Mietvertrag mit einem Jahr Kündigungsausschluss - Jährlicher Verlängerung gültig

  • Ich möchte eine Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus anmieten, habe nun Kontakt mit dem Vermieter, der mir bzgl. den Mietbedingungen folgende Zeile geschrieben hat.

    Zitat von Vermieter

    Wir machen ein Jahr Mietdauer fest, dann Verlängerung um jeweils ein Jahr und drei-monatiger Kündigungsfrist zum 31.12.

    Ich habe einen Mustermietvertrag angefordert, ich weiß zwar nicht ob ich den genau so im Wortlaut kriegen werde, doch da steht in Punkto Mietdauer folgendes:

    Zitat

    Das Recht zur ordentlichen Kündigung wird auf die Dauer von 1 Jahr ab Abschluss des Mietvertrages für beide Parteien ausgeschlossen. Nach Ablauf der vereinbarten Frist kann das Mietverhältnis von beiden Parteien in schriftlicher Form 3 Monate vor Mietdauerende gekündigt werden.

    Zusatz: Bedarf es keiner Kündigung, verlängert sich die Mietdauer automatisch um 1 Jahr.

    Das ganze ist ein Formularmietvertrag der mit den der oberen Nachricht entsprechenden Regeln händisch verändert wurde.

    Es ist auf jeden Fall "ein Vertrag von unbestimmter Dauer".


    Sprich es gibt (soweit ich das richtig verstehe) einen Kündigungsausschluss von einem Jahr (was natürlich zulässig ist), jedoch wird dieser jährlich wiederholt (Kettenmietvertrag, Verlängerungsklausel ??). Bzw. der Vertrag erhält eine sich erneuernde Laufzeit von jeweils einem Jahr mit Kündigungsmöglichkeit 3 Monate zum Ende dieses Jahrs.

    Gerade dass die Kündigungsfrist nur zum 31.12 sein soll finde ich sehr kritisch (und dazu auch sinnlos, da wir ja den ursprünglichen Vertrag schon im Oktober jetzt unterschreiben würden, also wäre das ganze nach dem Kündigungsausschluss ziemlich verschoben).

    Meine 2 Fragen jetzt:

    1. Ist das so überhaupt gültig?

    2. Wenn nein, kann ich dann den Vertrag trotzdem einfach mit diesem Wortlaut unterschreiben, aber dann nach dem Jahr Kündigungsauschluss, meine Kündigung ganz normal jederzeit mit 3-monatiger Frist einreichen?

    Ich würde mich sehr freuen wenn ihr mir auch die entsprechenden Gesetzesparagraphen nennen könntet, man merkt ich bin blutiger Anfänger.

    Danke im Voraus 😃

  • Kurz und knapp:

    1. Ist das so überhaupt gültig?

    Nein, ist es nicht. Ein Kündigungsausschluss von bis zu 4 Jahren ist möglich, aber keine dauerhafte Verlängerung.

    2. Wenn nein, kann ich dann den Vertrag trotzdem einfach mit diesem Wortlaut unterschreiben, aber dann nach dem Jahr Kündigungsauschluss, meine Kündigung ganz normal jederzeit mit 3-monatiger Frist einreichen?

    Ja, das kannst Du eigentlich so machen. In dem Fall greift dann automatisch das Gesetz.

    In dem Fall ist das der § 573c BGB

    Hier ist dann aber vermutlich Ärger mit dem Vermieter vorprogrammiert.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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