Guten Tag,
Ich habe den Mietvertrag meiner Vormieterin zusammen mit meiner Mitbewohnerin ab dem 01.06.21 übernommen. Mir ist heute dann aufgefallen, dass wir gar keinen eigenen Stromvertrag haben.
Der Mietvertrag läuft ursprünglich seit 01.07.2020, eine Nebenkostenabrechnung haben wir nicht bekommen. Für das Jahr 2020 müssen wir also nichts nachzahlen, falls noch eine Abbrechnung kommen sollte?
Gleichzeitig hätte ich auch gerne gewusst, wie das mit dem Stromvertrag ist falls dies über die Nebenkosten läuft, müssen wir dann auch nur für 2021 nachzahlen?
Falls dieser nicht darüber läuft und noch irgendwas vom Stromlieferanten kommt, sehe ich es dann richtig, dass ich erst ab 01.06.21 zahlen müsste, da ich für den Stromlieferanten dann erst Vertragspartner geworden bin? Ich habe ja erst ab dort den Mietvertrag bekommen und Vertragspartner für den Stromlieferanten vor dem 01.06. ist dann die Vormieterin?
Im Mietvertrag steht einmal, dass es sich bei den Kosten für die Betriebskostenm um die in der Betriebskostenverordnung aufgeführten Kostenarten handelt, weiter unten steht dann steht, dass die Kosten für Heizung/Warmwasser nicht enthalten sind und dort eigene Verträge abzuschließen sind(diesen haben wir auch).
Hätte sich im Zweifel nicht auch der Stromlieferant bei uns mal melden müssem?
LG