Nachträgliche Änderung durch Vermieter

  • Erst mal hallo an das Forum!

    Anbei folgendes Anliegen:

    Meine Frau, unsere beiden Töchter und ich wohnen zur Miete in einem Mehrfamilienhaus im Erdgeschoss mit separatem Eingang, soweit so gut.

    Die Wohnungen hier, sind mit Gasthermen ausgestattet, die Erdgeschosswohnung im Haus, welche sich im Haupthaus befindet, verfügt über keine eigene Therme und hängt an unserer Leitung mit dran. (Heizung und Warmwasser über Gas).

    Es ist in besagter Wohnung ein neuer Mieter eingezogen, welcher sich andauernd beschwert, es sei angeblich zu kalt bei ihm. Gestern war die Hausverwaltung, mit einem Monteur der Sanitätsfirma vor Ort und meinte, wir müssten das Thermostat auf 23 Grad einstellen, damit der Nachbar auf Wärme abbekommt. (Was natürlich äußerst unwahrscheinlich ist, aus unserer Sicht reichen 21 Grad völlig aus).

    Es ist im Mietvertrag nicht vermerkt, dass diese Wohnung mit dran hängt und wir deswegen „angeblich“ weniger Miete zahlen.

    Nun meint die Hausverwaltung, sie müsse sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen, damit dieser ein Schreiben diesbezüglich aufsetzt und uns damit dazu verpflichten will, das Thermostat auf dauerhaften 23 Grad zu belassen. (Die Therme hört nicht auf zu laufen und powert die ganze Zeit). Wir würden sie deswegen gerne so wie vorher auch wieder auf 21 Grad stellen.

    Aus unserer Sicht, ist das alles Müll und nicht wirksam, darf ich um eure Einschätzung bzw. um euren Rat bitten?

    Kernfrage ist eigentlich :

    Einer solchen Änderung des Vertrages müssten wir doch zustimmen oder nicht? (Bedeutet, wir müssten die Änderung zur Wirksamkeit unterschreiben, korrekt?)


    Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende an alle Helfer! :)

  • Was ist denn im Vertrag zur Heizung und Warmwasserversorgung bei euch geregelt? Rechnet ihr direkt mit dem Versorger ab und müsstet das an den Mieter im Erdgeschoss selbst abrechnen? Oder läuft der Gasvertrag auf den Vermieter und ihr habt eine Verbrauchserfassung?

  • Moin moin,

    erst einmal vielen Dank für die Reaktion.

    Was ist denn im Vertrag zur Heizung und Warmwasserversorgung bei euch geregelt? Rechnet ihr direkt mit dem Versorger ab und müsstet das an den Mieter im Erdgeschoss selbst abrechnen? Oder läuft der Gasvertrag auf den Vermieter und ihr habt eine Verbrauchserfassung?

    Vertraglich festgehalten ist, dass die Mieter (also wir) uns selbst beim Versorger anmelden müssen. Was wir natürlich auch getan haben.

    Wir rechnen also direkt mit dem Versorger ab, bezahlen also für unsere Wohnung rund 200€ Strom + Gas an das Versorgungsunternehmen.

    Theoretisch müssten wir also selbst mit dem Mieter im Erdgeschoss abrechnen, was uns allerdings wohl kaum möglich sein wird, da wir gar keinen Zutritt zu dem Zähler haben (sitzt im Keller des Haupthauses). Wenn ich mich recht erinnere, soll da irgendwo ein Zwischenzähler vorhanden sein, damit der Verbrauch bei Nachzahlungen gegengerechnet werden kann, dieser Zwischenzähler ist allerdings dem Versorger nicht bekannt, dort habe ich bereits nachgefragt. - Lt. Versorger

    Zudem wird seitens der Hausverwaltung behauptet, dass wir deswegen ja 50€ weniger Miete zahlen, allerdings auch darauf wird im MV nicht hingewiesen, somit halte ich das ganze für relativ fragwürdig. (Der Mieter im EG des Haupthauses, soll wohl angeblich 50€ mehr Miete zahlen, obs stimmt, keine Ahnung).

    Also kurz um, wir zahlen für unsere 4-Zimmer Whg, sowie die 1,5 Zimmer Whg des neuen Nachbarn Gas. Sollten wir nachzahlen müssen (was uns zuvor noch nicht passierte, hatten bislang immer ein Guthaben), sollen die Zählerstände wohl das wohl vom Vermieter irgendwie verrechnet werden. (Keine Ahnung wie das klappen soll...).

