Fristlose Kündigung des Mietvertrags vor Einzug - keine Schlüsselübergabe

  • Hallo ihr Lieben,

    Ich einen Mietvertrag unterschrieben für 3 Monate. In dem Vertrag steht, dass die Miete vor Einzug zu zahlen ist und sonst keine Übergabe der Mietsache verlangt werden kann.

    Nach mehrmaligen nachfragen wie eine Schlüsselübergabe laufen soll, wurde mir mitgeteilt, dass die Schlüssel hinterlegt werden und ich die am Bahnhof abholen kann (vermutlich Schließfach).

    Ich habe erwiedert, dass ich die erste Miete im Vorfeld erst zahle, wenn ich vernünftige Informationen zu der Übergabe (inkl. Ansprechpartner und Abnahmeprotokoll) bekomme.
    Die Wohnung konnte im Vorfeld auch nicht besichtigt werden (die Vermieterin hat das ausgeschlossen).

    Nun ist die Frage, ob ich auf der Grundlage, dass keine Schlüsselübergabe stattfindet außerordentlich kündigen kann? Das ist mir zu dubios dort Geld auf das Konto zu überweisen. Mir wird auch schon direkt mit rechtlichen Konsequenzen gedroht, sollte ich innerhalb von 10 Tagen nicht zahlen.

    Das Startdatum des Mietvertrags ist morgen (02.01.2022).

    Kann mir jemand weiterhelfen, ob die Vermieter auf Grund des Mietvertrags die Miete rechtlich verlangen können bzw. ob meine außerordentliche Kündigung hier funktioniert?

    Liebe Grüße und vielen Dank.

  • Du kannst dich glücklich schätzen, dass du so weise warst, nichts zu zahlen. Denn du bist beinahe auf einen Betrüger herein gefallen. Hättest du überwiesen, hättest du anschließend nie mehr eine Rückantwort bekommen. Du brauchst nichts weiter tun. Ein Vermieter kann die Mietzahlung allenfalls Zug um Zug bei der persönlichen Schlüsselübergabe verlangen, aber im Voraus widerspricht es den gesetzlichen Regelungen.

  • AH vielen Dank, gilt das auch wenn das explizit so im Mietvertrag steht, dass die Mietzahlung im Voraus zu leisten ist?

    Ich denke auch, dass das ganze hier nicht sauber ist.

  • Hallo!

    Fruggel schreibt hier:

    Du kannst dich glücklich schätzen, dass du so weise warst, nichts zu zahlen. Denn du bist beinahe auf einen Betrüger herein gefallen. Hättest du überwiesen, hättest du anschließend nie mehr eine Rückantwort bekommen.

    Sehe das auch so und notfalls bei der Polizei mal nachfragen, ob diese

    Masche dort bekannt ist.

    Die Wohnung konnte im Vorfeld auch nicht besichtigt werden (die Vermieterin hat das ausgeschlossen).

    ;) Einen Mietvertrag unterschreiben, ohne die Wohnung gesehen zu haben?

    Nach mehrmaligen nachfragen wie eine Schlüsselübergabe laufen soll, wurde mir mitgeteilt, dass die Schlüssel hinterlegt werden und ich die am Bahnhof abholen kann (vermutlich Schließfach).

    :confused: Was? Ehrlich gesagt, so etwas bei seriösen Vermietern noch nicht erlebt.

    AH vielen Dank, gilt das auch wenn das explizit so im Mietvertrag steht, dass die Mietzahlung im Voraus zu leisten ist?

    Recheriere den Vermieter im Internet, ob du schon negative Bewertungen

    findest.

    Gruß



  • Wie ist denn der Kontakt zustande gekommen? Würde ohne weitere Infos auch eher davon abraten Geld zu überweisen.

    Es gibt für Kurzzeitmeiten Vermittlungsplatformen, da ist die Abwicklung in der Regel seriös und Anfragen werden beantwortet.

  • Erstmal vielen Dank für eure Antworten!

    Eine erste unverbindliche Auskunft eines Anwalts bestätigt mir mein Vorgehen (nicht zahlen, ggf. Strafanzeige wegen Betrugs stellen).

    Einen Mietvertrag unterschreiben, ohne die Wohnung gesehen zu haben?

    Ja, das Risiko bin ich auf Grund der Wohnungsnot in dem Fall eingegangen. Aber war definitiv schon ein starkes erstes Anzeichen, daher habe ich die Miete auch nicht wie im Vertrag beschrieben bezahlt.

    Wie ist denn der Kontakt zustande gekommen?

    Über ein Portal, der Mietvertrag wird aber zwischen den Mietparteien geschlossen.



    Da ich heute hätte einziehen sollen wurde mir eine erste Mahnung zugestellt.

    "Der Schlüssel liegt am HBF und das Apartment ist fertig. Ich soll die Miete überweisen und bekomme dann Informationen zur Anreise und wo der Schlüssel liegt".

