Übergabeprotokoll bei Einzug fälschlich unterschrieben

  • Guten Tag liebe Mietrecht-Gemeinde,

    ich habe ein Problem.

    Meine psychisch kranke Freundin ist Umgezogen und hat am 21.12.2021 das Übergabeprotokoll für die neue Wohnung unterschrieben. Die neue Wohnung wurde in einem schrecklichen Zustand übergeben( Müll von der Vormieterin, Nikotinverfärbte Wohnung, dreckige Räumlichkeiten und Möbel, fehlender Griff in der Duschkabine, usw.)

    Da sie mit der Situation überfordert war und der Vermieter ziemlich zügig über den Papierkram geflogen ist, hat sie das Übergabeprotokoll ubterschrieben aus dem hervorrgeht, dass sie die Wohnung im einwandfreien Zustand angenommen hat.

    Meine Frage: kann man ihre Unterschrift als nichtig erklären, bzw. ein neues Übergabeprotokoll erstellen, das auch den tatsächlichen Zustand der Wohnung beschreibt?

    Vielen Dank im Vorraus

  • Mit Unterschrift akzeptierte Erklärungen sind rechtlich bindend - die kann man dann kaum noch anfechten (Ausnahmen: Haustür- oder Ferngeschäfte, durch Zwang erfolgte Unterschrift, unlautere oder überraschende Klauseln). Das Recht geht davon aus, dass eine mündige Person stets weiß was sie tut.

    Einen Versuch, freundlich nachzufragen oder nachzuverhandeln, kann es natürlich trotzdem geben. Und verdeckte Mängel, die man erst später finden konnte, sind natürlich von so einer Erklärung auch nicht betroffen.

  • kann man ihre Unterschrift als nichtig erklären, bzw. ein neues Übergabeprotokoll erstellen

    Nein, das nicht. Aber man kann und sollte dem Vermieter einen Brief schreiben und die Dinge genau aufführen und beschreiben. Inwieweit der Vermieter dann in der Pflicht ist, etwas davon zu beheben, mag ein anderes Thema sein. Aber es sollte zumindest dokumentiert sein.