    Die Hausverwaltung will nun ein Schreiben vom Vermieter anfordern, welches den geschilderten Sachverhalt verschriftlicht. Meines Erachtens, ohne unsere Unterschriften nicht gültig. Könnte ja jeder kommen und irgendwelche Zusätze schreiben....

    ****EDIT****PS: vielleicht brauchen wir uns darum nicht mehr lange kümmern, haben gestern entdeckt, dass die Wohnzimmerwand (Außenwand) feucht ist, Tapete war klitschnass. Heute war der "Hausmeister" vor Ort und hat das ganze begutachtet. Kommt von der Außenwand, muss also Trockengelegt werden etc... Wir werden wohl über kurz oder lang ausziehen, sobald wir was neues haben. Dennoch hätte ich mein Ausgangsanliegen gerne geklärt :)

    - Feuchte Außenwand war außerdem mit Schimmelpilz befallen, wurde erstmal mit "Chlor" gereinigt....

    Vielen Dank für die Unterstützung!

    Schönes Wochenende !!!

  • Nach der Heizkostenverordnung muss jede Wohneinheit mit Messgeräten für den Heizenergieverbrauch ausgerüstet sein.

    Da das in Eurem Fall offenbar nicht so ist, solltet Ihr vom Vermieter umgehend fordern, dass das nachgerüstet wird.

    Es ist nicht akzeptabel (und rechtlich auch nicht zulässig, soviel ich weiß, da Ihr kein Energieversorger seid), dass der Nachbar auf Eure Kosten heizt und Ihr das dann mit ihm abrechnen müsst. Die genaue Abrechnung nach Verbrauch muss der Vermieter machen!

    Und wenn es tatsächlich so ist, dass der Nachbar nur genug Wärme abbekommt, wenn Ihr das Thermostat höher aufdreht (und damit mehr heizt als Ihr das eigentlich wollt), so ist auch das ein Mangel, der auch repariert werden muss. Bis dahin (also für eine überschaubare Übergangszeit) kann er allerdings von Euch verlangen, dass Ihr das tut und so dem Nachbar eine angenehme Wohnung ermöglicht - die Zusatzkosten muss dann allerdings der Vermieter übernehmen.

    Ich denke ein gut formulierter Brief hierüber (notfalls einen Anwalt um Hilfe fragen) wird Wunder bewirken!

  • Moin Moin,

    Nochmals vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich habe mir schon fast gedacht, dass dort irgendwie, irgendwo ein Haken sein muss. Zumal der örtliche Versorger auch keine Kenntnis von dem „Zwischenzähler“ hat. Meine Frau hat sich mal mit der Vormieteren der Wohnung in Verbindung gesetzt und dort erfahren, dass man im Falle einer Nachzahlung an den örtlichen Versorger, diese an den Vermieter leiten soll, damit dieser dann irgendwie den Verbrauch ausrechnet. Hat aber laut Vormieterin allerdings auch nicht funktioniert, sodass diese das einfach hat beruhen lassen.

    Fehlt ja noch, dass wenn wir uns ein „Guthaben ergaunern“, wir die Hälfte oder wie auch immer davon abgeben sollten. Passt ja irgendwo nicht.

    Auch diese angebliche „Zusatzvereinbarung“ im Mietvertrag, welche im Nachhinein erstellt werden soll, hat in meinen Augen keinen Bestand… Ist ja in diesem Sinne kein Bestandteil des MV‘s, oder irre ich mich?

    Zumal die Verwaltung unseres Vermieters ja auch meinte, wenn wir wollen, dass in der Wohnung eine Therme für den eigenen Zufluss der Partei gelegt wird, unsere Miete nicht nur um die „angeblich 50€ Weniger“, sondern um mehr erhöht werden wird. Sind wir denn bei Wünsch dir was ?

    Wir wussten zu Beginn, das die Heizung in der Nachbarswohnung mit an unserer Leitung hängt, vorher hat ein älterer Herr in dieser Wohnung gewohnt und es kam nie zu Komplikationen. (Außer als ich zum Lampenumbau kurzzeitig alle Sicherungen entfernt habe, da der Kasten nicht beschriftet war, habe ich dann selbst erledigt).

    Und wir hatten das Thermostat zuvor auch maximal auf 21°C stehen.


