Hallo zusammen,
in meiner Frage bezüglich einer nachträglichen Zusatzvereinbarung zu einem bestehenden Mietvertrag wurde mir schon weitergeholfen, wir haben allerdings noch ein weiteres Anliegen, mit welchem ich mich in der korrekten Kategorie melde.
Und zwar:
Seit wir in im Februar 21 in unsere aktuelle Wohnung zogen, lässt der Balkon sich nicht nutzen, da die Tür sich nicht schließen lässt. Dies wurde durch einen Hausmeister provisorisch "repariert", indem dieser mit einem Zollstock den Türgriff am Rahmen befestigte, - Durch diesen Mangel hat sich an der Wand links von der Balkontür Schimmel gebildet, welcher weder durch die Verwaltung, noch durch einen Hausmeister entfernt worden ist.
In einem unserer Kinderzimmer ist ein Fenster defekt, dies lässt sich nicht öffnen, da das untere Scharnier defekt ist. Diese und weitere kleine Mängel haben wir der Hausverwaltung, wie sie es wünschte via Messengerdienst WhatsApp mit Fotos und Beschreibung der Mängel mitgeteilt. Soweit so gut, zur Behebung ist allerdings bis heute keiner vor Ort gewesen.
Auf Nachfrage erhielten wir durch die Verwaltung lediglich die Antwort : "Unsere Fensterbauer sind auf anderen Baustellen beschäftigt und kommen, wenn diese Zeit haben".
Im allgemeinen ist es sehr anstrengend mit der Verwaltung, zu Terminen kommt sie im Regelfall zu spät und verlangt dann von uns, so lange zu warten, bis sie vor Ort ist.
Am Freitag (10.12.21) wollten wir etwas für Weihnachten dekorieren und haben dabei bemerkt, dass die Tapete durchnässt war. Ich habe dann kurzerhand die Tapete der Wand entfernt und feststellen müssen, dass die Außenwand nass/feucht ist. Ich habe direkt die Verwaltung, sowie auch den Vermieter, über den für uns, gravierenden Mangel informiert. Seitens der Hausverwaltung wurde am Samstag morgen der Hausmeister geschickt, welcher den gebildeten Schimmel an der Wand entfernte, sonst nichts. Der Vermieter teilte uns mit, dass sie versuchen würden, für Januar 2022 eine Firma zu bekommen, welche den Mangel behebt. Durch die Vergangenheit haben wir die Befürchtung, dass in den Sternen steht, wann und ob was passiert.
Auf Grund der Situation ist das Wohnzimmer für uns aktuell nicht nutzbar und unser Familiäres Zusammenleben findet in der Küche, sowie in unserem Schlafzimmer statt. Das ist natürlich auf die Dauer unschön und auch nicht tolerierbar.
Nun würden wir diesbezüglich gerne die Mietzahlung mindern, oder kürzen, bis der Mangel abgestellt wurde. Kann einer darüber Aufschluss geben, wo der Unterschied zwischen einer Minderung, oder Kürzung liegt? Ich hätte an 30% gedacht, oder ist das zu viel?
Im Anhang einmal Bilder der Wohnzimmer-Außenwand.
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.