PKW auf Stellplatz beschädigt - wer haftet

  • Hallole,

    eines unserer Autos wurde am Morgen auf einem der Stellplätze auf dem Hausgrund durch Astbruch beschädigt (mehrere Dellen im Dach). Die Stellplätze gehören laut Mietvertrag zur angemieteten Wohnung.

    Gehe ich recht in der Annahme, dass der Eigentümer in diesem Fall haftbar ist, da die Fahrzeuge auf den Stellplätzen stehen, die Bäume mit vielen morschen Ästen ebenfalls auf dem Hausgrund stehen? Also Meldung an ihn und nicht an unsere KFZ-Versicherung?

  • Am besten Du informierst erst einmal deine KFZ-Versicherung und den Vermieter.

    Ein fahrlässiges Handeln muss dem Vermieter nachgewiesen werden.

    Bei uns fegt gerade ein Sturmtief durch das Land. Wenn das bei Euch auch der Fall ist, könnte man dich nicht zu unrecht fragen, warum Du dein Auto dann trotzdem unter den Baum gestellt hast.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Am besten Du informierst erst einmal deine KFZ-Versicherung und den Vermieter.

    Ein fahrlässiges Handeln muss dem Vermieter nachgewiesen werden.

    Bei uns fegt gerade ein Sturmtief durch das Land. Wenn das bei Euch auch der Fall ist, könnte man dich nicht zu unrecht fragen, warum Du dein Auto dann trotzdem unter den Baum gestellt hast.


    Der Vermieter wurde letztmals vor Wochen auf morsche Äste hingewiesen. Er hatte sich geweigert, hier aktiv zu werden (nachweisbar). Die Fahrzeuge werden bei Gewitter oder Sturm meist auf die Straße umgeparkt, auch mitten in der Nacht, falls notwendig. Am Morgen war ein Ast auf das Dach gefallen, hatte zwei Dellen hinterlassen. Zum Glück nur beim alten Auto, nicht beim neuen. Die Fahrzeuge wurde auf die Straße umgeparkt. Die richtig starken Sturmböen waren erst für später angekündigt. Seither liegen jedoch immer mehr mind. 5cm dicke und mehrere Meter lange Äste unter dem einen Baum.
    Hinzu kommt, dass sich die Müllabfuhr ab 7 Uhr durch die Straße quetscht. Der Nachbar blieb auf einem Schaden durch die Müllabfuhr sitzen, eben weil sein Fahrzeug auf der Straße geparkt war und nicht, wie bei der Versicherung angegeben, auf dem abgegrenzten Stellplatz oder in der Garage.

  • Ein fahrlässiges Handeln muss dem Vermieter nachgewiesen werden.

    Würde ich so nicht sagen. Da hier ein Mietvertrag vorliegt wird das vertreten müssen vermutet nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB. Er muss sich also entlasten. Ob dies gelingt kann von hier aus natürlich nicht beurteilt werden. Nur wenn keine vertraglichen Beziehung bestehen, muss das Verschulden auch direkt nachgewiesen werden.

    Ob man hier ein Mitverschulden annehmen kann, weil der Vermieter offensichtlich seinen Verkehrssicherungspflichten nicht nachgekommen ist und man dann bei dem Sturm stehen geblieben ist, erscheint zumindest möglich. Aber dann stellt sich auch die Frage, gab es in unmittelbarer Umgebung sichere Alternativen. Auch das wird man nur im Einzelfall annehmen können.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Moin!

    Hatte jemand einen Tipp an wen wir uns wegen morscher Äste, die immer öfter brechen wenden können?
    Der Eigentümer sieht sich bis heute nicht der Pflicht, seine Bäume auf dem Hausgrund zu pflegen (kostet Geld, da Hubsteiger benötigt wird).
    Vor wenigen Wochen ist in der Nacht knapp 6m langer Ast in den Hof gekracht. Andere am Wochenende auf unsere Stellplätze, die wir nicht mehr nutzen, er eine Mietminderung deshalb nicht anerkennen will, obwohl die Stellplätze Bestandteil der Mietvertrages sind. "Dann parken sie halt woanders".

    Da auch ab und zu Äste auf dem Gehsteig und am Straßenrand landen, also im öffentlichen Verkehrsraum, müsste man hierzu welche Behörde informieren?

    Tipp, wen wir in der Sache konsultieren könnten, der den Zustand dokumentiert, damit wir die Mietminderung und Schadensforderungen begründen können? Können wir die Kosten dem Vermieter anlasten, sollte eine gravierende Gefährdung festgestellt werden? zB. Landschaftsgärtner oder so jemand?!

  • Grundsätzlich kann es nun mal passieren das Bäume bei Sturm oder starkem Wind Äste verlieren. Eigentlich ist immer die Frage ob der Baum Krank oder tatsächlich morsch ist und das auch nachvollziehbar und ersichtlich war/ist, also eine tatsächliche wie auch immer geartete Gefahr davon ausgeht.

    Wenn das festgestellt wird, dann kannst du sicher in irgend einer Form die Miete minderen, andererseits kannst du dich dann aber wohl evtl. nur eingeschränkt auf Schäden an deinem Auto berufen, wenn du weiterhin, trotz besseren Wissens dort parkst.

  • Es geht jetzt nicht um die Frage nach der Haftung für das Fahrzeug, hatte ich so auch nicht gefragt. Das ist eine andere Baustelle.

    Es geht um die Feststellung, dass die Bäume krank sind und viele morsche Äste haben, die immer wieder, auch bei mäßigem Wind brechen, auf Stellplätzen, Garagenzufahrten und auf öffentlichen Gehsteigen landen.

    Diese sind deutlich sichtbar vertrocknet, die Rinde in großen Teilen abgeblättert, keine Triebe oder Blätter, extrem viel Moos. Die Bruchstellen der Äste sich alle als ausgetrocken erkennbar. Auch die Art der Bruchstellen sind "glatt".
    Ich muss eine offizielle Bestätigung von einem Fachmann haben, also schriftlich, der den Zustand der Bäume und die Folgen beurteilt.

    Ein 5,8m langer Ast mit bis zu 10cm Durchmesser mit Bruchstelle ca 6m über dem Boden ist kein Zweig (gemessen).

    Die Frage wäre, ob ein Landschaftsgärtner eine Begutachtung machen könnte und dessen schriftlicher Zustandsbericht reicht, um eine Mietminderung zu begründen und auch, ob die Kosten hierfür dem Vermieter angelastet werden können.

  • Ich würde mal eher vorschlagen das Grünflächenamt zu informieren. Sie sind eigentlich dafür zuständig wenn es um Rückschnitt, bzw. um die Fällung von Bäumen geht. Und eigentlich auch für evtl. Gefahrenstellen zumindest im öffentlichen Bereich.

    Was irgend ein von dir beauftragter Landschaftsgärtner behauptet würde ich erst mal als wenig Aussagenkräftig annehmen, jedenfalls vor Gericht.