    Ich würde jetzt um 00:01 eine außerordentliche Kündigung schreiben, da mir der Zutritt zur Wohnung nicht gewährt wurde.

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  • Ein Vermieter kann die Mietzahlung allenfalls Zug um Zug bei der persönlichen Schlüsselübergabe verlangen, aber im Voraus widerspricht es den gesetzlichen Regelungen.

    Das stimmt so, wenn keine mietvertragliche Vereinbarung vorliegt. Aber hier wurde wohl im Mietvertrag was anderes geregelt.

    Ich sehe jetzt keine gesetzliche Regelung, die das verbietet. § 556b BGB, welche die Fälligkeit der Miete in Abs. 1 regelt ist dispositiv. Hier fehlt es schlicht an der Anordnung, dass eine Abweichung zum Nachteil des Mieters unwirksam ist. Diese gibt es nur für Abs. 2 des Paragrafen. Zudem wurde allgemein das Problem gesehen, aber auf die Kaution beschränkt. So steht es auch in meinen Kommentar aus dem Jahr 2021 und so sieht es auch etwa das LG Bonn, Beschluss 01.04.2009 - 6 T 25/09.

    Daher sehe ich eine vereinbarte Vorleistungspflicht - gerade für zeitlich beschränkte Mietverträge - eher unproblematisch entgegen.

    Problematisch sind durchaus die anderen Umstände, wobei eine Übergabe nicht persönlich erfolgen muss und kein Anspruch auf ein Abnahmeprotokoll besteht, was ja sogar positiv für den Mieter sein kann. Wobei ich seit Corona auch von anderen gehört habe, dass eine Übergabe ohne persönlichen Kontakt stattfindet. Im Zweifel wird ein Gericht sagen, dass man unter diesen Umständen den Mietvertrag hätte nicht abschließen müssen, denn sowohl die Vorausleistung und die fehlende Besichtigung waren von Anfang an absehbar.

    Ob hier also ein klassischer Betrug vorliegt weiß ich nicht. Die Lösung wäre hier eine Einzugsermächtigung, da man diese im Zweifel zurück buchen kann. Aber auch das ist problematisch, wenn der Anbieter privat ist, der hat dafür dann eben auch keine Möglichkeit.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • darkshadow

    Ich halte das genannte Urteil nicht geeignet, deine Meinung zu untermauern. Der §556b I BGB ist dispositiv, soweit klar. Das Urteil sagt aber auch, dass der Vermieter nach dem gesetzlichen Grundgedanken eine Vorleistungspflicht hat, von der nicht wesentlich abgewichen werden soll, was hier aber versucht wird

    Ferner sagt das Urteil auch ausdrücklich, dass die Vereinbarung der Zahlung der Miete im Voraus auch dann erfüllt ist, wenn dies während der Übergabe geleistet wird:

    Demgegenüber trägt der Mieter ein etwaiges Insolvenzrisiko allenfalls für Sekunden, kann er den Vertrag doch so ausführen, dass er mit der einen Hand das Geld gibt und mit der anderen den -vorgezeigten und zur Übergabe bereitgehaltenen- Schlüssel vom Vermieter erhält; Geldübergabe und sofort anschließende Schlüsselübergabe können zudem in den Mieträumen stehend vollzogen werden, so dass der Mieter sofort nach Schlüsselerhalt Besitz ergreifen kann

    Bei einer Überweisung vorab hat der Mieter ein deutliches Risiko, die Wohnung auch tatsächlich übergeben zu bekommen. Ferner hat er keine Sicherheit, ob die Identität des Vermieters denn überhaupt stimmt, um im Streitfall Ansprüche geltend machen zu können. Das ist ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Urteil und der hier gestellten Frage.

    Aus diesem Grund halte ich die Klausel für eine unangemessene Benachteiligung und somit unwirksam gemäß §307 BGB.

  • Noch als Ergänzung: je nach dem, wann der Mietvertrag unterzeichnet wurde, kannst Du den Vertrag auch innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Bei Wohnungsmietverträgen, bei denen die Wohnung nicht besichtigt wurde, ist das möglich.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Erstmal großes Dank für eurer Feedback!

    Ich sehe jetzt keine gesetzliche Regelung, die das verbietet. § 556b BGB, welche die Fälligkeit der Miete in Abs. 1 regelt ist dispositiv. Hier fehlt es schlicht an der Anordnung, dass eine Abweichung zum Nachteil des Mieters unwirksam ist. Diese gibt es nur für Abs. 2 des Paragrafen. Zudem wurde allgemein das Problem gesehen, aber auf die Kaution beschränkt. So steht es auch in meinen Kommentar aus dem Jahr 2021 und so sieht es auch etwa das LG Bonn, Beschluss 01.04.2009 - 6 T 25/09.

