Wer muss Streu- und Räummittel im Winter bereitstellen

  • Hallo zusammen,

    weiß jemand in welchem Gesetz steht, dass der Vermieter die Räummittel und Streumittel im Winter bereitstellen muss? Mein Vermieter sagt, das sollen wir machen und auch bezahlen. Wir haben ihm gesagt, dass er dafür zuständig ist, das hat er bis heute verneint. Könnt ihr mir da helfen? Ich hab alle Gesetze und Gerichtsurteile durch, da ist meist nur von der räumpflicht de3s Mieters die Rede.

    Ich wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest! Bleibt gesund und munter! Danke!

    Liebe Grüße

    Olaf

  • Das steht in keinem Gesetz.

    Der Vermieter ist nach in aller Regel durch die Satzung der Stadt/Gemeinde dafür verantwortlich, Gehwege und evtl auch einen Teil der Straße zu räumen. Auf dem eigenen Grundstück sowieso, da hat er die Verkehrssicherungspflicht. Diese Verantwortung kann er nicht übertragen, die bleibt immer bei ihm. Er kann lediglich den Winterdienst organisieren, d.h. jemanden mit der Ausführung beauftragen.

    Dass der Vermieter in der Regel das Material zu stellen hat, geht nur aus Gerichtsurteilen hervor und tatsächlich gibt es da auch abweichende Urteile. Bisher gibt es aber meines Wissens nach nur Urteile an Amtsgerichten, also nichts höchstrichterliches.

    Ein Blick in den Mietvertrag ist hier der erste Schritt. Dort müsste die Übertragung der Ausführung und auch Bereitstellung des Materials durch den Mieter explizit vereinbart sein. Wenn das nicht gegeben ist, kann man so mit dem Vermieter ins Gespräch gehen. Wenn dort alles auf den Mieter übertragen wurde, kann man sich fragen, ob man sich da nun weiter streiten will. Die Kosten für das Streumaterial sind sowieso umlagefähig, es geht also nur darum, die Eimer zum Objekt zu bringen und die einmalige Anschaffung eines Schneeschiebers. Ich weiß nicht, ob man da wirklich einen Streit vom Zaun brechen muss. Man kann sich ja auch alles liefern lassen.

    Wenn laut Mietvertrag der Winterdienst durch einen Dienstleister umgelegt werden, solltet ihr überlegen, ob es sich an dieser Stelle wirklich lohnt, über die Anschaffung eines Schneeschiebers und einen/ein paar Eimer Sand im Jahr zu streiten. Nicht, dass am Ende der Vermieter einfach einen Dienstleister beauftragt, damit er seine Ruhe hat. Zahlen tun das am Ende nur die Mieter.

  • Danke für die ausführliche Antwort. Das ist jetzt etwas frustend für mich, da sich generell unser Vermieter um nichts kümmert, aber ständig in die Wohnung und in den Keller will. Er ist schon sehr übergriffig. Deshalb habe ich gedacht, ich könnte hier wieder etwas schriftliches haben. Aber trotzdem vielen Dank. Einen guten Rutsch ins neue Jahr wünsche ich und bleiben Sie gesund!