Hallo ,
Vorab habe ich hier und in anderen Foren recherchiert und verschiedenen aussagen gefunden und bin mir daher nicht ganz sich was denn nun richtig ist .
Mein Vermieter ist Fachanwalt fuer Mietrecht .
Meine Lebensgefaehrtin wollte die Balkontuer offnen und diese fiel beinahe auf sie runter.
Es gab schon mal vor ca 3 Jahren ein Problem mit dieser Tuer die der Hauswart behoben hat . Diesmal schien was gebrochen zu sein und der Hauswart der nicht vor Ort war hat einen Tischler beauftragt . Dieser kam einen Tag spaeter und repearierte die Balkontuer .
In der jetzt erhaltenden Rechnung die mir mein Vermieter geschickt hat steht :
Dreh-Kipp-Beschlag teilweise erneuert
restliche beschlaege gerichter und geoelt
Gang und Schliessbarkeit wieder hergestellt
Lohn und material
An und Abfahrt
92,82 Euro
Ich Lade hier mal 2 links mit hoch die den von mir fotografierten Schaden zeigen und eine Klausel von meinem Mietvertrag .
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Ich moechte also fragen ob ich fuer den Schaden koplett allein aufkommen muss ?
In dem Absatz von meinem Mietvertrag steht nichts von Fenstern . Ich habe zb das in Mietvetraegen mit diesen klauseln tatsachlich auch alles drin stehen muss damit es abgedeckt ist !
Fuer eure Hilfe waere ich sehr Dankbar
Gruss !