Erst mal hallo an das Forum!
Anbei folgendes Anliegen:
Meine Frau, unsere beiden Töchter und ich wohnen zur Miete in einem Mehrfamilienhaus im Erdgeschoss mit separatem Eingang, soweit so gut.
Die Wohnungen hier, sind mit Gasthermen ausgestattet, die Erdgeschosswohnung im Haus, welche sich im Haupthaus befindet, verfügt über keine eigene Therme und hängt an unserer Leitung mit dran. (Heizung und Warmwasser über Gas).
Es ist in besagter Wohnung ein neuer Mieter eingezogen, welcher sich andauernd beschwert, es sei angeblich zu kalt bei ihm. Gestern war die Hausverwaltung, mit einem Monteur der Sanitätsfirma vor Ort und meinte, wir müssten das Thermostat auf 23 Grad einstellen, damit der Nachbar auf Wärme abbekommt. (Was natürlich äußerst unwahrscheinlich ist, aus unserer Sicht reichen 21 Grad völlig aus).
Es ist im Mietvertrag nicht vermerkt, dass diese Wohnung mit dran hängt und wir deswegen „angeblich“ weniger Miete zahlen.
Nun meint die Hausverwaltung, sie müsse sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen, damit dieser ein Schreiben diesbezüglich aufsetzt und uns damit dazu verpflichten will, das Thermostat auf dauerhaften 23 Grad zu belassen. (Die Therme hört nicht auf zu laufen und powert die ganze Zeit). Wir würden sie deswegen gerne so wie vorher auch wieder auf 21 Grad stellen.
Aus unserer Sicht, ist das alles Müll und nicht wirksam, darf ich um eure Einschätzung bzw. um euren Rat bitten?
Kernfrage ist eigentlich :
Einer solchen Änderung des Vertrages müssten wir doch zustimmen oder nicht? (Bedeutet, wir müssten die Änderung zur Wirksamkeit unterschreiben, korrekt?)
Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende an alle Helfer!