Hallo ihr Lieben,
ich bin ganz neu hier und habe eine Frage bzgl. der Klausel "Schönheitsreparaturen". Diese ist in unserem Vertrag wohl rechtens. Also wir müssen beim Auszug die Schönheitsreparaturen erledigen. Soweit so gut. Darunter fällt ja unter anderem das Streichen der Wände. Wir haben jetzt 6 Jahre in der Wohnung gewohnt und die Wände sind in einigen Zimmern wirklich einwandfrei. Die Farbe ist wahrscheinlich etwas verblasst und nicht mehr ganz weiß aber ansonsten noch wirklich top. Jetzt die Frage: müssen wir dennoch aufgrund der Klausel alle Wände komplett neu streichen? Oder nur da wo man wirklich Abnutzungen sieht?
Ich bin total verunsichert, weil wir schon die ein oder anderen Probleme mit unserem Vermieter hatten und er uns nun gesagt hat, dass er bei der Wohnungsübergabe nicht da sein wird und er seine Tochter schickt. Die arbeitet aber bei einer Firma, die Wohnungen vermietet, daher ist sie Profi und wir haben Angst nachher die Kaution nicht zu bekommen.
Vielen lieben Dank für eure Antworten.
Liebe Grüße
Peanut