Betriebskostenerhöhung und Mieterhöhung - erlaubt

  • Guten Tag,

    meine Vermieter haben dieses Jahr, ab dem Juni beginnend den Mietvertrag folgendermaßen umgeändert:

    - Nettokaltmiete von 900€ auf 990€ erhöht.

    - Monatliche Betriebskostenvorauszahlung von 120€ auf 90€ gesenkt.

    Nun haben ich zusammen mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2020 (11€ zu meinen Gunsten, also ziemlich genau bei 0 rausgekommen) eine Erhöhung der monatlichen Betriebskostenvorauszahlung von 20€ pro Monat für das Jahr 2022 erhalten.

    Meine Frage wäre, ob das in Anbetracht der diesjährigen Senkung der Betriebskostenvorauszahlung und gleichzeitigen Erhöhung der Nettokaltmiete erlaubt ist?

    Vielen Dank.

    Mfg

  • Die Erhöhung der Vorauszahlungen und der Kaltmiete sind unabhängig voneinander.

    Die Erhöhung der Vorauszahlungen ist einseitig nur aufgrund einer Nachzahlung oder eines Guthabens möglich. Du musst deine Vorauszahlungen also nicht erhöhen, da die Voraussetzung nicht erfüllt ist.

    Allerdings ist im nächsten Jahr sehr wahrscheinlich mit sehr deutlichen Steigerungen der Energiekosten und vermutlich auch bei Dienstleistungen zu rechnen. Von daher würde ich der Erhöhung entweder zustimmen oder mindestens selbst zur Seite legen. Evtl kannst du auch beim Vermieter anfragen, warum er erhöhen will, vielleicht ist das ja plausibel und er weiß schon, dass beispielsweise der Energieträger für die Heizung schon erheblich teurer wurde. Einen Anspruch auf eine Erhöhung hat er aber nicht.

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