    Ich habe die Kaution tatsächlich Anfang des Monats bezahlt (500€) , dies wurde mir von der Gegenseite bestätigt. Außerdem habe ich vorgeschlagen die Miete direkt in bar mitzubringen - was abgelehnt wurde. Das Urteil habe ich auch heute mit einem Fachanwalt besprochen. Er meinte, dass hier ein Einzelfall vorliegt und die Sachlage in meinem Fall anders ist (Kaution wurde bezahlt, Vermieterin hält sich nicht an den Ort der Erfüllungspflicht - siehe unten im Post, es wurden keine Informationen zu den Schlüsseln mitgeteilt)

    Noch als Ergänzung: je nach dem, wann der Mietvertrag unterzeichnet wurde, kannst Du den Vertrag auch innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Bei Wohnungsmietverträgen, bei denen die Wohnung nicht besichtigt wurde, ist das möglich.

    Der Mietvertrag wurde Anfang Dezember geschlossen, Widerrufsrecht fällt damit weg.

    Aus diesem Grund halte ich die Klausel für eine unangemessene Benachteiligung und somit unwirksam gemäß §307 BGB.

    Genau das hat mir heute ein Fachanwalt für Mietrecht auch geraten! Habe dementsprechend eine umfangreiche fristlose Kündigung abgeschickt und warte jetzt darauf was passiert.

    Im Zweifel wird ein Gericht sagen, dass man unter diesen Umständen den Mietvertrag hätte nicht abschließen müssen, denn sowohl die Vorausleistung und die fehlende Besichtigung waren von Anfang an absehbar.

    Die fehlende Besichtigung war klar, darauf habe ich mich im Vorfeld eingelassen. Aber die fehlende Übergabe nicht. Im Mietvertrag steht
    "Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Ort der Wohnung."

    Und der einzige Punkt zum Thema Übergabe sagt: "Bei Wohnungsübergabe werden dem Mieter folgende Schlüssel ausgehändigt:

    Wie bei der Übergabe vereinbart" Daher war es nicht absehbar, dass die Schlüssel hinterlegt werden.

    Für den Fall, dass hier wirklich Corona eine Rolle spielen sollte, habe ich §313 Störung einer Geschäftsgrundlage mit in die Begründung aufgenommen (eher als Zusatzargument, klar würde das hier nicht ausschlaggebend sein)

    Zusätzlich wurde mir nie ein konkreter Ort oder Infos gegeben. Lediglich, dass die Schlüssel am Hauptbahnhof hinterlegt werden und ich diese zwischen 16:00 und 21:00 abholen könnte. Auf konkrete Nachfrage nach genaueren Infos (Ansprechpartner für den Fall, dass etwas passiert) wurde ich auf die Zahlung der Miete verwiesen. Genauere Informationen zur Anreise erhalte ich erst nach Zahlung der Miete.


    Es handelt sich übrigens um den Standard-Mietvertrag. Ich kann mir vorstellen, dass dieses Thema ggf. noch einige andere Mieter betrifft bzw. relevant sein könnte.

    Bitte auf die Nennung von Vertragspartner oder Vermittlungsportalen verzichten. Es geht in diesem Forum nur um die rechtlichen Grundsätze und nicht darum, irgend jemand zu diskreditieren.

  • Der Mietvertrag wurde Anfang Dezember geschlossen, Widerrufsrecht fällt damit weg.

    Unabhängig davon, ob dir ein solchen Recht zusteht. Die Frist beginnt erst, soweit man die Sache erhalten hat, in diesem Fall also die Wohnung.

    "Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Ort der Wohnung."

    Das ändert natürlich die Sachlage.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Ein kurzes Update.

    Die Wohnung wurde erneut bei der entsprechenden Plattform hochgeladen und steht zur Vermietung bereit. Mein Anwalt hat mir geraten nach Ablauf der Frist für die Kautionsrückzahlung eine Mahnung zu schicken und dann ggf. zusätzlich Strafanzeige zu stellen. Aber erst wenn ich wirklich gar keine Rückmeldung mehr bekommen sollte.

    Gibt es (vielleicht sogar hier im Forum) Möglichkeiten vor dem Angebot bzw. der Vermieterin zu warnen, damit nicht andere auf das gleiche Angebot hereinfallen?

    Natürlich erst wenn alles geklärt ist. Es besteht ja immernoch die Möglichkeit, dass es seriöse Vermieter sind und es einfach ungünstig gelaufen ist.

  • Gibt es (vielleicht sogar hier im Forum) Möglichkeiten vor dem Angebot bzw. der Vermieterin zu warnen, damit nicht andere auf das gleiche Angebot hereinfallen?

    Nein. In dem Forum geht es nur um die rechtlichen Grundsätze. Deshalb dürfen auch keine Namen genannt werden.