Mietvertrag - Jobwechsel und Fragerecht des Vermieters

  • Hallo liebes Forum,

    ich schreibe hier, weil ich eine Frage habe. Ich habe bisher durchgehend im Haus meiner Familie gewohnt und möchte nun eine Wohnung suchen. Ich habe einen erträglichen Job, den ich aber voraussichtlich in den nächsten 6 Wochen kündigen werde, da ich einen neuen Arbeitsvertrag mit besseren Konditionen unterschreiben werde.

    Nun zu meiner Frage: Inwieweit muss ich bei der Wohnungssuche dem neuen Vermieter mitteilen, dass ich den Job wechsle, bzw. einen neun Arbeitsvertrag unterschrieben oder bereits meinen alten Job gekündigt habe? Der Hintergrund ist natürlich, dass ich bei dem neuen Job eine Probezeit habe. Ich weiß nicht, ob dies meine Chancen beim Vermieter schmälert. Was muss/sollte ich angeben, wenn ich vor dem Jobwechsel eine Wohnung mieten will? :/

    Grüße Bob542

  • Letztendlich gibst Du bei einer sogenannten Selbstauskunft den "Ist-Zustand" an. Wenn Du zum Zeitpunkt der Anmietung noch in dem Arbeitgeber X beschäftigt bist, dann gibst Du das auch so an.

    Letztendlich kann ein Jobwechsel immer mal wieder vorkommen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Letztendlich gibst Du bei einer sogenannten Selbstauskunft den "Ist-Zustand" an.

    Also muss ich nur Auskunft zum Ist-Zustand geben ja? Der Vermieter hat nach Vertragsabschluss auch kein Recht weitere Unterlagen zu verlangen als die, die ich für den Vertragsabschluss bereitstellen sollte oder?

    Gruß Bob

    Bitte keine Vollzitate, Zitat gekürzt.

  • Nein, wenn es demnach ginge, müsste ich ja jede Gehaltserhöhung oder jeden Jobwechsel im laufenden Mietverhältnis angeben.

    Anders könnte es aussehen, wenn Du weißt, dass Du unmittelbar nach Mietbeginn in das Arbeitslosengeld rutschst und die Miete nicht zahlen kannst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.