Hallole,
eines unserer Autos wurde am Morgen auf einem der Stellplätze auf dem Hausgrund durch Astbruch beschädigt (mehrere Dellen im Dach). Die Stellplätze gehören laut Mietvertrag zur angemieteten Wohnung.
Gehe ich recht in der Annahme, dass der Eigentümer in diesem Fall haftbar ist, da die Fahrzeuge auf den Stellplätzen stehen, die Bäume mit vielen morschen Ästen ebenfalls auf dem Hausgrund stehen? Also Meldung an ihn und nicht an unsere KFZ-Versicherung?