Mieterhöhung angebracht

  • Meine Fragen: Kann ich von einer Heizung erwarten, dass eine konstante Raumtemperatur gehalten werden kann? Unsere Heizung hat keine Temperaturanzeige. Die Temperatur schwankt, je nach Einstellung, zwischen zu heiß und kalt. In regelmäßigen Abständen kommen Techniker vorbei, um uns nach einer Prüfung mitzuteilen, dass keine Auffälligkeiten festzustellen sind. Sind diese Temperaturschwankungen ein Grund für eine Mietminderung?


    Ich frage nach, weil wir nun auch noch eine Mieterhöhung vorliegen haben. Der Vermieter begründet die Erhöhung mit dem Mietspiegel. Da es keinen offiziellen Mitspiegel in unserer Gemeinde gibt und in unserem Mietvertrag zudem keine Quadratmeter ausgewiesen sind, überlegen wir nun, ob wir zumindest gegen die Mieterhöhung vorgehen sollten. Ob zudem auch noch eine Mietminderung angebracht ist, vermag ich nicht zu sagen.


    Ich freue mich über eure Einschätzung.

  • Mieterhöhung und Mitminderung sind zwei völlig getrennte Themen, die man nicht vermischen darf. Man kann nicht die Mieterhöhung ablehen mit der Begründung von Mängeln. Zunächst muss man also die Mieterhöhung für sich allein genommen prüfen, ob diese formell und in der Höhe berechtigt ist, ohne dabei die Mängel anzuschauen.

    Falls ein berechtigter Mangel in der Wohnung bestehen sollte, dann wäre diese neue Miethöhe eben gemindert, oder die vorherige Miete ist gemindert, je nachdem.

    Dass keine Wohnfläche ausgewiesen ist, ist nicht relevant. Denn oftmals steht im Vertrag eine Zahl, die aber falsch ist. Im Zweifel muss eben nachgemessen werden, wenn die Zahl, die in der Mieterhöhung steht, falsch sein könnte.

  • Die Temperatur schwankt, je nach Einstellung, zwischen zu heiß und kalt.

    Nur als Hinweis: Die Thermostatventile reagieren auch auf die bereits vorhandene Raumtemperatur. Das kann die Schwankungen erklären.

    Oder anders: Es kann sein, dass die Heizung auf Stufe 3 heiß wird, wenn der Raum kalt ist, es kann aber auch sein, dass dieser kaum anspringt, wenn schon eine höhere Raumtemperatur vorliegt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Meine Fragen: Kann ich von einer Heizung erwarten, dass eine konstante Raumtemperatur gehalten werden kann? Unsere Heizung hat keine Temperaturanzeige. Die Temperatur schwankt, je nach Einstellung, zwischen zu heiß und kalt. In regelmäßigen Abständen kommen Techniker vorbei, um uns nach einer Prüfung mitzuteilen, dass keine Auffälligkeiten festzustellen sind. Sind diese Temperaturschwankungen ein Grund für eine Mietminderung?

    Was genau schwankt? Die Raumtemperatur trotz gleicher Thermostateinstellung? Oder die gefühlte Temperatur am Heizkörper? Wenn Raumtemperatur, in welchem Rahmen schwankt sie? Um hier eine Minderung abzuleiten, müsste man dieses Verhalten genau dokumentieren, am einfachsten per Datenlogger, der die Raumtemperatur kontinuierlich aufzeichnet.

    Zum Rest hat Fruggel schon alles gesagt. Die beiden Themen sind völlig unabhängig voneinander. Für die Mieterhöhung ist nur die tatsächliche Fläche relevant, egal ob und was im Mietvertrag steht.

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