Vorzeitige Kündigung eines befristeten Mietvertrages

  • Hallo,

    ich wohne derzeit in einer Wohngemeinschaft in einem Studentenwohnheim. Aus verschiedenen Gründen möchte ich jetzt alsbald möglich aus dieser Wohnung ausziehen, in meinem Mietvertrag befindet sich jedoch die Klausel im Anhang. Verstehe ich diese richtig, dass auch ich gegen Zahlung von 50€ vorzeitig aus dem Vertrag ausscheiden kann?

    Vielen Dank schon einmal für die Hilfe!

  • Das klingt nicht so eindeutig. Da steht nur, dass eine solche Gebühr zu entrichten ist, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird. Unter welchen Voraussetzungen dieser Vertrag aber vorzeitig beendet werden kann, ist dem Vertrag nicht zu entnehmen (Scheinbar zumindest ein Nachmieter).

    Ich würde einfach mal das Studentenwerk/Vermieter kontaktieren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.