Heizkosten Verteilung ohne Messgerät

  • Hallo

    Ich wohne jetzt seid 2 jahr bei meiner mutter im mehrfamilien haus drinne.


    So folgendes Problem , die zwei Wohnungen laufen über 1 Gas Therme ( Mit 1 Gasuhr) wo beide Wohnungen mit angeschlossen sind.

    Die Jahres abrechnung kam rein und man musste nachzahlungen von 110€ zahlen.

    Ich zahle Monatlich : 50€ / Andere Wohnung zahlt 50€ und man wurder hochgestuft auf 135€ ( ZSM )

    jetzt wüprde ich gerne für nächstes jahr es FAIR haben ....


    Meine Frage wie kann man eine Faire berechnung durch führen ohne Gaszähler Uhr oder diese Teile die man an die heizung dran klebt (heizkostenverteiler glaube ich heisen die teile):?:


    Wenn man die teile für die heizung kauft und dran klebt zählt er ja nur die einheiten und nicht die Kw/h Gas wie kann man das dann berechnen mann brauch doch Faktor X ( Heizungsmessgerät zum berchnen wie viel die jewalige heizung verbraucht).

  • um wie viele Wohnungen handelt es sich denn konkret? Wenn es ein Zweifamilienhaus ist, dann muss keine Verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgen.


    Wenn das Haus mehr als 2 Wohnungen hat, muss der Vermieter aktiv werden und einen zusätzlichen Zähler montieren.

    Anders geht es nicht.

    Wenn man die teile für die heizung kauft und dran klebt

    So einfach ist das nicht. Solche Teile müssen eingestellt/programmiert werden. Hier ist unter anderem die Größe, bzw. Leistung des Heizkörpers entscheidend.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn es ein Zweifamilienhaus ist, dann muss keine Verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgen.

    Soweit ich weiß (da ich in genau so einer Konstellation wohne), gilt die Ausnahme, dass keine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgen muss, NUR für Zweifamilienhäuser (bzw. Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung) in denen der Eigentümer selbst wohnt. Wenn beider Wohneinheiten vermietet sind, MUSS der Verbrauch erfasst werden. (Nur wenn technisch nicht möglich, was praktisch nie der Fall ist, kann trotzdem noch pauschal umgelegt werden.)

    Den Verbrauch kann man mit den "Teilen an der Heizung" erfassen, wobei wegen den oben genannten technischen Annforderungen eine Abrechnungsfirma engagiert werden muss (Kosten!), oder besser mit Heizkostenzählern in den Versorgungsleitungen zu den zwei Wohnungen (die der Vermieter einbauen müsste).