Frage zur Klausel Schönheitsreparaturen

  • Hallo ihr Lieben,

    ich bin ganz neu hier und habe eine Frage bzgl. der Klausel "Schönheitsreparaturen". Diese ist in unserem Vertrag wohl rechtens. Also wir müssen beim Auszug die Schönheitsreparaturen erledigen. Soweit so gut. Darunter fällt ja unter anderem das Streichen der Wände. Wir haben jetzt 6 Jahre in der Wohnung gewohnt und die Wände sind in einigen Zimmern wirklich einwandfrei. Die Farbe ist wahrscheinlich etwas verblasst und nicht mehr ganz weiß aber ansonsten noch wirklich top. Jetzt die Frage: müssen wir dennoch aufgrund der Klausel alle Wände komplett neu streichen? Oder nur da wo man wirklich Abnutzungen sieht?

    Ich bin total verunsichert, weil wir schon die ein oder anderen Probleme mit unserem Vermieter hatten und er uns nun gesagt hat, dass er bei der Wohnungsübergabe nicht da sein wird und er seine Tochter schickt. Die arbeitet aber bei einer Firma, die Wohnungen vermietet, daher ist sie Profi und wir haben Angst nachher die Kaution nicht zu bekommen.

    Vielen lieben Dank für eure Antworten.

    Liebe Grüße

    Peanut

  • Oder nur da wo man wirklich Abnutzungen sieht?

    Nur wo Abnutzungen zu erkennen sind. Dazu kann aber auch das verblassen zählen. Kommst du in eine Frischgestrichene Wohnung rein und ein Zimmer wurde 20 Jahre nicht gestrichen sieht man einen deutlichen Unterschied und das kann meiner Meinung nach bereits eine Abnutzung darstellen. Man kann aber auch damit argumentieren, dass Wände nicht zwingend weiß sein müssen, sondern auch andere dezente Farbtöne haben können.

    Am Ende kommt es also darauf an, wie genau eure Wohnung aussieht.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Und zudem muss auch die Vereinbarung im Mietvertrag beinhalten, dass es vom Zustand der Wände abhängt, ob gestrichen werden muss. Ist das nicht gegeben,könnte die Klausel vielleicht dann doch unwirksam sein.

    alle Wände komplett neu streichen? Oder nur da wo man wirklich Abnutzungen sieht?

    Wenn eine Wand zu streichen ist, dann der ganze Raum. Ansonsten sieht man Farbunterschiede, was nicht sein soll und auch nicht fachgerecht in der Ausführung wäre.

  • Vielen Dank für eure Antworten. Könnt ihr mir noch sagen, ob die Treppe bzw. Das Treppenhaus zu unserer Wohnung gehört?

    So wie ich gelesen habe nicht, aber dieser Treppenaufgang wird nur von uns benutzt. Es ist ein 2 Familienhaus. Unten wohnt eine nette Dame und dann führt eine Treppe zu unserer Wohnung. Nun die Frage ob wir hier auch streichen müssen oder ist das Vermietersache? Die offizielle Wohnungstür ist erst oben nach der Treppe quasi. Vielen lieben Dank!

  • Eine eventulle Verpflichtung zu den Schönheitsrenovierungen bezieht sich generell nur auf die Mietsache selbst, also alles innerhalb der Wohnungstür. Etwas anderes ist nur, wenn man im Treppenaufgang beim Tragen von Gegenständen etwas beschädigt hat, was aber dann ein Schadenersatz ist und keine Schönheitsrenovierung.