Mieterhöhung bei qualifiziertem Mietspiegel einer anderen Gemeinde

  • Wünsche allen einen guten Start in das Neue Jahr und viel Gesundheit.

    Wäre dankbar zu einem Austausch zu folgender fiktiven Konstallation:

    Angenommen der VM bezieht sich in seinem Mieterhöhungsverlangen auf den Mietspiegel einer anderen Gemeinde/Stadt auf die folgendes zutrifft:

    1. Der Mietspiegel der beiden Städte ist ein qualifizierter und bezieht sich namentlich auf zwei Städte, die betreffende Mietwohnung befindet sich allerdings nicht in einer dieser Städte, grenzt aber an diese an.

    2. Nun weißt der M das Erhöhungsverlangen mit dem Hinweis auf BGH Rechsprechung zurück. Begründet dabei, dass bei heranziehen eines Mietspeigels einer anderen Stadt eine Vergleichbarkeit der Städte gegeben sein muss (Einwohner, kulturelle Einrichtungen, Infrastruktur). Dies wird weiter unterlegt mit einem Vergleich der Einwohnerzahlen (Einwohner der Städte für die explizit der Mietspiegel gilt ist rund 5 x so hoch wie die des Belegenheitsortes der Mietwohnung. Desweiteren gibt es am Belegenheitsort der Mietwohnung kein Gynmasium, Theater, Kino oder Museum, diese sind in den Städten des Mietspiegels vorhanden).

    3. Weiter führt der Meiter einen Mietspiegel einer Nachbargemeinde ins Feld, die hinsichtlich Einwohnerzahl und Infrastruktur vergleichbar ist mit dem Belegenheitsort. Demnach ist mit dem aktuellen Mietzins bereits der maximale Mietzins gem. dieses Mietspiegels um rd. 10% überschritten.

    Fragen:

    1. Ist die Rückweisung in diesem Fall zu akzeptieren oder bestehen weitere Argumente die doch für eine Erhöhung sprechen können.

    2. Wie verhält es sich mit der Fristablauf zur Klageerhebung wenn man unterstellt, dass der Zugang des Schreibens am 25.07.2021 erfolgt ist. Gem. meinem Verständnis ist die Überlegenszeit 2 Monate zum Monatsablauf nach Zugang - hier also der 30.09.2021. Klage wäre dann spätestens am 31.12.2021 einzureichen.

    3. Angenommen der M hat mit der Zürückweisung recht, ist es möglich noch einmal der Erhhöhungsverlangen mittels Vergleichswohungen nachzubessern? Für die betreffende Stadt gibt es im XXXXXXXX Wohnungen, die rd. 20% über der vereinbarten Miete liegen. Diese sind allerdings nicht in der selben Etage wie die in Rede stehende Wohnung und in einem Fall auch rd. 25% kleiner. Gibt es erfahrungen wie Gerichte in einer solchen Konstellation amit umgehen?

    Vielen Dank für die Diskussion.