    Anbei findet ihr Bilder von der Außenwand, welche ich im 3. Beitrag anmerkte.

    Vielleicht wagt der ein oder andere eine Einschätzung. Lt. Vermieter wird versucht im Januar eine Firma kommen zu lassen, Ausgang ist offen.

    Fakt ist, Hausmeister war am Samstag vor Ort und hat wie bereits geschrieben, den Schimmel mit Schimmelzeug was bestialisch nach Chlor stinkt, entfernt. Jedoch haben wir uns auf Grund der Wand dazu entschlossen, das Wohnzimmer nicht mehr zu nutzen, gerade wegen den Kids. Die sind schon andauernd krank…….

    Wäre schön, wenn sich auch da jemand zu Wort meldet, aber vielleicht ist es auch aktuell die falsche Kategorie, falls dies zutrifft, bitte ich das zu Entschuldigen.

    Einen schönen Abend allerseits!

  • Eine Zusatzvereinbarung mt dem Vermieter zu treffen ist sicherlich sinnvoll. Denn es ist so einiges schief gelaufen, wofür es doch im allerseitigen Interesse ist, das für die Zukunft in Ordnung zu bringen. Der Vermieter ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Nachbar Strom und Wärme bekommt, und ihr erfüllt das quasi, ohne dabei irgend eine Ahnung zu haben, wie viel das im Jahr ausmacht. Das hätte im Vertrag genauer geschrieben werden müssen.

    In der Zusatzvereinbarung sollte als nicht nur die Temperatur von 23° geregelt werden, das wäre zu wenig. Es sollte auch über die Kosten gesprochen werden. Schön, wenn ihr einen Nachlass von 50€ bekommt, aber wer sagt denn, ob das genug ist. Offenbar ist da ja auch Strom dabei, wenn ich richtig verstanden habe, und da reichen 50€ wahrscheinlich eher nicht. Der Nachbar freut sich, dass der Vermieter nichts mit ihm abrechnen kann, und ihr bezahlt.

    Die Kosten in der Vergangenheit zu ermitteln ist natürlich nicht mehr möglich, selbst mit dem Zwischenzähler nicht, da wahrscheinlich kein Anfangsstand zu eurem Einzug bekannt ist. Deshalb kann man nur schätzen, wie viel der Nachbar verbraucht hat. Auch ein Gericht könnte hier nur eine Schätzung machen. Deshalb wollt ihr vielleicht einen Betrag ermitteln, mit dem ihr und der Nachbar beide zufrieden seid, und der Nachbar euch das zahlt als Entschädigung für die Lieferung von Strom und Wärme.

  • Moin Fruggel ,

    Ich bedanke mich für deine Antwort und versuche darauf einzugehen.

    Eine Zusatzvereinbarung mt dem Vermieter zu treffen ist sicherlich sinnvoll. Denn es ist so einiges schief gelaufen, wofür es doch im allerseitigen Interesse ist, das für die Zukunft in Ordnung zu bringen. Der Vermieter ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Nachbar Strom und Wärme bekommt, und ihr erfüllt das quasi, ohne dabei irgend eine Ahnung zu haben, wie viel das im Jahr ausmacht. Das hätte im Vertrag genauer geschrieben werden müssen.

    Soweit stimme ich dir zu. Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass der Nachbar Strom, sowie Heizung bekommt.

    Wir erfüllen den Heizungs- und Warmwasserteil für besagte Wohnung. Die Wohnung verfügt wenigstens über einen eigenen Stromzähler, Aber auch Heizung und Warmwasser wird meines Erachtens schon einiges ausmachen.

    Ich habe den MV gerade vorliegen, allerdings ist im gesamtem Mietvertrag keine Rede von einem "mitversorgtem Haushalt". Daher liegt für mich die Annahme nahe, dass zumindest der Teil, welcher unsere Heizungs-, sowie Warmwasserversorgung ungültig ist.

    Ich zitiere aus dem MV:
    § 5 Versorgung mit Heizung und Warmwasser

    1. Die Wohnung ist mit einer Gasetagenheizung ausgestattet. Sie ist vom Vermieter in betriebsbereiten Zustand zu halten.

    2. Die Wartung und Reinigung der Therme hat jährlich zu Kosten des Mieters zu erfolgen und ist durch ihn zu organisieren.

