Kündigung und Rückgabe im Erbfall - Vermieter verlangt noch Miete trotz Renovierung

  • Guten Tag in diese Runde,

    die Mutter von Frau X ist Anfang August verstorben. Die Wohnungsgesellschaft (WG) wurde 2 Tage später zunächst tel. informiert, die Mitarbeiterein (MA'in) der WG fragte nach, zu wann die Wohnung geräumt werden kann und bat darum, das in dem Kündigungsschreiben zu vermerken. Sie erklärte, " das man das mit einem früheren Kündigungstermin schon für Frau X regeln würde".

    Tags drauf wurde per E-Mail ein Kündigung an die WG geschickt, das die Wohnung am 31.08.2021 besenrein übergeben werden kann und ab 01.09. der WG zur Verfügung steht. Auf dieses Kündigungsschreiben hin bedankte man sich für die schnelle Erledigung und man bat noch um eine Sterberurkunde. Frau X war froh, das zumindest aus dieser Sache nicht noch weitere Geldforderungen drohten, da ja die zu erwartenden Beerdigungskosten bereits sehr hoch waren.

    Mitte August kam ein MA der WG und verschaffte sich einen Überblick über den Zustand der Wohnung und erklärte Frau X, was von ihr bis zur Wohnungsrückgabe alles gemacht werden muss.Die MA'in der WG erklärte in einem weiteren Telefonat (unter 2 Zeugen), "das es in Ordnung gehe und am 31.08.2021 die Wohnungsübergabe / Schlüsselrückgabe erfolgen kann".

    Diese Rückgabe erfolgte dank einiger Helferlein für Entrümpelung usw. pünktlich und ohne Probleme. Die MA'in der WG am Telefon, der MA bei der ersten Zustandsbesichtigung und der gleiche MA bei der Rückgabe bemerkten mehrfach, auch unter Zeugen, das eine Renovierung und Sanierung (z.B. Badfliesen usw.) vor der Wiedervermietung stattfinden soll. Darum war es ja in aller Interesse, dieses Datum einzuhalten ! Bei der Rückgabe sagte der MA auch, das nun am nächsten Tag ein neues Schloß eingebaut würde, damit die Handwerker schon mal anfangen könnten. Frau X schien im ganzen Unglück mit ihrer Mutter hinsichtlich dieser problemlosen Abwicklung dennoch froh und glücklich.

    Nachmittags erfolgte dann ein Anruf der WG, das aber trotzdem noch die Miete für den nächsten Monat September 2021 fällig wäre. (?!?)

    Frau X fragt sich nun, ob das so rechtens ist bzw. was man noch tun könnte ?

    Vielen Dank für Meinungen, Erfahrungen und Infos.

    :thumbup:

  • Frau X kann sich auch weiterhin glücklich schätzen.

    Wenn ein Erbe in das Mietverhältnis eintritt und das Mietverhältnis kündigt (das ist per Mail übrigens unzulässig), gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten, d.h. schlimmstenfalls hätte der Vermieter auch noch die Mieten für Oktober und evtl. November einfordern können.

    Gleiches gilt übrigens auch für Schönheitsreparaturen/Renovierungen. Je nach vertraglicher Vereinbarung und Wirksamkeit hätte der Erbe das erledigen müssen.

    Und ja: Theoretisch kann man keine Miete mehr verlangen, wenn die Wohnung zurückgegeben wurde und darin renoviert wird.

    Theoretisch könnte der Vermieter bei einem Widerspruch aber auch feststellen, dass die Wohnung gar nicht wirksam gekündigt wurde und jetzt noch die Mieten bis November verlangen.

    Lange Rede, kurzer Sinn: Ich würde das einfach zahlen. Der Vermieter erlässt dem Mieter mindestens eine Monatsmiete und ggfs. die Pflicht der Schönheitsreparaturen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Frau X hat auf Bitte der WG die Kündigung mit dem Hinweis zum Termin 31.8./01.09 vorab per E-Mail geschickt und dazu per normaler Briefpost.

    Sie erhielt ja per E-Mail und jetzt auch per Post eine Bestätigung auf die Kündigung per E-Mail und des Briefs.

    Und heute einen Anruf, das die Geschäftsleitung die Kündigung frühestens zum 30.9. annimmt. Sie bat darum, ihr das schriftlich zu geben.

    Schönheitsreparaturen / Renovierungen seitens der Mieter waren nicht notwendig. Die Wohnung wurde ja gestern mit Protokoll abgenommen.

