Hallo zusammen,
folgender fiktiver Fall. Mieter A ist im August 2020 in eine neue Wohnung eingezogen. Im Oktober 2021 erhält er vom Vermieter B die Nebenkostenabrechnung für 2020 (also fünf Monate von August bis Ende Dezember 2020). Hier sieht der A, dass ein Heizkörper in der Küche, über 200€ an Heizwert verbraucht hat, obwohl der A sie nie angemacht hat, das heißt, sie immer auf der niedrigst-möglichen Stufe "*" hat stehen lassen. Der A fühlt nun den entsprechenden Heizkörper ab und merkt, dass dieser tatsächlich wärmt. Der A meldet dies dem B und der B schickt einen Techniker C, der einen (altersbegründeten) Defekt des Thermostats entdeckt, der das Heiz-Problem ausgelöst hat. Der C behebt den Defekt erfolgreich.
Hier nun die Frage: Muss der A dem B die vollständigen Heizkosten (sowohl für die zweite Jahreshälfte 2020 als auch voraussichtlich für das Jahr 2021 bis zum Oktober) für den defekten Heizkörper zahlen oder müssen diese gemindert oder gar erlassen werden? Was sagt hier das Mietrecht oder die Heizkostenverordnung?
Herzlichen Dank für die Einschätzungen!