Kunstsoffbalkontür Kippbeschläge defekt - Rechnung vom Vermieter

  • Hallo ,


    Vorab habe ich hier und in anderen Foren recherchiert und verschiedenen aussagen gefunden und bin mir daher nicht ganz sich was denn nun richtig ist .


    Mein Vermieter ist Fachanwalt fuer Mietrecht .


    Meine Lebensgefaehrtin wollte die Balkontuer offnen und diese fiel beinahe auf sie runter.


    Es gab schon mal vor ca 3 Jahren ein Problem mit dieser Tuer die der Hauswart behoben hat . Diesmal schien was gebrochen zu sein und der Hauswart der nicht vor Ort war hat einen Tischler beauftragt . Dieser kam einen Tag spaeter und repearierte die Balkontuer .


    In der jetzt erhaltenden Rechnung die mir mein Vermieter geschickt hat steht :


    Dreh-Kipp-Beschlag teilweise erneuert
    restliche beschlaege gerichter und geoelt
    Gang und Schliessbarkeit wieder hergestellt
    Lohn und material
    An und Abfahrt
    92,82 Euro


    Ich Lade hier mal 2 links mit hoch die den von mir fotografierten Schaden zeigen und eine Klausel von meinem Mietvertrag .

    [Externer Bilderlink nicht erlaubt - entfernt - Bitte Regeln lesen und beachten!]


    Ich moechte also fragen ob ich fuer den Schaden koplett allein aufkommen muss ?


    In dem Absatz von meinem Mietvertrag steht nichts von Fenstern . Ich habe zb das in Mietvetraegen mit diesen klauseln tatsachlich auch alles drin stehen muss damit es abgedeckt ist !


    Fuer eure Hilfe waere ich sehr Dankbar


    Gruss !

  • Bei einer gültigen Kleinstreparaturklausel können nur Reparaturen an Installationsgegenständen umgelegt werden, die dem unmittelbaren Zugriff eines Mieters unterliegen.

    Bei einem Fenster wäre das nur bei einem defekten Griff der Fall. Die innenliegende Mechanik fällt nicht darunter.

    Dem würde ich erst einmal widersprechen. Zur Not halt auch mit einem Anwalt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.