    Es sollte lediglich besenrein übergeben werden, da ja (durch mehrfache Aussagen der WG) sowieso eine Sanierung seitens der WG erfolgen soll.

    Und damit die so schnell wie möglich loslegen können, wurde ja eben dieser Termin 31.08./01.09. anvisiert.

    Ich z.B. würde das nicht so einfach akzeptieren und zahlen, weil meiner Meinung nach auch mündlichen Absprachen (unter Zeugen) zählen. Oder ?

    Danke & Grüße

  • Nur allein die Bestätigung der Kündigung sagt noch nichts aus. Das ist ja dann nur eine Bestätigung des Erhalts. Erst wenn auf der Bestätigung auch ein Datum für das Vertragsende steht ist das etwas Verbindliches.

    Laut dem Eingangsbeitrag können die Zeugen nur bestätigen, dass die Wohnungsübergabe zum 31.8. erfolgen kann. Das hilft nicht weiter, denn die Wohnungsübergabe bedeutet nicht gleichzeitig auch das Vertragsende. Das darf man nicht vermischen.

    Es wurde also vermutlich versäumt, sich das Vertragsende bestätigen zu lassen, was aber wichtig gewesen wäre.

    Wenn der Vermieter nun noch Miete verlangen will, dann hat man als Mieter gleichzeitig auch einen Anspruch, die Wohnung noch zu nutzen in der Zeit. Theoretisch kann man also die Schlüssel zurück verlangen. Ist es dem Vermieter unmöglich, die Nutzung zu gewähren, zum Beispiel weil die Wohnung einem Nachmieter übergeben wurde oder weil dort so umfassende Sanierungsarbeiten laufen, dass die Wohnung unbewohnbar ist, dann wäre man von der Mietzahlung befreit.

  • o.k., das mit den rechtlichen Fristen ist klar, ohne schriftl. Bestätigung eines anderen Termins gilt der 3-Monats-Zeitraum.

    Frau X wartet nun auf ein Schreiben der WG mit dem End-Datum bzw. bis wann zu zahlen ist. Soweit alles gut, vielen Dank.

    Nun ist ja auf Vorschlag der WG, wegen der anstehenden Sanierung, dieser Termin 31.8./1.9. angestrebt worden, denn sie

    wollen ja sicherlich so schnell als möglich auch wieder vermieten. Interessenten gibt es dafür reichlich.

    Was ist, wenn nun die Handwerker (so wie es die WG geplant hat) nächste Woche ... mit den Renovierungsarbeiten beginnen ?

    Wie sollte Frau X dann vorgehen ? (ohne ins nächste, unbekannte Fettnäpfchen zu treten)

  • Das lässt sich hier im Forum nicht klären oder bestimmen, wie jemand vorzugehen hat. Wir können nur über denkbaren Möglichkeiten auf Basis der Gesetze sprechen. Aber wie jemand vorgehen sollte, muss jeder für sich entscheiden, oder einen Rchtsanwalt aufsuchen, der den Sachverhalt und vor allem die Dokumente anschauen kann.

  • Frau X war heute an der Wohnung, es war aber niemand in der Wohnung:

    Das Schloss wurde ausgetauscht und am 6.9. wurde mit der Renovierung begonnen. Tapeten wurden komplett entfernt.

    Frau X hat durch die schräg geöffneten Fenster Fotos gemacht.

    An der Wohnung war ein Zettel / Plan der WG mit allen durchzuführenden Arbeiten, Namen der Handwerker usw. und

    mit dem Hinweis auf geplanter Fertigstellung im Oktober und Weitervermietung ab 01.11.2021.

    Innerhalb des Monats September soll das Bad behindertengerecht umgebaut werden inkl. neuen Fliesenspiegel und

    neuer Installationen. In der Küche genauso, komplett neuer Fliesenspiegel und Armaturen etc., plus überall Umbau auf

    E-Rollos.

    Die direkten Nachbarn im Haus haben die Arbeiten in der Wohnung auch mitbekommen bzw. werden die weiteren

    Umbauarbeiten im Laufe des Monats bestätigen können.

    Wie sieht man hier diese neue Situation ?

    Vielen Dank.

  • Diese Beschreibung hört sich so an, als könnten die Arbeiten doch sehr umfangreich sein, sodass es dem Vermieter nicht möglich wäre, den Zugang wieder zu gewähren.