Hallo!
Ich habe eine Frage bezüglich meiner Betriebskostenabrechnung.
Ich bin zum 01.06.2010 in eine Mietwohnung eingezogen.
Dazu muss ich erwähnen, dass das Mietshaus 4 Jahre zuvor leer stand und ab Januar 2010 von Grund auf saniert und renoviert wurde.
Nun habe ich eine Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 erhalten.
Bei der Grundstückspflege wurden dort Gesamtkosten von ca. 1.200 € aufgeführt. Diese wurden anteilig auf 7 Monate und der Wohnfläche berechnet (mein Anteil würde somit ca. 176 € betragen!). Dazu muss ich sagen, dass wir als Mieter ab November 2010 die Grundstückspflege selbst übernommen haben.
Meine 1. Frage also – ist es rechtlich die entstandenen Grundstückspflegekosten für die Monate Januar bis Mai 2010 uns als Mietern mit anzurechnen, wenn wir Erstbezüger ab Juni 2010 waren?
Ich sehe nämlich nicht ein, anteilige Kosten zu tragen, wenn dort keiner gewohnt hat. Außerdem kann er mir nicht nachweisen, dass dort Grundstückspflege (von Jan. – Mai 2010) betrieben wurde.
2. Frage: Desweiteren haben wir die Grundstückspflege wie schon erwähnt ab November 2010 selbst übernommen – der Vermieter rechnet aber alle 7 Monate anteilig – müssten dann nicht nur 5 Monate berücksichtigt werden?
Für Antworten wäre ich dankbar!
Grüße