Altersschwache Zentralheizung - Vermieter kümmert sich nicht ausreichend - welches Verhalten ist angebracht

  • Hallo,

    ich bin einer der Mieter in einem Mehrfamilienhaus; das Haus hat einen Eigentümer/Vermieter und eine Zentralheizung. Diese Heizung hat seit Herbst dieses Jahres offensichtlich immer wieder Probleme, die sich so äussern, dass die Heizkörper in den Wohnungen manchmal gar nicht, manchmal ungleichmässig (nur an einer Seite, et cetera), manchmal nur lau warm werden. Beim Öffnen der Entlüftungsventile tritt oft weder Luft noch Wasser aus. Dazu passt, dass man an einer Skala im Heizungskeller erkennen kann, dass der Druck im Heizkreislauf meist weit unter dem Sollwert liegt.

    Ausserdem hing in diesem Heizungskeller wochenlang eine vom Schornsteinfeger angebrachte rote Notiz aus, auf der vor "Lebensgefahr" wegen des Austritts von Kohlenmonoxid gewarnt wurde.

    Viele der Mieter haben sich schon bei der Hausverwalterin oder direkt beim Vermieter beschwert. Daraufhin kommt hoffentlich ein Handwerker und bringt die Heizung in der Wohnung irgendwie wieder zum akzeptablen Laufen. Leider tritt das Problem dann nach ein paar Wochen, oder nach ein paar Tagen in einer anderen Wohnung, wieder auf. Meine Nachbarin hat mir berichtet, der Handwerker habe erwähnt, dass die einzige dauerhaufte Lösung eine komplett neue Heizung wäre, was dem Eigentümer wohl zu teuer sei.

    Soweit in Kürze der Stand der Dinge. Ich hätte vor allem gerne Rat zu diesen beiden Punkten: Erstens, aus technischer Sicht, ist bei der erwähnten Warnung Besorgnis darüber angebracht, dass sich Kohlenmonoxid durch die Heizungsrohre oder auf anderem Wege im Haus verbreitet, oder beschränkt sich die Gefahrenzone jedenfalls auf den Heizungskeller? Zweitens, aus rechtlicher Sicht, welche Schritte, um Druck auf den Vermieter auszuüben, sind in einer solchen Situation möglich und wirksam?

    Ansonsten eine schöne Vorweihnachtszeit! :)

  • Hallo,

    Erstens, aus technischer Sicht, ist bei der erwähnten Warnung Besorgnis darüber angebracht, dass sich Kohlenmonoxid durch die Heizungsrohre oder auf anderem Wege im Haus verbreitet, oder beschränkt sich die Gefahrenzone jedenfalls auf den Heizungskeller?

    Durch die Rohre kommt dort kein Kohlenmonoxid, da es sich hier um einen geschlossenen (Wasser-)Kreislauf handelt.

    Wie es natürlich im Keller aussieht, weiß ich nicht. Letztendlich ist aber der Schornsteinfeger verpflichtet, die Anlage außer Betrieb zu nehmen, wenn eine Lebensgefahr besteht.

    Solange der Keller ausreichend belüftet ist, passiert erst einmal gar nichts, solange man sich nicht Stundenlang in dem Heizungsraum aufhält.

    Hier könnte man aber selbst man Kontakt mit dem Schornsteinfeger aufnehmen oder auch mal dem Ordnungsamt sprechen.

    Zweitens, aus rechtlicher Sicht, welche Schritte, um Druck auf den Vermieter auszuüben, sind in einer solchen Situation möglich und wirksam?

    Eine Mietminderung. Hier müsste allerdings leider regelmäßig dokumentiert werden, wie die Temperaturen in der Wohnung sind. Erst wenn Du in den Wohn- und Schlafräumen unter 21°C liegst (Nebenräume 18°C) liegt ein Mangel vor, der zur Minderung berechtigen würde.

    Das wäre dann konkret mit einem Anwalt zu besprechen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Wenn der Wasser-Druck im Heizungs-System immer wieder abfällt, dann deutet das auf ein Leck hin - was evtl. noch deutlich größere Schäden hinter sich herzieht (nämlich dort, wo das Wasser hinfließt). Den Druck wieder raufbringen kann man allerding relativ einfach selber, wenn man Zugang zum Heizungskeller hat.
    Das Kohlenmonoxid-Problem ist davon separat (und deutet auf zusätzliche Lecks im Abluftsystem (Schornstein) hin.

    Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind, dürfen meist nicht weiter betrieben werden. Erkundigt Euch darüber!

  • Durch die Rohre kommt dort kein Kohlenmonoxid, da es sich hier um einen geschlossenen (Wasser-)Kreislauf handelt.

    Wenn der Wasser-Druck im Heizungs-System immer wieder abfällt, dann deutet das auf ein Leck hin - was evtl. noch deutlich größere Schäden hinter sich herzieht (nämlich dort, wo das Wasser hinfließt). Den Druck wieder raufbringen kann man allerding relativ einfach selber, wenn man Zugang zum Heizungskeller hat.

    Das war auch mein Gedankengang. Irgendwo muss das Wasser ja bleiben, an dem es im vermeintlich geschlossenen Kreislauf laufend mangelt. Ich kann aber nicht wirklich einschätzen, um welche Grössenordnung es dabei geht. Vielleicht reicht als Erklärung, dass es hier und da tropfenweise austritt und dann verdunstet, oder von vornherein in Form von Dampf austritt. Oder vielleicht läuft es irgendwo eimerweise in die Wand, und es ist bloss noch niemandem aufgefallen. Ich werde mal bei den Mitbewohnern nachfragen, ob schon jemand dem Handwerker beim Nachfüllen zugesehen und hier eine bessere Vorstellung hat.

    Hier könnte man aber selbst man Kontakt mit dem Schornsteinfeger aufnehmen oder auch mal dem Ordnungsamt sprechen.

    Das Ordnungsamt als Eskalationsoption werde ich mal im Hinterkopf behalten. Den Schornsteinfeger hatte ich schon versucht, ihn aber nicht persönlich erreicht, und statt einer direkten Reaktion kam dann nach einigen Wochen diese nur bedingt befriedigende:

    Zitat von Verwalterin

    [Der Schornsteinfeger] läßt sich entschuldigen, dass er in diesem Fall nicht geantwortet hat. Selbstverständlich steht er mit mir oder [dem Eingentümer] in Verbindung generell und speziell in einem solchen Fall.

    Eine Mietminderung. Hier müsste allerdings leider regelmäßig dokumentiert werden, wie die Temperaturen in der Wohnung sind. Erst wenn Du in den Wohn- und Schlafräumen unter 21°C liegst (Nebenräume 18°C) liegt ein Mangel vor, der zur Minderung berechtigen würde.

    Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind, dürfen meist nicht weiter betrieben werden.

    Danke an beide für die detaillierten Auskünfte! :)