Rückgabe einer unrenoviert übernommenen Wohnung

  • Ich habe meine 1-Zimmer-Wohnung gekündigt.

    Mitdauer exakt 6 Jahre.

    Die Wohnung wurde unrenoviert an mich übergeben.

    Ich habe zum Einzug die Wände und Decken gestrichen. Küche&Flur: hellgrün / Wohnraum: 2 Wände heller Erdton/2 Wände & Decke weiß. Auf der Erdton-Wand habe ich zwei ca. 1m lange Schriftzüge aufgemalt (weis).

    1. Frage: Muss ich die ganze Wohnung weiß streichen obwohl ich diese unrenoviert übernommen habe?

    2. Frage: In einer unteren Ecke hatte ich kurzzeitig Schimmel und deshalb ca. 25qcm der Tapete entfernt, muss ich diese Stelle neu tapezieren?

    3. Muss ich meine eigenen Bohrlöcher nach dem Verschließen auch noch überstreichen?

    Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hilfe, aus meiner stundenlangen google-Suche bin ich leider noch immer nicht schlau geworden.

  • 1. Frage: Muss ich die ganze Wohnung weiß streichen obwohl ich diese unrenoviert übernommen habe?

    Ohne jetzt den konkreten Zustand zu kennen, behaupte ich mal, dass Du streichen musst.

    Theoretisch wärst Du aufgrund der unrenovierten Wohnung bei Übergabe von den Schönheitsreparaturen befreit, aber solche bunten Wände gelten - je nach Farbton - als Beschädigung und dafür haftest Du auf jeden Fall.

    Das bezieht sich ggfs. auch auf das Stück fehlende Tapete.

    Mein Tipp: Vereinbare eine Vorabnahme mit dem Vermieter.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.