    ****§ Ende****

    In der Zusatzvereinbarung sollte als nicht nur die Temperatur von 23° geregelt werden, das wäre zu wenig. Es sollte auch über die Kosten gesprochen werden. Schön, wenn ihr einen Nachlass von 50€ bekommt, aber wer sagt denn, ob das genug ist. Offenbar ist da ja auch Strom dabei, wenn ich richtig verstanden habe, und da reichen 50€ wahrscheinlich eher nicht. Der Nachbar freut sich, dass der Vermieter nichts mit ihm abrechnen kann, und ihr bezahlt.

    Das sehe ich genauso, wie du. Selbstverständlich muss darüber gesprochen werden. Es wird seitens der Hausverwaltung behauptet, dass wir auf Grund dessen 50,- € weniger Miete zahlen, jedoch dazu auch in keiner Weise ein Hinweis im MV zu finden. Strom wird wie oben geschrieben vom Mieter selbst bezogen, dies habe ich in Erfahrung bringen können. Bleiben noch Heizung und Warmwasser. Dadurch, dass wir von der Hausverwaltung, sowie von dem Monteur der Gastherme mündlich dazu aufgefordert wurden, den Temperaturregler auf 23°C zu belassen, ist die Therme durchgehend am powern, unsere Wohnung gleicht beinahe einer Sauna, man könnte in Sommerlicher Kleidung hier herumlaufen. - Dies ist bei niedrigen Außentemperaturen natürlich auch nicht besonders Gesundheitsfördernd. (Gerade wenn ich an unsere beiden Mäuse denke).

    Im allgemeinen weist der Mietvertrag, den ein oder anderen Fehler auf, auf welche ich gerne eingehen kann.

    Die Kosten in der Vergangenheit zu ermitteln ist natürlich nicht mehr möglich, selbst mit dem Zwischenzähler nicht, da wahrscheinlich kein Anfangsstand zu eurem Einzug bekannt ist. Deshalb kann man nur schätzen, wie viel der Nachbar verbraucht hat. Auch ein Gericht könnte hier nur eine Schätzung machen. Deshalb wollt ihr vielleicht einen Betrag ermitteln, mit dem ihr und der Nachbar beide zufrieden seid, und der Nachbar euch das zahlt als Entschädigung für die Lieferung von Strom und Wärme.

    So wird das wohl sein. Nein, es ist nur der Anfangsstand von unserem Gaszähler bekannt, welchen wir auch zur Anmeldung beim örtlichen Versorger angeben mussten. Durch "Modernisierungsmaßnahmen" (neue Therme, sowie neue Gaszähler für alle, außer der besagten Wohnung), wurde uns ein neuer Zähler montiert, welcher natürlich 00000 anzeigte, als dieser angeschlossen wurde.

    Als wir Gas,- sowie Strom umgemeldet haben, habe ich beim Versorger extra 20,-€ mehr im Monat für beide Verträge angesetzt, damit wir am Ende des Jahres ein bisschen Spielraum haben und wir nicht erschlagen werden. Wahrscheinlich wird unser freiwilliger Mehrbetrag dafür dennoch nicht ausreichend sein, sodass wahrscheinlich eine Nachzahlung auf uns zukommen wird, wenn ich bedenke, dass ein zweiter Haushalt munter mitversorgt wird.


    Das die Hausverwaltung sich nun dem Vermieter zusammensetzen möchte, ist alles in Ordnung, auch was die "Zusatzvereinbarung" betrifft, jedoch sehe ich aktuell noch nicht, aus welchen Gründen wir mit dieser "Zusatzvereinbarung" einverstanden sein müssten.


    PS:

    Wenn wir Mangelmeldungen an die Hausverwaltung weitergeben, wird immer behauptet, dass sich darum gekümmert wird, oftmals allerdings passiert Wochen,- Monatelang nichts und verläuft sich dann wohl im Sande.

    Mal ein Beispiel : Wir haben einen Balkon, welcher über die Küche zugänglich ist. Seit unserem Einzug in die Wohnung ist der Balkon nicht nutzbar, weil die Tür sich nicht schließen lässt, dies wurde durch einen "Hobbyhausmeister" provisorisch mit einem Zollstock zwischen Griff und Wand gelöst, sodass wir dort immer Durchzug haben. (Seit 02/21) wohnhaft.

    - Ein Fenster in einem unserer Kinderzimmer ist defekt, ist am Scharnier gebrochen, war auch schon vorher so, passiert aber nichts.....

