Kautionsnachzahlung ohne Übergabeprotokoll

  • Hallo beisammen!

    Ich wohne seit einem Jahr circa in einer WG. Der ursprüngliche Mietvertrag für diese Wohnung besteht schon sehr lange und wurde immer nur mit Nachmieterverträgen ergänzt.


    Eine Kaution ist im Vertrag vorgesehen! Jedoch hat die alte HV die bei uns nie gefordert. Dementsprechend gab es bei Einzug keinerlei Übergabeprotokoll, in dem Mängel festgehalten wurden.


    Eine neue HV möchte jetzt die Kaution einziehen (Meiner Meinung nach rechtens).
    Für uns stellt sich die Frage, wie mit den schon vorhandenen Mängel umgegangen wird. Wir haben sie größtenteils nicht verursacht, allerdings wurde der Zustand meines Erachtens nach nie festgehalten.


    Bestehen für uns Risiken, wenn wir eine Begutachtung/Übergabeprotokoll fordern? Ich denke da an Mieterhöhung wegen Renovation oder dass die Schäden uns zugeordnet werden.


    Vielen Dank für dieses Forum. Ich freue mich auf Antworten!


    Mit freundlichen Grüßen

    Hagenbutte

  • Eine neue HV möchte jetzt die Kaution einziehen

    Die Forderung der Kaution unterliegt der üblichen Verjährung von 3 Jahren. Diese Zeit beginnt ab dem Beginn des (ursprünglichen ersten) Mietvertrags, denn zu dem Zeitpunkt wäre die Kaution fällig gewesen.

    Bestehen für uns Risiken, wenn wir eine Begutachtung/Übergabeprotokoll fordern?

    Ich sehe keinen Sinn in dieser Frage. Denn ein Protokoll zum jetzigen Zeitpunkt kann ja auch nur den jetzt aktuellen Zustand dokumentieren. Wie und wann jetzt vorhandene Schäden entstanden sind, ist damit nicht gesagt. Und ja, es ist richtig, dass man als Mieter mangels Protokoll ein Problem hat, denn dann wird es sehr viel schwerer nachzuweisen, dass man die Schäden nicht verursacht hat und man muss vielleicht dafür aufkommen. Das hat jetzt übrigens nichts mit dem Vorhandensein einer Kaution zu tun, das gilt mit oder ohne Kaution.

  • Die Forderung der Kaution unterliegt der üblichen Verjährung von 3 Jahren. Diese Zeit beginnt ab dem Beginn des (ursprünglichen ersten) Mietvertrags, denn zu dem Zeitpunkt wäre die Kaution fällig gewesen.

    Da man nicht weiß was vor dem Einzug alles abgesprochen worden ist oder so, möchte ich kurz darauf hinweisen, dass die Verjährung auch gehemmt oder von neuen beginnen kann. Hat der vorherige Mieter also mal um eine Stundung gebeten, so beginnt die Verjährung von neuem.

    Unwahrscheinlich und muss der Vermieter erstmal nachweisen, aber vllt sollte man nochmal nachfragen, ob irgendwas in dieser Richtung mal passierte.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!