Hallo zusammen,
wir vermieten seit kurzem in unserem Haus. Bei der bald wieder fälligen NK-Abrechnung habe ich nun eine Frage zur Umlage des Allgemeinstroms wie Treppenausbeleuchtung.
Die aktuelle Stromrechnung der Stadtwerke deckt den Verbrauchszeitraum 12.11.2020 - 31.10.2021 ab.
Ca. 1,5 Monate dieses Zeitraums sind also quasi verstrichen (da im Kalenderjahr 2020) und sollten idealerweise nicht auf die NK-Abrechnung 2021.
Außerdem fehlen bei der aktuellen Stromrechnung 2 Monate für das Jahr 2021.
Diese nicht auf den Jahreswechsel ausgelegte Stromrechnung lässt mich jetzt zu der Frage kommen, wie man das bei der NK-Abrechnung umlegt.
Zwar könnte ich bei der aktuellen Rechnung den mittleren Stromverbrauch pro Tag bestimmen und nur die in der Stromrechnung aufgeführten Tage von 2021 berechnen, dann fehlen aber immernoch die Monate November und Dezember... und ich kann (und will!) ja nicht warten, bis Ende Novebmer 2022 die nächste Rechnung kommt, damit ich die NK-Abrechnung für 2021 machen kann...
Auch bei einem Mieterwechsel wird das nochmal spannend. Die anderen Rechnungen (Schornsteinfeger, Versicherungen etc.) kann ich über die Monate anteilig umlegen, aber der Stromverbrauch ist ja eben ein auch von der Jahreszeit abhängiger Verbrauch, den die Mieter durch ihr Verhalten mitbeeinflussen können. Der ist nicht homogen über das Jahr.
Wie macht man das denn dann?
Ich notiere mir zu jedem ersten des Monats die Zählerstände der Stromzähler, kann ich die zur Hochrechnung der Stromkosten verwenden?
Kleine Abweichungen durch Tarifanpassungen der Stromanbieter zum Jahreswechsel kann ich dann nur schwer einfließen lassen... allerdings geht es hier auch um keine Riesensumme.
Lieben Dank für euren Rat!
Fröschle