Mietvertrag vorzeitig auflösen oder kündigen

  • Hallo Zusammen,


    wir haben eine Wohnung angemietet, die einen mehrjährigen Kündigungsauschluss beinhaltet. Diese Zeit ist noch nicht abgelaufen.


    Gleichzeitig haben wir eine andere Wohnung im Auge, die uns familiär besser taugen würde (Familie nicht größer geworden oder ähnliches...einfach schöner gelegen und besser ausgestattet). Das ist natürlich per se kein Kündigungsgrund - das ist klar.


    Ganz sachlich gesprochen: Es gibt wahrscheinlich keinen richtigen Grund, um aus dem derzeitigen Vertrag rauszukommen oder? (einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter ausgeklammert). Wir dachten auch an eine Untervermietung. Hierzu hatten wir gelesen, dass nach erfolgter Ablehnung durch den Vermieter ein Sonderkündigungsrecht greift, da wir ja am Ende nicht zwei Wohnungen bezahlen können. Das greift aber u.E. nicht, da wir ja sehenden Auges in den neuen Vertrag reingeschlittert wären.


    Zum Verständnis:


    Wir hatten angeboten einen Nachmieter zu suchen und hatten schnell auch zig an der Hand, die solvent und gut situiert waren. Dem stand man aber auch sehr ablehnend ggü...warum auch immer...das haben wir bis heute nicht erkunden können. Selbst höhere Mietpreise hatten wir platziert, so dass es eigentlich eine Win-Win-Situation geworden wäre.


    Vielleicht kann da hier von Eigentümerseite mögliche Einwände genannt werden. Das wäre super,

  • Man könnte den Kündigungsausschluss prüfen lassen. Dieser darf ja nur eine bestimmte Zeit gelten und muss beide Parteien umfassen, das sind gar nicht so seltene Fehlerquellen.

    Die Untervermietung wäre eine Lösung, hat aber auch einiges an Risiko.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Vielleicht kann da hier von Eigentümerseite mögliche Einwände genannt werden. Das wäre super,

    Nun ja, es stellt zumindest mal einen größeren Verwaltungsaufwand dar. Es müssen Verträge beendet (Aufhebungsvertrag) und wieder geschrieben werden, die Kaution muss aufgelöst werden, es muss eine Abnahme und Übergabe der Wohnung erfolgen und zuletzt müssen halt zwei - anteilige - Betriebskostenabrechnungen erstellt werden.


    Viele - insbesondere private - Vermieter tun sich diesen Stress nicht an, zumindest nicht ohne eine zusätzliche Aufhebungsentschädigung zu erhalten.


    Vom Thema Untervermietung würde ich an Eurer Stelle absehen. Ihr haftet dann dennoch weiterhin für alle Dinge, die so in der Wohnung passieren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.