Probleme mit der Heizung - Vermieter zur Behebung verpflichtet oder mit Mietminderung zufrieden geben

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe, jemand hat einen Tipp für uns.

    Wir sind im März in unsere jetzige Wohnung gezogen. Es handelt sich dabei um eine Wohnung im 2. OG in einem 5-Parteien-Haus. Alle fünf Wohnungen haben unterschiedliche Eigentümer. Unser Vermieter hat die Wohnung selbst erst vor einem Jahr gekauft. Die Beheizung des Hauses erfolgt mittels Öl-Zentralheizung. Anfang des Jahres wurde auch erst eine neue Pumpe eingebaut.

    Wir haben nun das Problem, dass der Heizkörper im Bad nicht bzw. nur selten warm wird. Das führt dazu, dass wir morgens um 8 Uhr oft nur noch eine Temperatur von 15 Grad im Bad haben. Über 20 Grad geht die Temperatur nur noch, wenn der Heizkörper zwischendurch mal heizt. Das hat nun mittlerweile auch zu einem ziemlichen Schimmelproblem im Bad geführt. Jedes mal wenn wir das Problem dem Vermieter gemeldet haben, wurde die Heizung im Bad plötzlich warm. Das hält dann ca. einen Tag, dann geht die Temperatur nach und nach wieder zurück, bis er nach zwei / drei Tagen wieder komplett kalt ist. Wir vermuten hier, dass der Vermieter nach unserer Beschwerde dann immer mit einem der Eigentürmer, der nebenan ´wohnt, Kontakt aufnimmt und der dann an der Pumpe spielt, wodurch es zu der kurzfristigen Erwärmung kommt.

    Der Heizköper in der Küche verhält sich im Übrigen genauso. Hier ist das Problem aber nicht so dringlich, da es sich um eine offene Küche handelt und der Raum dann auch durch den Heizkörper im Esszimmer mit beheizt wird.

    Mittlerweile gibt es nun die Aussage von zwei verschiedenen Sanitärfirmen, dass die Pumpe der Heizung zu klein dimensioniert ist für das Haus und eine stärkere Pumpe eingebaut werden müsste. Dies lehnt aber die Eigentümergemeinschaft ab, da es nur unsere Wohnung betrifft. Unser Vermieter hat uns nun erklärt, dass er nichts unternehmen kann und wir einfach die Miete entsprechend für den einen Raum kürzen sollen. Für ihn ist die Angelegenheit damit erledigt. Da das Bad relativ klein ist, ist das auch kein großer Betrag.

    Wir wollen uns damit ehrlich gesagt nicht zufrieden geben. Uns geht es nicht ums Geld, sondern wir hätten gerne ein warmes und vor allem schimmelfreies Bad. Haben wir hier irgendeine Möglichkeit, den Vermieter zur Behebung zu zwingen, oder müssen wir uns mit der Mietminderung zufrieden geben?

  • Die Frage nach einem elektrischen Heizkörper stellt sich gar nicht. Denn die Miete ist nach dem Gesetz wegen einem Mangel gemindert, und nicht wegen einer anderen Heizquelle, welche ja noch nicht mal den Mangel beseitigt.

    Man muss also erst mal schauen, ob der Mangel so stark ist, dass dieser die Miete mindert. Und nach der Rechtsprechung geht man meistens davon aus, dass ein Mangel gegeben ist, wenn die Temperatur im Durchschnitt nicht über 17° geht. Man müsste also erst mal eine Reihe von Messungen machen, um das objektiv festzustellen.

  • Der Vorschlag zur Mietminderung kommt ja vom Vermieter, weil er das Problem nicht beheben möchte. Wir sind davon nicht begeistert. Zum einen ist das Bad sehr klein, der Betrag wäre also sowieso nur gering, und zum anderen wollen wir einfach ein warmes und schimmelfreies Bad.

    Ein elektrischer Heizkörper kommt eigentlich nicht in Frage. Wir habe keinen Platz dafür und auf den Stromkosten würden wir auch sitzen bleiben.

    Ach ja, die Durchschnittstemperatur liegt im Zeitraum Mitte Oktober bis jetzt bei 16,7 Grad im Badezimmer.

  • Schwieriger Sachverhalt....

    Letztendlich geht es ja gar nicht darum, dass es der Vermieter nicht beseitigen möchte, sondern wohl eher darum, dass er nicht kann. Wenn die Pumpe (und das ist der Fall) im gemeinschaftlichen Eigentum liegt, muss eben die Gemeinschaft mit einer einfachen Mehrheit darüber abstimmen. Verweigert die Gemeinschaft dies, guckt der Eigentümer doof aus der Wäsche und muss hier ggfs. den Rechtsweg beschreiten.

    Bei knapp 17°C ist der Mangel recht klein, d.h. eine Mietminderung fällt ebenso klein aus und macht Euch ja nicht glücklich, wenn ihr es einfach nur warm haben wollt.

    Wenn der Vermieter den Mangel abstellen soll, bleibt tatsächlich nur eine Möglichkeit: Die Installation eines separaten (Infrarot-)Heizkörpers, die in dem Fall natürlich durch den Vermieter erfolgen muss. Die Teile sind mittlerweile so klein/flach, dass die auch in kleinen Bädern verbaut werden können. Besonders schick sind diese Spiegelheizungen (da dient der Badspiegel als Heizung). Die Betriebskosten belaufen sich hier auf ca. 8 Cent/Stunde. Da könnte man eine Vereinbarung finden, wonach der Vermieter diese zusätzlichen Stromkosten übernimmt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Eine Heizung, die nur Strom für 8 Cent pro Stunde verbraucht (das sind bei derzeitigen Strompreisen ca. 250 W) reicht vielleicht um eine Teetasse warm zu halten. Für ein ganzes Bad muss das schon 1000W haben - und kostet daher deutlich über 30 Cent pro Stunde.

  • Nein, die Infrarotheizungen brauchen insbesondere bei kleineren Bädern keine hohe Leistung, zumal es hier nur als Zusatzgerät dient (die knapp 17°C werden ja schon erreicht).

    Ich spreche hier aus Erfahrung, weil ich sowas selbst verbauen lasse.

    Infrarotheizungen mit 300 Watt reichen für Bäder von einer Größe von 3-8m², als Zusatzheizung sogar bis 12m²

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das kann man doch ohne Kenntnis der Heizlast gar nicht sagen. Wenn das Bad an einer Außenecke, am besten noch zum im obersten Stock zum ungedämmten Dachboden hin, liegt, reichen 300 W wirklich nur für 3 m2. Oder es wird trotzdem nicht warm, zumindest keine 22-24 Grad, die man gerne im Bad hat.

    Trotzdem sollte man die Stromkosten nicht verachten. Wir haben einen Raum mit 12 m2, da hängt eine 800W Infrarotheizung, und der Raum wird nie mehr als 17 Grad warm, wenn es Richtung 0 Grad geht. Und trotzdem braucht sie mit Thermostatsteuerung satte 350kWh im Monat in der Heizperiode. Bei den aktuellen Strompreisen kann jeder selbst ausrechnen, was das heißt. Selbst wenn man mit 300W hinkommt, sind das vermutlich über 100kWh im Monat für einen Mini-Raum (wenn sie dauerhaft läuft, über 200kWh). Je nachdem, was ansonsten für Heizkosten für diesen Raum anfallen würden, würde ich das als Mieter nicht hinnehmen. Wir reden ja gerade über Strompreise von 40ct/kWh und mehr.