Parken auf dem Platz - Zufahrt vor einer vermieteten Garage

  • Hallo, folgende Sachlage: Ein Haus, zwei Mietparteien, eine vermietete Garage und der Platz vor der Garage. Die Garage ist vermietet an einen Mieter, nicht aber der Platz vor der Garage. Dieser Platz ist die Zufahrt zur Garage und weiterhin gibt es dort einen Standplatz für die Mülleimer die dort zur Abholung bereitgestellt werden. Der Vermieter möchte nun das der Mieter der Garage sein Fahrzeug immer in die Garage zu fahren hat weil eben nur diese gemietet ist. Weiterhin stellt der Mieter der Garage den Platz vor seiner Garage als Parkplatz für seine Besucher bereit. Der Mieter der Garage ignoriert die Ansage des Vermieter vollends und argumentiert das die Zufahrt zur Garage eine Fläche ist über die er frei verfügen kann. Folgendes kommt vor: Manchmal blockieren geparkte Autos der Besucher den Weg um die Mülleimer an die Straße zu stellen, welches dann nur über einen anderen sehr langen Weg erfolgen kann, Aber unabhängig davon, wie ist denn die Rechtslage ? Natürlich muss die Zufahrt ja frei sein damit der Mieter der Garage diese auch nutzen kann, aber hat er auch das Recht die nicht gemietete Zufahrt als eigenen Parkplatz und für seine Besucher bereitzustellen ? Viele Grüße

  • Das wird in der Rechtsprechung der Amtsgerichte nicht einheitlich beurteilt. Einige sagen das darf man und andere eben nicht. Höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es dazu nicht.


    Daher kann man deine Frage nicht klar beantworten, außer man kennt die Rechtsprechung deines Amtsgerichtet.

    Meiner Meinung nach, darf ein Mieter nur die Parkflächen als Parkfläche nutzen die er auch gemietet hat.

    Gegenargument dafür, die konkrete Zufahrt kann faktisch nur durch den Mieter genutzt werden können, daher kann er auch davor stehen bleiben. Es darf sich ja kein anderes Auto dahin stellen, da sonst die Einfahrt blockiert wird.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Gegenargument dafür, die konkrete Zufahrt kann faktisch nur durch den Mieter genutzt werden können, daher kann er auch davor stehen bleiben. Es darf sich ja kein anderes Auto dahin stellen, da sonst die Einfahrt blockiert wird.

    Gegenargument zum Gegenargument: Vor der Garage hat niemand (auch kein Besuch) zu parken, da durch dort parkende Fahrzeuge ggf.die Zufahrt zu anderen Bereichen erschwert wird.


    Ich bin auch AJ1900s Meinung, dass der Platz vor der Garage nicht gemietet wurde und somit frei gehalten werden muss.


    Aber, wie so oft im Leben, es kommt eben darauf an ... ;)