Notunterbringung einer WG mit Haustieren

  • Wir sind eine WG aus zwei Personen mit kleinem Hund und Katze....

    Wie sind denn die Rechte von gekündigten Mietern im Falle einer kurzfristigen Notunterbringung?

    Besteht ein Recht darauf gemeinsam in einer Wohnung oder so untergebracht zu werden und die Haustiere da mitzunehmen?

    Oder besteht dann eher die Gefahr dass man einzeln in Obdachlosenheimen landet und die Tiere dann ins Tierheim wandern?

    Vielen Dank

  • Warum ist eine Notunterbringung nötig?

    Wenn das Mietobjekt plötzlich nicht mehr bewohnbar ist (z.B. nach Brand o.ä.), muss der Vermieter Ersatz zur Verfügung stellen - im Allgemeinen ein temporäres Hotelzimmer (das seine Gebäudeversicherung dann evtl. bezahlt). Auch die Haustiere müssten angemessen untergebracht werden - ob das mit Euch zusammen im Hotel geht, sollte man dort erfragen.

    Wenn Ihr allerdings nach rechtmäßiger Kündigung und Auszug eine Notunterkunft braucht, um Obdachlosigkeit zu vermeiden, dann ist das Jobcenter oder Sozialamt zuständig. Deren Regeln kenne ich nicht (und sind auch nicht Teil vom Mietrecht und damit diesem Forum). Fragt dort einfach nach!

  • Gründe für was?

    Nach rechtmäßiger Kündigung und Auszug hat man grundsätzlich keine Rechte mehr gegenüber dem Vermieter/Eigentümer.

    Daher ist, wenn Ihr Euch kein Hotel leisten könnt, das Jobcenter oder Sozialamt der Ansprechpartner. Die werden prüfen, welche Ansprüche Ihr habt - und dann das entsprechende veranlassen. Ja nach Kurzfristigkeit bleibt dann aber oft nichts anderes als eine Notunterkunkt (a.k.a. Obdachlosenheim), denn die Beamten können auch nicht zaubern.

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    Die werden prüfen, welche Ansprüche Ihr habt - und dann das entsprechende veranlassen. "

    Sorry ich meinte "Rechte" und nicht "Gründe" .... Ich denke doch dass die Beörden welche die Ansprüche dann prüfen da auch gesetzlichen Reglungen unterliegen?!?! Und eben diese wollte ich hier erfragen.

    Kann man einen Mieter vor die Türe setzen wenn zustänigen Stellen keine angemessene Notunterkunft bereitstellen können?

  • Ja, sicher werden die Behörden Eure Ansprüche prüfen.

    Aber nach Ende des Mietverhältnisses ist das halt nicht mehr Mietrecht und dieses Forum kann nicht helfen. Am besten fragt Ihr wirklich die Experten im Jobcenter oder Sozialamt (oder Euren Anwalt)!

  • .... warum sollte ich meinen Anwalt Fragen? Könnte der mir nicht genauso antworten er würde nur was im Sinne des Mietrechtes im engeren Sinne helfen.... Wenn du zu meiner Frage nichts beizutragen hast dann kann mir ja evtl ein Anderer weiterhelfen .... Und du gibts ja auch Hinweise (Den Suchradus für eine Wohnung erweitern und die Ansprüche ruterschrauben) die nichts viel Mietrech zu tun haben ;)

    Auch das Sozialamt und das Jobcenter werden mir evtl keine erschöpfende Info geben ... ich habe es nämlich auch schon erlebt dass die gerne die Verantwortung abschieben und man die dann selber erst über deren Pflichten und die eigenen Rechte aufklären muss.

  • Kann man einen Mieter vor die Türe setzen wenn zustänigen Stellen keine angemessene Notunterkunft bereitstellen können?

    Soweit mit bekannt tut genau das im Zweifel und in letzter Instanz sozusagen, der Gerichtsvollzieher. Der wird dich dann an das Sozialamt verweisen.

    .... warum sollte ich meinen Anwalt Fragen?

    Ist die Frage ernst gemeint?

    Auch das Sozialamt und das Jobcenter werden mir evtl keine erschöpfende Info geben ...

    Möglich. Die sind ja auch keine Rechtsberatung. Wenn aber schon die Obdachlosigkeit droht wäre es evtl. trotzdem klug sich mit denen schon mal vorher in Verbindung zu setzen.

  • Ist die Frage ernst gemeint?

    Nein ... ich habe damit lediglich ironisch darauf angespielt dass es m.E. unlogisch ist die Frage als für eine Mietrechtforum als fehlplatziert zu bezeichnen da das Thema verfehlt sei .... dann aber an den Anwalt zu verweisen der das Anliegen ja aus gleichem Grund unbeantwortet lassen könnte ...

  • . dann aber an den Anwalt zu verweisen der das Anliegen ja aus gleichem Grund unbeantwortet lassen könnte ...

    Es gibt aber natürlich Fragen auf die kannst du in einem kostenlosen Laienforum eben keine derart fundierte Antwort erwarten als würdest du die einem bezahlten Fachanwalt stellen.

