Hallo!
Ich habe einen Untermieter. Er wohnt nun schon seit 5 Jahren in meiner Wohnung (ich bin Hauptmieter und wohne auch in der Wohnung). Sein Zimmer war leer bei Einzug, alle anderen Möbel (in gemeinschaftlich genutzten Räumen) sind von mir. Er hält sich nicht so richtig an Regeln. Hier mal die "Anklage" an ihn unter Weglassung von Personendaten.
Während der Zeit des gemeinsamen Wohnens verstießen Sie mehrfach gegen §5 (Reinigung gemeinsam genutzter Räume). Dies geschah wiederholt und regelmäßig auch nach Ermahnungen von 2017 bis 2019.
Gegen §6 (Einhaltung der Hausordnung) wurde mehrere Monate lang verstoßen im Jahr 2019, weil Sie nach 22:00 die Ruhe von Hausmitbewohnern störten, indem Sie in Ihrem Zimmer längere Zeit schrien und auf Ihren Schreibtisch einschlugen im Zuge vom Computerspielsessions. Zu einem Brief vom 31.10.2019, in dem Hausmitbewohner freundlich auf die Störung hinwiesen, nahm Sie auch nach Aufforderung durch mich nicht Stellung. Die Häufigkeit der Störungen wurden danach zwar seltener (nicht mehr jeden Abend), kamen jedoch trotzdem noch mehrfach vor.
Im Sommer 2017 verloren Sie Ihren Schlüssel zusammen mit Ihrem Portemonnaie am XXX. Sie gaben an, dass in Ihrem Portemonnaie kein Aufschluss über Ihren Wohnort in der XXXstraße zu finden sei. Dennoch legte ein Finder (samt Brief mit der Finderadresse) Schlüssel und Portemonnaie am 25.06.2017 in den Briefkasten der Wohnung X. Meiner Aufforderung, der Sache nach zu gehen, folgten Sie nicht. Somit bestand nach Verlusttag die Gefahr, eines nicht gewollten Zugangs zur Wohnung inkl. des Angefertigtwordenseins einer Schlüsselkopie von Wohnungs- und Haustürschüssel bei Bekanntsein der Schlüsseladresse und somit wurde erneut gegen §6 verstoßen.
Im Jahr 2018 und 2019 kam es zu Unregelmäßigkeiten bei den Mietzahlungen und somit zu Verstoß gegen §3 (Mietzahlungen). Sie bezahlten die Miete für Dezember 2018 zwei Monate verspätet, die Miete für Januar 2019 wurde mit einem Monat Verspätung gezahlt. Trotz dieser vorausgegangenen und von mir angemahnten Unstimmigkeiten überwiesen Sie die Miete für April, Mai und Juni 2019 erst am 07.08.2019. Auch nach diesen Verspätungen zahlten Sie erneut verspätet die Mieten für November und Dezember 2019 erst am 20.01.2020.
Meine Frage dazu ist, ob das irgendwie rechtskräftig ist, denn ich will seinen Auszug bereits in (spätestens) 6 Monaten. Die Beschwerden von den Nachbarn per Brief wegen Lärm zu Ruhezeiten habe ich nur mit einem Foto dokumentiert, ebenso den Brief vom Schlüsselfinder. Die ausgebliebenen Mietzahlungen sind per lückenlos archivierter Kontoauszüge nachvollziehbar, aber ja nun schon eine Weile her. Vielleicht fragt ihr Euch, warum ich jetzt erst reagiere? Manches an ihm mag ich auch:-) Aber ich brauchte eine Weile, um zu merken, dass die Schäden, die er durch seine Verpeiltheit und Dreistigkeit in unsere WG-Beziehung angerichtet hat, nicht reparabel sind und nun ist für mich die Zeit um, die ich der Sache gegeben habe. Deshalb erst jetzt das konkrete Handlungsvorhaben.
Freue mich sehr über fachkundige Hinweise. Ich möchte vermeiden, eine ungültige Kündigung auszusprechen. Und natürlich will ich es erst friedlich probieren. Aber würde dabei schon gerne ein rechtliches Back-Up in der Hinterhand haben.