Wir sind eine WG aus zwei Personen mit kleinem Hund und Katze....
Wie sind denn die Rechte von gekündigten Mietern im Falle einer kurzfristigen Notunterbringung?
Besteht ein Recht darauf gemeinsam in einer Wohnung oder so untergebracht zu werden und die Haustiere da mitzunehmen?
Oder besteht dann eher die Gefahr dass man einzeln in Obdachlosenheimen landet und die Tiere dann ins Tierheim wandern?
Vielen Dank