    (Aussage ist dann immer gewesen : "Unsere Glasbauer sind auf anderen Baustellen von uns beschäftigt". Es wurde sich vermutlich nicht mal um eine alternative Firma bemüht. (Darf wohl alles nichts kosten).

    §6 Pflichten des Vermieters vor Einzug

    Der Vermieter verpflichtet sich, bis zum Beginn des Mietverhältnisses folgende Arbeiten auf seine Kosten in den Mieträumen vornehmen zu lassen: Die Wohnung wird voll funktionsfähig übergeben.

    Sehe ich auch als inkorrekt an Beschreibung im vorherigem Absatz..


    In Anbetracht der Gesamtsituation, werden wir uns wohl gezwungen sehen, ein Schreiben an die Hausverwaltung zu verfassen, in welchem wir eine "Mietkürzung" anmelden, da wir unseren 4. Raum (Wohnzimmer auf Grund nasser Außenwand) aktuell nicht nutzen können. Sie wollen versuchen 01/22 eine Firma herzuschicken, aber nur versuchen, d.h. es ist nicht gesagt, ob im Januar eine Firma zur Behebung des "gravierenden Mangels" auftaucht.

    Ebenfalls werde ich auf die von mir geschilderten Dinge verweisen.

    Und sobald wir eine neue Wohnung gefunden haben, wohl fristlos kündigen.


    Entschuldigt, ist etwas viel geworden, aber ich habe versucht alles so genau wie möglich zu schildern!

    Nochmals vielen Dank an die Helfer! :)

  • jedoch sehe ich aktuell noch nicht, aus welchen Gründen wir mit dieser "Zusatzvereinbarung" einverstanden sein müssten.

    Ihr müsst nicht einverstanden sein. Das könnt ihr ja erst entscheiden, wenn die Vereinbarung vorliegt. Aber man muss nicht immer nur danach gehen, wozu man verpflichtet ist. Stattdessen kann man, wenn man will, die Dinge etwas weitsichtig anschauen. So will der Nachbar doch sicherlich auch keinem schaden und er ist selber auch benachtiligt, dass es sich der Vermieter etwas zu leicht macht mit der Heizung. Das berücksichtigend kann man zu einer guten Lösung kommen.

    Letztlich ist es aber das Problem des Vermieters. Ihr habt weder mit dem Vermieter noch mit dem Nachbarn eine Vereinbarung zur Wärme Lieferung. Ihr könntet theoretisch also auch auf stur machen, wenn der Vermieter nicht um eine angemessene Lösung bemüht ist.

    Die Wohnung wird voll funktionsfähig übergeben.

    Nun ja, so etwas unterschreibt man nicht, wenn es nicht den Tatsachen entspricht. Aber das Thema Mängel hat nichts mit der Heizung zu tun, sind verschiedene Dinge.

  • Nochmals vielen Dank für die Schnelle Antwort!

    Stattdessen kann man, wenn man will, die Dinge etwas weitsichtig anschauen. So will der Nachbar doch sicherlich auch keinem schaden und er ist selber auch benachtiligt, dass es sich der Vermieter etwas zu leicht macht mit der Heizung. Das berücksichtigend kann man zu einer guten Lösung kommen.

    Da hast du wohl durchaus Recht. Die Frage ist nur, mit welchen Mitteln man zu dieser Einigung gelangen soll. Man muss sich ja schließlich auch nicht klein halten lassen.

    Letztlich ist es aber das Problem des Vermieters. Ihr habt weder mit dem Vermieter noch mit dem Nachbarn eine Vereinbarung zur Wärme Lieferung. Ihr könntet theoretisch also auch auf stur machen, wenn der Vermieter nicht um eine angemessene Lösung bemüht ist.

    Danke dafür, sehe ich auch so. Wir wollen gar nicht auf "Stur schalten". Jedoch sind die Rahmenbedingungen äußerst ungünstig.

    Ich denke, die Frage ist mit den hilfreichen Antworten geklärt, danke dafür!

    Markiere das Thema nun als "erledigt". Alles andere, was ich angesprochen habe, gehört nicht zu dem, was ich Ursprünglich in Erfahrung bringen wollte und werde wegen den Mängeln in der korrekten Kategorie weitermachen, sofern es keine Umstände macht!

    Beste Grüße! :)

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