Garagenstellplatz abgelehnt - Parken vor der Garage - Vermieter will Abschleppen lassen

  • Hallo Forum,

    ich wohne seit kurzem in einer neuen Mietswohnung. Damit ich den Zuschlag bekommen, habe ich während der Bewerbungsphase der Hausverwaltung mitgeteilt, dass ich auch Interesse an dem Garagenstellplatz habe (Doppelgarage), da unterschwellig dies während der Telefonate als mögliches "K.O. Kriterium" wahrgenommen wurde ("Sie wollen nicht die Garage mitmieten....?).

    Ein weiterer Mieter zieht nun aus und über ihn habe ich erfahren, dass die Garage für Nachmieter für die Hälfte meines Preises angeboten wird.

    Ich habe im Internet dann die freiwerdende Wohnung entdeckt und tatsächlich wird da die Garage zu dem günstigeren Preis angeboten.

    Als ich das erfahren habe, bin ich nun nicht mehr bereit meinen Preis zu zahlen.

    Zum Glück sind es separate Mietverträge (Wohnung und Garage), sodass ich spontan kündigen kann.

    Wie ist hier die "Rechtslage", kann ich den gleichen Preis einfordern, wie würdet ihr hier verfahren?

  • Du warst mit dem Preis einverstanden, damit ist dein Vertrag gültig wie er ist. Es spielt keine Rolle, wie viel der Nachbar zahlt oder wie ein anderer Stellplatz angeboten wird.

    Wenn du den Vertrag kündigst, ist es dem Vermieter überlassen, zu welchen Konditionen er dir den Stellplatz dann anbietet oder eben auch gar nicht, das ist alleine seine Sache. Du müsstest dann u.U. eben ohne Stellplatz auskommen.

  • Unser Vermieter hat uns eine Garage zur Vermietung angeboten. Dies haben wir abgelehnt und parken vor der Garage die zur Wohnung gehört. Die Garage wird von niemanden aktuell benutzt. Die Tage kam ein Schreiben, dass es sich um eine Fläche für eine Feuerwehraufstellfläche / Feuerwehrzufahrt handelt und man daher nicht dort parken darf.

    "Laut Straßenverkehrs-Ordnung §12 ist das Parken in und vor gekennzeichneten Feuerwehrzufahren/Feuerwehraufstellflächen verboten."

    Sie drohen uns nun dass sie uns zukünftig abschleppen werden.

    Es gibt hier kein Feuerwehrzufahrtschild. Laut STVO muss dies amtlich gekennzeichnet sein. Dies ist hier nicht der Fall.

    Übersehe ich hier etwas? Wie sollte ich in diesem Fall weiter vorgehen?

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  • Wenn man eine Garage mietet, dann kann man je nach Situation und Gericht oftmals davon ausgehen, dass der Platz vor der Garage mitgemietet ist. Das ist aber bei dir ja gar nicht gegeben, wenn du die Garage nicht gemietet hast. Somit hast du keinen Besitzanspruch für den Platz. Der Vermieter fordert dich also zurecht auf, den Platz nicht zu nutzen. Dabei muss man über Feuerwehrzufahrt ja oder nein gar nicht nachdenken.

  • Übersehe ich hier etwas?

    Ja, du übersiehst das du offenbar weder die Garage noch einen Stellplatz gemietet hast? Das die Garage oder der Stellplatz nicht benutzt wird berechtigt dich nicht dich auf fremde Grundstücke zu stellen, oder stellst du dich auch auf das Grundstück deines Nachbarn, wenn er die Auffahrt gerade nicht nutzt.......?