Guten Tag,
meine Vermieter haben dieses Jahr, ab dem Juni beginnend den Mietvertrag folgendermaßen umgeändert:
- Nettokaltmiete von 900€ auf 990€ erhöht.
- Monatliche Betriebskostenvorauszahlung von 120€ auf 90€ gesenkt.
Nun haben ich zusammen mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2020 (11€ zu meinen Gunsten, also ziemlich genau bei 0 rausgekommen) eine Erhöhung der monatlichen Betriebskostenvorauszahlung von 20€ pro Monat für das Jahr 2022 erhalten.
Meine Frage wäre, ob das in Anbetracht der diesjährigen Senkung der Betriebskostenvorauszahlung und gleichzeitigen Erhöhung der Nettokaltmiete erlaubt ist?
Vielen Dank.
Mfg