Guten Tag,
ich lege folgende Situation vor. Direkt nach Einzug hat der Mieter eine kaputte Tür in der Wohnung entdeckt. Scharniere defekt. Der Vermieter ordert einen Handwerker. Schriftlich wurde in einer E-Mail bestätigt, dass der Handwerker kommt um die eine Tür zu reparieren. Einen Tag bevor 2 Handwerker kommen bemerkt der Mieter, dass auch an einer anderen Tür die Klinke Defekt ist. Die Handwerker kommen und reparieren die erste Tür. Der Mieter lässt den zweiten Handwerker auch einen Blick auf die Klinke werfen. Nach wenigen Minuten ist auch diese repariert. Es wurde nicht mehr Zeit in Anspruch genommen, da die Klinke parallel zur ersten Tür repariert wurde. Beides wurde zur vollsten Zufriedenheit erledigt! Kann der Vermieter dem Mieter nun fristlos kündigen, weil der Mieter aus eigener Macht den Handwerker gebeten hat, die Klinke schnell zu reparieren? Beide Defekte waren bei der Wohnungsübergabe da und wurden NICHT vom Mieter verursacht, sondern hätten sowieso vom Vermieter beseitigt werden müssen. Ist eine Kündigung überhaupt möglich? Ist das rechtens? Oder erst Mahnung?
Vielen lieben Dank im Voraus!
LG
Mia