Hohe Nachzahlung Heizung für drei Monate

  • Hallo zusammen,

    am 01.10.2020 bin ich mit meiner Lebenspartnerin in eine Mietwohnung (Erstbezug nach Sanierung) am Speckgürtel einer mittelgroßen Stadt in Bayern eingezogen (100.000 - 500.000 Einwohner).

    Wir sind eigentlich Menschen, die auf Strom-, Wasser- und Heizverbrauch achten.
    Des weiterem wurden die Zähler an den Heizungen erst verspätet angebracht.
    Die Nebenkosten der Miete betragen 200 € mtl., also für 3 Monate 600 €.

    Nun sind wir mit einer Nachzahlung für den Okt, Nov, und Dez 2020 i. H. v. zusätzlichen 300 € konfrontiert und sind regelrecht "geschockt", v. A. da uns nun das Ausmaß für das kommende Jahr bei einer kompletten Jahresperiode inklusive stark angestiegener Energiekosten klar wird (auch wenn in Sommermonaten logischerweise weniger geheizt wird).

    Zunächst haben wir es über den Bekanntschaftskreis versucht, mehr Erfahrung einzuholen.
    Hier hieß es nur "joa, sieht plausibel aus, is zwar viel aber ihr müsst halt weniger heizen".
    Damit will ich mich nicht zufrieden geben.

    Durch Internetrecherche haben wir wenigstens herausgefunden, dass einige Punkte sonderbar sind,
    wie z. B. folgende Aspekte:

    • Warum werden Kosten von Anfang 2020 aufgezählt, obwohl wir Okt 2020 eingezogen sind?
    • Nutzerwechselgebühr wurde im Mietvertrag nur in einem I..A Anhang beiläufig erwähnt, ohne explizit darauf einzugehen. Nach unserem Verständnis nichtig
    • Die Top-Kostenpositionen mit unseren Kostenanteilen sind:


    Kaltwasser 82 € (!)
    Hausmeister 51 €
    Abwasser 48 €
    Nutzerwechselgebühr 43 €
    Gebäudeversicherung 39 €
    Grundsteuer 31 €
    Müllabfuhr 29 €
    usw. (Restl. Positionen gesamt 20 €)

    In den Links findet man noch jeweils den geschwärzten Mietvertrag und die geschwärzte Nachzahlung.
    Wir wären unheimlich für jede Hilfe dankbar, um hier wenigstens das Gröbste abzuwenden, bzw. "dazu zu lernen".

    Mietvertrag (geschwärzt):
    Nachzahlung (geschwärzt):

    Danke vorab!

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  • Dass bei einer Nutzung von Oktober bis Dezember hohe Nachzahlungen anfallen, ist normal. Ihr habt drei intensive Heizmonate und keine Vorauszahlungen aus dem Sommer.

    Nutzerwechselgebühren sind in der Regel nicht umlagefähig.

  • Ich wusste schon mit dem Lesen der Überschrift, dass Ihr im Oktober eingezogen seid ;)

    auch wenn in Sommermonaten logischerweise weniger geheizt wird.

    und genau das ist der springende Punkt. Ihr heizt über einen Zeitraum von vielleicht 5 Monaten (Mai bis September) wenig bis gar nicht, zahlt dafür aber Vorauszahlungen für Heizkosten.

    Diese "Ansparung" wird dann mit den Heizkosten der Wintermonate verrechnet.

    Warum werden Kosten von Anfang 2020 aufgezählt, obwohl wir Okt 2020 eingezogen sind?

    In der Abrechnung muss immer der Abrechnungszeitraum (das gesamte Jahr) und der Nutzungszeitraum angegeben werden.

    Nutzerwechselgebühr wurde im Mietvertrag nur in einem I..A Anhang beiläufig erwähnt, ohne explizit darauf einzugehen. Nach unserem Verständnis nichtig

    Was heißt denn beiläufig erwähnt? Wie ist der konkrete Wortlaut?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.