Noch keine Abrechnung für 2019 - aber horrende Nachzahlung für 2020 - was tun?

  • Hallo zusammen,


    ich habe lange im Internet nach einem vergleichbaren Fall gesucht und bin leider nicht fündig geworden.


    Unsere Hausverwaltung hat uns im Auftrag des Eigentümers fristgerecht die Nebenkostenabrechnung für 2020 zukommen lassen und dabei eine horrende Nachzahlung gefordert. Allerdings wohnen wir in dieser Wohnung schon seit 2019 und die Hausverwaltung hat uns bis heute noch keine Abrechnung für 2019 zukommen lassen. D.h. ich bin nicht in der Lage die Kosten mit 2019 zu vergleichen. Bisher haben wir die Abrechnung für 2019 noch nicht nachgefordert.

    Ich konnte die Kosten lediglich mit einer Abrechnung der Vorwohnung vergleichen (zufälligerweise in der gleichen Straße, vergleichbares Objekt). Dabei habe ich festgestellt, dass bestimmte Kostenpositionen (auf den m² gerechnet) in der 2020 Abrechnung um ein vielfaches höher sind (z.B. Hauswart das doppelte, Gartenpflege sogar das achtfache!). Mir kommt das sehr verdächtig vor, auch mit dem Hintergrund, dass die Hausverwaltung insgesamt sehr unzuverlässig arbeitet.


    Zum einen werde ich die Einsicht in die Belege fordern. Allerdings würde ich auch gerne Widerspruch einlegen. Jetzt aber meine Frage: Mit welcher Begründung kann ich dies tun? Kann ich Widersprich einlegen, weil uns die 2019 Abrechnung noch nicht zugegangen ist? Oder kann ich alternativ widersprechen, weil die Kosten insgesamt zu hoch erscheinen?


    Danke und viele Grüße

  • Für 2020: Du musst im Grunde zuerst die Belegeinsicht fördern und die Belege genau prüfen. Dann kannst du ggfl.der Abrechnung widersprechen. Nur weil die Betriebskosten in einer anderen Wohnung günstiger waren, heißt das nichts. Es können ganz andere Verträge vereinbart sein, die aber dennoch umlagefähig sein können.


    Die Abrechnung für 2019 ist davon unabhängig. Diese kannst du natürlich nachfordern. Grundsätzlich gibt es hier auch das Druckmittel, die Vorauszahlungen zurückzuhalten. Diese müssen natürlich nachgezahlt werden, wenn eine korrekte Abrechnung vorgelegt wird.

  • Danke für die erste Rückmeldung. Mir ist klar, dass ich mich bei dem Widerspruch nicht auf ein anderes Objekt beziehen kann. Allerdings habe ich gelesen, dass es als Begründung ausreicht, sollten die Nebenkosten deutlich höher sein als im Vorjahr. Aber genau das ist ja das Problem. Für das Vorjahr 2019 gibt es (noch) keine Abrechnung. Deshalb meine Frage, ob es möglich ist für 2020 zu widersprechen, weil 2019 nicht vorliegt (damit nicht vergleichbar)? Oder handelt es sich tatsächlich um zwei unabhängige Vorgänge?

  • dass es als Begründung ausreicht, sollten die Nebenkosten deutlich höher sein als im Vorjahr

    Das ist falsch, da hast du irgend was falsch verstanden. Man muss bei Einwänden gegen die Abrechnung angeben, was konkret falsch sein soll. Und um das heraus zu finden, muss man die Belege einsehen, sofern sich nicht schon aus dem Inhalt der Abrechnung offensichtliche Fehler ergeben. Wenn du selber nicht weiter kommst, dann lass dir von jemand helfen, der sich damit auskennt.