Hallo,
ich miete eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, und der Mietvertrag verwendet folgende Formulierung:
Zitat
Die Betriebskosten werden, sofern sie nicht nach Verbrauch abzurechnen sind, nach dem Verhältnis der Mietfläche zur Gesamtfläche umgelegt.
In der Betriebskostenabrechnung taucht auch beides auf - Heizkosten auf Verbrauchsbasis (unter anderem), Steuern und Versicherungen auf m²-Basis. Für die meisten Posten werden aber andere Schlüssel verwendet - Hausreinigung pauschal nach Mieteinheiten, Müllabfuhr nach Personen, et cetera.
Einerseits leuchtet mir generell ein, dass Wohnfläche nicht jedenfalls und unbedingt die sinnvollste Aufteilungsgrundlage ist. Andererseits scheint mir aber die Vertragssprache eindeutig: "Nach Verbrauch" meint doch sicherlich nur das, was konkret gemessen werden kann und wird, und nicht Pi-mal-Daumen-Überlegungen wie "zwei verursachen doppelt so viel Müll wie einer".
So etwas ausdrücklich im Mietvertrag zu regeln ist doch nur sinnvoll, wenn man die Regelung dann auch anwendet, oder?