Erdwärme Abrechnung undurchsichtig

  • Wir wohnen in einer Mietwohnung, ca 100qm,mit Erdwärme.

    Jetzt haben wir die Abrechnung für 2020 erhalten und sollen doppelt soviel kWh verbraucht haben wie im Jahr zuvor.

    Im Jahr 2019 fehlen die Monate Januar und Februar, da wir erst im März eingezogen sind. Verbrauch 2019 4000kwh und 2020 9000kwh.

    Auf Nachfrage nach Rechnungen erhielten wir handgeschriebene Blätter, in denen unsere kWh mit einem 10 Jahre alten Gaspreis multipliziert wurden.

    Rechnungen gäbe es nicht, nur die Stromrechnung der Wärmepumpe und dran könnten wir nichts ablesen.

    Das verstehen wir nicht, ist das so richtig?

  • Rechnungen muss es geben, sonst hätte der Vermieter keine Grundlage für eine Umlage.

    Wenn ich das richtig verstehe, wird mit Wärmepumpe (Erdwärme) und Gas beheizt. Für beide Dinge muss es Zähler und demzufolge auch Rechnungen vom Versorger geben.

    Die 9.000 kWh halte ich bei der Wohnungsgröße nicht für abwegig.

    nur die Stromrechnung der Wärmepumpe und dran könnten wir nichts ablesen.

    Da kann man auch nicht wirklich etwas ablesen. Der Stromverbrauch einer Pumpe sagt nichts über die tatsächliche Heizleistung aus. Hier könnte man nur Vergleichswerte aus dem Internet als Maßstab nehmen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Laut Vermieter wird nicht mit Gas geheizt. Für die Berechnung nimmt er aber einen 10 Jahre alten Gaspreis.Das ist ja dass, was wir nicht verstehen. Es gibt laut Vermieter nur diese Stromrechnung, mit der wir nichts tun können.

    Der Vermieter nimmt die 9000 kWh und multipliziert sie mit 0,17€.

  • Besteht auf die Stromrechnung. Dahingeschrieben Zettel und alte Gaspreise sind keine Grundlage für eine Abrechnung.

    Wie groß ist das Haus? Ist es nur ein 2-FH? Gibt es überhaupt einen eigenen Zähler für die Heizung?

  • Wir bewohnen den einen Teil des Hauses, im anderen ist die Firma des Vermieters untergebracht. Es gibt einen Zähler für unsere Wohnung und einen für die Firma.

    Dann gibt es noch einen Wärmemengenzähler.

  • Wir bewohnen den einen Teil des Hauses, im anderen ist die Firma des Vermieters untergebracht. Es gibt einen Zähler für unsere Wohnung und einen für die Firma.

    Genau das habe ich mir schon gedacht, dass es gar keinen eigenen Zähler für die Heizung gibt. Dieser ist keine Pflicht, kostet Geld und deshalb spart man sich den gerne in kleinen Häusern. Das ist ja auch kein Problem, wenn man nicht vermieten will oder die Möglichkeit nutzt, eine Pauschale zu vereinbaren (im 2-FH, in dem der Vermieter selbst wohnt, möglich).

    Ich würde dem Vermieter mitteilen, dass du keine Heizkosten aufgrund irgendwelcher Fantasiepreise zahlst, zumal der Preis für Gas pro kWh um die 6ct liegt. Selbst mit Verlusten wären das niemals 17 ct. Es ist sein Problem, wenn er das Haus nicht so ausstattet, dass eine Abrechnung von Heizkosten möglich ist. Es gibt hier offensichtlich keine Rechnung für die Brennstoffkosten gibt und darauf habt ihr Anspruch.

  • Danke, das werden wir so machen. Das der Gaspreis aktuell viel niedriger liegt als berechnet stört uns auch sehr und erschließt sich uns nicht. Danke für die Antworten 👍

  • Es gibt hier offensichtlich keine Rechnung für die Brennstoffkosten gibt und darauf habt ihr Anspruch.

    Das ist die Frage....

    Wenn das Haus tatsächlich nur über die Wärmepumpe betrieben wird, dann gibt es wirklich keine Rechnungen über Brennstoffkosten, weil keine benötigt werden.

    Das der Gaspreis aktuell viel niedriger liegt als berechnet stört uns auch sehr und erschließt sich uns nicht.

    Es ist Fakt, dass hier offensichtlich ein Fehler beim Vermieter vorliegt.

    Aber: Korrekterweise müsste der Vermieter diese 9.000 kWh nicht mit dem Gaspreis von 0,17 €/kWh multiplizieren, sondern mit dem Strompreis pro kWh und der ist deutlich teurer, als 0,17 EUR.

    Das nächste Aber: 9.000 kWh sind für den Strom einer Wärmepumpe ca. 8.000 kWh zu viel.