    Und selbst wenn das hier jemand ganz genau wüsste dürfte er dir hier keine spezielle Rechtsberatung auf deinen Fall bezogen geben. Übrigens aus gleichen oder ähnlichen Gründen warum das Sozialamt das auch nicht macht.

  • und zweites können auch Laien gelegentlich eine Ahnung davon haben ...

    Um es dir deutlich zu erläutern, ein konkrete Rechtsberatung bezogen auf deinen Fall, ist in diesem Forum schlicht nicht gestattet und wer das unter welchen Umständen darf ist, soweit mir bekannt, auch eine durchaus komplexes Thema mit einigen juristischen Fußangeln.

    Genau dafür gibt es Anwälte.

  • Die theoretischen Möglichkeiten oder gesetzliche Vorschriften zu einem bestimmten Sachverhalt zu diskutieren, ist keine Rechtsberatung. Das darf hier gern gemacht werden, aber bitte in sachlicher Form. Rechtsberatung wird es erst, wenn man dem Fragesteller eine konkrete Empfehlung gibt, welche Rechtsmittel für ihn am besten sind und welche er wählen sollte. Jeder Fragesteller muss für sich selbst entscheiden, wie er vorgeht.

    Es gibt die Option, nach den Regelungen des §721 Abs. 2 ZPO Räumungsschutz zu beachtragen. Das müsste bis spätestens 14 Tage vor dem Räumungstermin des Gerichtsvollziehers eingereicht werden.

    Unter dem Amt für Obdachlosenhilfe in der Stadtverwaltung haben manche eine falsche Vorstellung. Dabei geht es nicht immer nur um Obdachlosenheime. Die Leute da haben noch mehr Möglichkeiten.

    Das war es aber dann leider schon mit den rechtlichen Möglichkeiten. Ist der Gerichtsvollzieher dann da zum Termin, wird man buchstäblich auf der Straße landen. Man sollte sich also rechtszeitig darüm kümmern, wo man hin geht, wenn auch nur provisorisch als Notlösung.

    Der Hinweis auf Jobcenter und Sozialamt hilt nicht weiter. Diese haben keine Wohnungen oder Unterkünfte zu vermitteln. Dort kann man nur Gelder beantragen, wenn man zu wenig Einkünfte hat.

  • Danke Fruggel für den sachlich sehr hilfreichen Beitrag!


    Hinweis

    Klar: Das erwarte ich auch nicht. Einen Anwalt habe ich und den werde ich bei dem Nächsten Termin in wenigen Wochen auch befragen ... davor wollte ich aber eben ein paar weitere Meinungen und Erfahrungen erfragen und bin da dankbar für die sachlichen Beiträge dazu

  • Leute, der Gesetzgeber hat sowas natürlich gesehen und alles geregelt.

    Zunächst gibt es die Option des Räumungsschutzes wie von Fruggel dargestellt. Dann gibt es noch den Schutz nach § 765a ZPO. Da wird die gesamte Räumung, wenn auch nur vorübergehend, verhindert.

    Sollten die Gerichte das aber ablehnen, weil etwa der Schuldner nur faul war und sich nicht gekümmert hat, gibt es auch dafür natürlich Regelungen. Diese Situation ist geregelt in § 130 GVGA. Der Gerichtsvollzieher sagt dann den Behörden Bescheid. Die Behörden werden dann aktiv. Die müssen natürlich grundsätzlich nicht dafür sorgen, dass Tiere gemeinsam untergebracht werden, ist ja völlig absurd dieser Gedanke. Dann hält man sich einfach ne Kuh und kann nicht geräumt werden.

    Die Frage ist also, was passiert mit Tieren, wenn der Mieter sagt, die lasse ich in der Wohnung, weil ich diese nicht mitnehmen kann? Auch das ist natürlich gesetzlich geregelt, denn dass der Mieter nicht immer alles mitnehmen kann, bisschen schwierig etwa ne Anbauwand mit in die Obdachlosenunterkunft zu unternehmen. Darum hat der Gesetzgeber den § 885 ZPO geschaffen.

    Wenn ein Räumungspflichtiger Tiere hat, so sind diese unterzubringen, soweit die Entgegennahme verweigert wird. Die Entgegennahme wird wohl verweigert, wenn das Obdachlosenheim oder andere Notunterkünfte keine Haustiere gestatten.

    dann aber an den Anwalt zu verweisen der das Anliegen ja aus gleichem Grund unbeantwortet lassen könnte

    Natürlich ist ein Verweis auf einen Anwalt das einzig richtige in diesem Fall. Der Anwalt hat mehr Kompetenzen und kann sich auch besser informieren. Dass hier hat alles gar nichts mit Mietrecht zu tun, sondern es geht um Zwangsvollstreckungsrecht und stell dir vor, Anwälte kennen sich auch damit aus.

    Niemand garantiert dir hier, besonders ich nicht, dass etwa meine Aussagen richtig sind. Können auch völliger Bullshit sein. Gut, die Aussagen von einem Anwalt auch, aber den kann man dann auf Schadensersatz verklagen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!