Keine Nebenkostenabrechnung - Kein eigener Stromvertrag

  • Guten Tag,


    Ich habe den Mietvertrag meiner Vormieterin zusammen mit meiner Mitbewohnerin ab dem 01.06.21 übernommen. Mir ist heute dann aufgefallen, dass wir gar keinen eigenen Stromvertrag haben.

    Der Mietvertrag läuft ursprünglich seit 01.07.2020, eine Nebenkostenabrechnung haben wir nicht bekommen. Für das Jahr 2020 müssen wir also nichts nachzahlen, falls noch eine Abbrechnung kommen sollte?

    Gleichzeitig hätte ich auch gerne gewusst, wie das mit dem Stromvertrag ist falls dies über die Nebenkosten läuft, müssen wir dann auch nur für 2021 nachzahlen?

    Falls dieser nicht darüber läuft und noch irgendwas vom Stromlieferanten kommt, sehe ich es dann richtig, dass ich erst ab 01.06.21 zahlen müsste, da ich für den Stromlieferanten dann erst Vertragspartner geworden bin? Ich habe ja erst ab dort den Mietvertrag bekommen und Vertragspartner für den Stromlieferanten vor dem 01.06. ist dann die Vormieterin?

    Im Mietvertrag steht einmal, dass es sich bei den Kosten für die Betriebskostenm um die in der Betriebskostenverordnung aufgeführten Kostenarten handelt, weiter unten steht dann steht, dass die Kosten für Heizung/Warmwasser nicht enthalten sind und dort eigene Verträge abzuschließen sind(diesen haben wir auch).


    Hätte sich im Zweifel nicht auch der Stromlieferant bei uns mal melden müssem?


    LG

  • Kannst du ein paar nähere Informationen geben? Handelt es sich um eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus? Was bedeutet, ihr habt den Vertrag übernommen? Habt ihr schon länger als Untermieter in der Wohnung gewohnt?


    Nachzahlungen sind für 2020 nicht mehr zu leisten, ehseidenn, der Vermieter hat die Verzögerung nicht zu vertreten. Die Anforderungen hieran sind aber hoch.


    Bzgl. des Stromzählers: habt ihr eine Zählernummer bekommen und wurde bei Übergabe an euch ein Zählerstand protokolliert? Dass Strom über die Nebenkosten abrechnet wird, ist sehr ungewöhnlich, denn jeder vernünftige Vermieter halst sich dieses erhebliche Kostenrisiko nicht freiwillig auf. Ihr könnt jedoch nur Post bekommen, wenn ihr auch namentlich an den Netzbetreiber und Versorger gemeldet wurdet. Ansonsten wendet sich der Grundversorger an den Eigentümer der Wohneinheit.

  • Ich habe selbst keine Zählernummer bekommen. Ein Übergabeprotokoll gibt es nicht. Ich habe bei Übernahme keinen Zählerstand protokolliert, da ich auch keine Nummer habe.


    Die Vorvormieterin hat auch nur Unterlagen über einen Gas- und einen Internetvertrag dagelassen, also gab es da vermutlich auch keinen eigenen Vertrag.


    Die Wohnung befindet sich ein einem Mehrfamilienhaus, der Eigentümer und Vermieter wohnt auch im Haus. Ich bin neu eingezogen und die bereits hier wohnende Mitbewohnerin ist mit in den Vertrag eingetreten, dieser wurde von einer dritten ausziehenden übernommen. Hätte der Vermieter uns falls er vom Versorger Post bekommt uns nicht Bescheid sagen müssen?

  • Da Ihr in der Wohnung Strom verbraucht, werdet Ihr den auch bezahlen müssen. Die Frage ist nur an wen.

    Findet erstmal heraus, ob die Wohnung einen Stromzähler hat und auf wen dieser angemeldet ist!

  • werdet Ihr den auch bezahlen müssen. Die Frage ist nur an wen.

    Wenn du damit auf den Vermieter anspielst, der Geld verlangen könnte, dann muss es dazu eine Rechtsgrundlage geben. Ein Vermieter braucht immer eine, um etwas fordern zu können. Welches Gesetz gilt bezüglich dem Strom für eine Forderung des Vermieters deiner Meinung nach?