    Irgend etwas stimmt hier hinten und vorne nicht. Es werden Gaspreise angesetzt, obwohl kein Gas verwendet wird und es gibt einen Verbrauch von 9.000 kWh, der nicht zu erklären ist. Die genaue Aufteilung der Kosten ist da erst einmal das kleinste Problem

    Ich würde den Vermieter erst einmal fragen, wie denn überhaupt geheizt wird (Nur Wärmepumpe geht eigentlich nur bei einen Niedrigenergiehaus) und woher er die 9.000 kWh nimmt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ja, das kommt uns alles auch sehr spanisch vor. Zumal der Verbrauch im Jahr davor und auch bei der Vormieterin immer um die 4000kwh lag. Warum es nun plötzlich 9000 sind, kann sich niemand erklären. Mittlerweile haben wir eine Stromrechnung aus 2019 mit geschwärzten Preisen, das bringt auch nicht wirklich was. Wir haben auch nicht anders geheizt, als in dem Jahr mit 4000kwh. Die Vermieterin meint, wir hätten sicher mehr geduscht, wegen Lockdown, aber dann hätte der Wasserverbrauch ja auch extrem ansteigen müssen, ist er aber nicht.

  • Aber selbst 4.000 kWh wären bei einer reinen Wärmepumpe zu viel.

    Wie erfolgt die Versorgung mit Warmwasser? Dezentral (Durchlauferhitzer/Boiler) oder Zentral über eine Anlage im Haus?

    Wie gesagt: Es ist unklar, wie hier geheizt wird und wie überhaupt die Versorgung mit Warmwasser erfolgt. Das muss der Vermieter nachweisen und zwar mit mehr als einem handgeschriebenen Zettel.

    Oder anders: Sind die 4.000 kWh nun Strom, Heizenergie (über einen anderen Träger, wie Gas/Öl) oder beides zusammen?

    So ist die Abrechnung formell und inhaltlich unwirksam.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Dann werden wir das nochmal in Erfahrung bringen.

    Für Wasser haben wir Zähler, aber auch hier hat der Vermieter beim Warmwasser, einfach die Kubikmeter mit einem "Faktor zur Herstellung der Energie" multipliziert und das ganze dann mit den 0,17€ mal genommen. Hier haben wir im letzten Jahr knapp 30 Kubikmeter Warmwasser verbraucht, der Wert liegt 10 über dem Jahr davor und kam uns deshalb nicht komisch vor. Angeblich gibt es außer der Stromrechnung keine weiteren Rechnungen für die Heizung.

  • Angeblich gibt es außer der Stromrechnung keine weiteren Rechnungen für die Heizung.

    Das würde implizieren, dass auch das Warmwasser über Strom erzeugt wird. Gibt es aber keinen Boiler/Durchlauferhitzer, ist das ausgeschlossen.

    Gibt es keine Rechnungen, kann der Vermieter auch nichts in Rechnung stellen. Irgendwelche fiktiven und handgeschriebenen Zettel gehen da auch nicht, weil es dafür keinerlei Grundlage gibt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Im Heizungskeller stehen zwei große Boiler, ich vermute, dass es sich da um die Warmwasserbehälter handelt. Zumal er das Warmwasser ja auch so komisch errechnet und es keine Rechnungen gibt.

  • Im Heizungskeller stehen zwei große Boiler, ich vermute, dass es sich da um die Warmwasserbehälter handelt. Zumal er das Warmwasser ja auch so komisch errechnet und es keine Rechnungen gibt.

    Vermutlich. Man kann auch über die Wärmepumpe und/oder Zuheizregister zentral Warmwasser erzeugen. Das Problem ist hier das gleiche wie für die Heizung an sich. Wenn der Strom für die Heizung einfach auf den Haushaltsstromzähler des Vermieters läuft, gibt es natürlich keine Rechnung für den Verbrauch der Heizung. Das hat der Vermieter allerdings selbst zu vertreten, er könnte das Haus ja (mit mehr oder weniger Aufwand im Nachhinein) den entsprechenden Zählern ausstatten und dann zukünftig auch die Stromkosten für die Heizung umlegen. Wenn er keine Rechnungen zur Heizung vorlegen kann, kann er auch keine Kosten abrechnen.

  • Nun haben wir die erste Zahlungsaufforderung des Vermieters erhalten mit den Hinweis, dass die Nachzahlung innerhalb der Frist gezahlt werden muss, auch wenn die Abrechnung geprüft wird.

    Nun haben wir auch nach 2 maliger Aufforderung, uns Einsicht in die Rechnungen zu gewähren, keine erhalten. Diese lägen beim Steuerberater.

    Ohne Rechnungen können wir allerdings keine Prüfung vornehmen.

    Wir möchten dem Vermieter nun nochmals eine Frist setzen, uns die Rechnungen zu zeigen, bevor wir etwas nachzahlen. Können wir das so machen?

  • Die Nachzahlung ist in der Regel auch dann fällig, wenn ein Widerspruch eingereicht wurde.

    Nun haben wir auch nach 2 maliger Aufforderung, uns Einsicht in die Rechnungen zu gewähren, keine erhalten. Diese lägen beim Steuerberater.

    Auch komisch. Erst hat er keine und nun sind die beim Steuerberater? Es wäre ein leichtes, den Steuerberater zu kontaktieren und um Kopien zu bitten.

    Ich würde den Gang zu einem Fachanwalt in Erwägung ziehen...

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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