Hallo an die die es wissen. Es gibt ja die Besonderheit, das Betriebskosten pauschal abgerechnet werden dürfen, wenn der Vermieter im selben Haus wohnt. Die Frage die ich habe: Gilt dies auch,wenn ich als Vermieter nur einen Zweitwohnsitz im selben Haus habe?
Pauschale Abrechnung der Heizkosten
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Urlauber -
4. Januar 2022 um 12:52 -
Erledigt
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Voraussetzung für eine abweichende (nicht verbrauchsbezogene) Abrechnung der Heizkosten im Zweifamilienhaus ist, dass
1. dies im Mietvertrag so vereinbart wurde (Was steht in Eurem?)
2. der Eigentümer in der zweiten Wohneinheit wohnt - nur gemeldet sein reicht womöglich nicht (und ganz sicher nicht, wenn dort noch andere wohnen).
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Gilt dies auch,wenn ich als Vermieter nur einen Zweitwohnsitz im selben Haus habe?
Ein Zweitwohnsitz genügt auch, sofern die Wohnung genutzt wird, also nicht nur leer steht. Aber was ist der Anlass der Frage? Beanstandet dein Mieter die Abrechnung? Bitte mehr Infos! Auf so alleinstehende Fragen ohne Zusammenhang zu antworten ist oft schwer.
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Wollte nur etwas sicher sein ,da ich den Wohnsitz in einen Zweitwohnsitz umgewandelt habe. Nein es gab keine Probleme mit der Abrechnung. Danke