Hallo Forum,
ich wohne seit kurzem in einer neuen Mietswohnung. Damit ich den Zuschlag bekommen, habe ich während der Bewerbungsphase der Hausverwaltung mitgeteilt, dass ich auch Interesse an dem Garagenstellplatz habe (Doppelgarage), da unterschwellig dies während der Telefonate als mögliches "K.O. Kriterium" wahrgenommen wurde ("Sie wollen nicht die Garage mitmieten....?).
Ein weiterer Mieter zieht nun aus und über ihn habe ich erfahren, dass die Garage für Nachmieter für die Hälfte meines Preises angeboten wird.
Ich habe im Internet dann die freiwerdende Wohnung entdeckt und tatsächlich wird da die Garage zu dem günstigeren Preis angeboten.
Als ich das erfahren habe, bin ich nun nicht mehr bereit meinen Preis zu zahlen.
Zum Glück sind es separate Mietverträge (Wohnung und Garage), sodass ich spontan kündigen kann.
Wie ist hier die "Rechtslage", kann ich den gleichen Preis einfordern, wie würdet ihr hier verfahren?