Fristlose Kündigung - Schimmel unter Laminat nach Übergabe entdeckt

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich befinde mich mit meiner jungen Familie gerade in einer schwierigen Situation. Am 30.08.21 haben wir einen Mietvertrag (Beginn 01.09.) für eine ca 60 qm große Wohnung unterschrieben. Heute 02.09. war Übergabe. Offensichtliche Mängel wurden notiert und die Schlüssel übergeben.

    Ca. 3 Stunden nach Übergabe ist in der Küche hinter einer Leist und Rohren, gut versteckt, ein kleiner Schimmelfleck aufgefallen. Nachdem ich dort mehr vermutete, habe ich, zufällig in Anwesenheit des Hausmeisters das Laminat am Boden entfernt.

    Unter dem Laminat war Pappe verlegt (billige Variante der Schalldämmung?!?!). Auf ca. Mind. 1 x 1m (Sichtbar mit Sporen bedeckt) war aufgrund wohl vor langer Zeit ausgelaufenem Wasser flächendeckend schwarzer Schimmel am Boden (Laminat, Pappe und vermutlich auch in den darunterliegenden Holzbalken).

    Fotodokumentation und schriftliche Anzeige beim Vermieter ist umgehend erfolgt.

    Dieser hat direkt geantwortet, wir schicken morgen einen Handwerker der sich das mal anschaut, aber unbewohnbar ist die Wohnung ja nicht...und der bisschen Schimmel auch nur auf mit Sicherheit weniger als 1x1 m (ist das relevant?, der ganze Boden muss ja raus und wer weiß, ob das nicht auch im Holz ist).

    Mit meiner 1 jährigen Tochter, die auch gesundheitliche Probleme hat, möchte ich definitiv nicht in die Wohnung ziehen. Umzug gestoppt, zu den Eltern ausgewichen.

    Wäre eine Fristlose Kündigung möglich? Mindestens die Küche kann man ja Wochen nicht nutzen. Abgesehen von den gesundheitlichen Gefahren.

    Hilfe und Ratschläge wären super!

    Vielen Dank vorab!!!

  • Es gibt im Gesetz zwar die Möglichkeit, wegen gesundheitlichen Problemen kündigen zu können. Aber das ist komplizierter als es scheint. Dabei muss von Ärzten belegt werden, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen wirklich vom Schimmel kommen. Und das kannst du ja nicht im Voraus. Allein nur die Angst davor, reicht nicht aus. Eine Kündigung mit der Begründung ist möglicherweise nicht wirksam.

    Bleibt noch die Möglichkeit der Kündigung nach §543 Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn die Küche unbenutzbar ist. Und damit meine ich nicht wegen dem Schimmel an sich, sondern wegen den Sanierungsarbeiten, weil der Boden größtenteils auf gemacht werden muss o.ä. Es kommt dann also auf den tatsächlichen Umfang der Arbeiten an.

    Ansonsten ist es einfach nur ein Mangel, der nun mal behoben werden muss, und wegen dem natürlich auch die Miete kraft Gesetz entsprechend gemindert ist. (Die Höhe der Minderung bitte mit einem Anwalt absprechen)

  • Wäre eine Fristlose Kündigung möglich? Mindestens die Küche kann man ja Wochen nicht nutzen.

    Grundsätzlich bedarf eine solche Kündigung immer eine angemessene Fristsetzung nach § 543 III BGB. Da wird man also differenzieren müssen, ob die Sanierung jetzt 2 Wochen dauert oder 6 Wochen. Dann folgt auch noch immer eine Abwägung im Einzelfall.

    Es ist also kaum abschätzbar, ob eine fristlose Kündigung hier durchgehen wird.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!