschäden zahlt.

  • Ich danke euch für die ganz vielen und guten Informationen. Eine Rundfrage bei verschiedenen Versicherungen hat mir das gleiche Ergebnis gebracht. Leider habe ich keine Versicherung abgeschlossen (finanz. Gründe), weder Haftpflicht noch Hausrat die auch eine Glasversicherung beinhalten können, je Abschluß.

    Mein Vermieter hat nun eine andere Lösung gefunden, vorallem preislich eine gute Lösung. Na mal sehen, er will mich darüber auf dem Laufenden halten.

    Auch euch werde ich den Verlauf mitteilen!!!

    DANKE

  • Leider habe ich keine Versicherung abgeschlossen (finanz. Gründe), weder Haftpflicht noch Hausrat die auch eine Glasversicherung beinhalten können, je Abschluß.

    Nur abschließend und am Rande: Das fehlen einer solchen Versicherung kann Dich ganz schnell in eine Privatinsolvenz oder in Armut stürzen.

    Einer meiner Mieter hatte vor ein paar Jahren einen massiven Abwasserschaden. Das Zeug kam praktisch überall die Wände runter und der komplette Hausrat war Schrott (einschließlich Elektrogeräte). Unser Gutachter hat den Schaden grob auf 40.000 - 50.000 € beziffert, dummerweise war der Mieter nicht versichert und hat fortan erst einmal auf einer Matratze geschlafen.

    Gleiches gilt für die Privathaftpflicht. Hier teilweise Forderungen im Bereich von einer Million EUR entstehen.

    Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung bekommst Du als Grundpaket teilweise schon für 3-4 € im Monat.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • So hier bin ich wieder.

    Meine Scheibe ist nun eingebaut und mein Vermieter hatte eine preisgünstige Firma aufgetan, diese Firma war sehr kompotend und freundlich.

    Ja, lieber Leipzig 82 du hast vollkommen recht, es ist immer besser eine Versicherung zu haben. Leider war ich lange Zeit Hatzer und da wurde ich genötigt alle Versicherungen zu kündigen, Hausrat und Haftpflicht, da mein ganzer Hausstaat minderwertig war.

    Allerdings war ich jetzt nicht untätig und habe Erkundigungen in verschiedenen Versicherungsanstallten durchgeführt, da ich wissen wollte ob sie den Schaden als solchen Bearbeitet hätten. Das Ergebnis war immer gleich " Eine Haftpflichtversicherung tritt nur in Kraft, wenn ICH einen Schaden verursacht habe, bewußt oder unbewußt. Bei Materialfehler, was bei mir der Fall war, tritt keine Versicherung ein ".

    Trotzdem werde ich am Jahresende mich für nächstes Jahr für eine Haftpflichtversicherung entscheiden.

    Desweiterem hat mir mein Vermieter angekündigt eine Mieterhöhung zu veranlassen. Da ich Wohngeld beziehe und das nur Minimal ist, kann ich mir diese Wohnung nicht mehr leisten, da reicht meine Rente nicht mehr. Ich kann leider auch bei der Steuer diese außergewöhnlichen Belastungen angeben, da ich noch nicht Steuerverpflichtig bin.

    Noch einmal zu den verschiedenen Versicherungen die ich befragt habe, haben mir einige gesagt das er mir diesen Schaden nicht aufs Auge drücken darf. Ich weiß nicht ob das stimmt, deshalb suche ich jetzt einen juristischen Rat, der sollte natürlich weitestgehend kostenlos sein., brauche ja nur ein " Ja oder ein Nein ", alles andere kann ich schon selbst abwickeln.

  • Hallo liebe Leute die sich für meinen Beitrag interessiert haben !!!

    Habe mich gestern noch juristisch Sachkundig gemacht. Im Mietrecht steht das ich in meinem Fall keine Rechnung begleichen brauch. Wie ich oben schon erwähnte, hätte keine Versicherung die Kosten übernommen, davon war eine sehr Ehrlich und hat mich auf Gesetzmäßigkeiten hingewiesen. Im BGB unter § 535 ist verankert wer die Kosten übernehmen muß, also der Vermieter steht in der Pflicht. Ein Mieter muß nur Kleinreparaturen die bis max. 100 €, wenn kein anderer Betrag im Vertrag steht übernehmen, der Vermieter ist in der Instandhaltungspflicht und Reparaturenbeseitigung aller Fehler und Schäden die in Gebrauch der " Mietsache " beeinträchtigen oder unmöglich machen. Da es ein Materialschaden war und ich keinen Einfluß auf den Schaden hatte bin ich aus dieser Sache raus. Anders wäre es wenn ich diesen Schaden selbst verursacht hätte, dann wäre auch, wenn vorhanden die Haftpflicht eingetreten.

    Noch mal Glück gehabt, aber ich versichere Euch demnächst ein Gesamtpacket abzuschließen. Nun muß ich nur noch meinem Vermieter verklickern das ich die Rechnung nicht übernehmen brauch !!!!

    Vielen Dank nochmal an euch Alle für die Hilfe.