Kostenübernahme von nach Wohnungsübergabe entdeckten Mängeln

  • Hallo und danke für die Aufnahme ins Forum. Die Situation ist folgende:

    Ich bin letzten Monat umgezogen, meine alte Wohnung hatte ich gekündigt und übergeben. In dem Übergabeprotokoll wurden keine Mängel festgestellt.

    Der neue Mieter möchte vor Einzug eine von mir auf den Küchentüren angebrachte folierung und eine Lampe entfernt haben. Dies stellt die Wohnungsgesellschaft mir nun in Rechnung und will für die erbrachten Arbeiten einen Teil meiner Mietkaution (200€) Einbehalten.

    Hätte man mir bei der Übergabe gesagt, dass ich die Lampe und die Folien entfernen soll, hätte ich dies selbst getan. Da ich jetzt allerdings beruflich bedingt im Ausland wohne, wäre es wirtschaftlich sinnfrei für 200€ extra wieder nach Deutschland zu fliegen, nur um eine Lampe und die Folien zu entfernen. Auch sehe ich nicht ein dies zu bezahlen da ich die Summe für nicht angemessen halte.

    Wie soll ich darauf am besten reagieren?

    Liebe Grüße,

    Julia.

  • Ich würde auf das mangelfreie Übergabeprotokoll verweisen. Der Vermieter kann zwar hinterher auch verdeckte Mängel geltend machen, die nicht im Protokoll stehen, aber eine Lampe oder Folie ist eben nicht verdeckt, sondern offensichtlich.

    Und auch ich halte die Summe nicht für angemessen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für die Antwort. Ich hatte mir schon einen Textauazug herausgesucht in dem es genau darum geht, das mit der Offensichtlichkeit werde ich dazu noch anmerken. Vielen Dank für den Tipp.