Wenn der Mangel nur in falsch verlegten Laminat besteht, wird es schwierig damit umfangreiche Umbauarbeiten wegen Trittschall zu argumentieren ohne in den Bereich der Modernisierung zu kommen.
Erst einmal vielen Dank! Die angedachte Maßnahme besteht darin, dass das alte Laminat entfernt werden soll und dass eine Entkoppelungsmatte und ein Trittschallschutz sowie ein Parkettboden verlegt werden sollen (so in etwa). Ein Bauingenieur hat das für die HV so empfohlen und geplant. Die Sockelleisten sind neu anzubringen und wahrscheinlich müssen zwei Türen gekürzt werden. Es sollen aber keine Bodenbretter entfernt oder gar in die Holzbalkenkonstruktion eingegriffen werden. Insofern dürfte es wahrscheinlich keine Modernisierung sein, oder? Abgesehen davon, dass das Ziel der Maßnahme überhaupt nicht einer Modernisierung entspricht und auch keine Mieterhöhung damit verbunden ist. Ziel ist, dass die Erschütterungen in meiner Wohnung gemindert werden, mit dem positiven Nebeneffekt, dass in der Wohnen der Oben-Mieterin ein alter Laminatboden durch einen neuen Boden ersetzt wird.
Wobei ich der Meinung bin, dass ein Mangel für dich nur besteht, wenn der Trittschall unzureichend ist nach dem Baujahr/Modernisierungsjahr
Bei der normierten Messung des Trittschalls werden m. E. jedoch die Erschütterungen, die durch falsch verlegtes Laminat verursacht werden, außer Acht gelassen (tieffrequentes Bummern und Beben). Insofern ist es nicht (nur) die fehlende Trittschalldämmung, sondern insbesondere (auch) die fehlerhafte Bodenverlegung für die massiven Störungen verantwortlich, welche m. E. nicht von der DIN 4109 berücksichtigt werden. Ich bin keine Baufachfrau, aber die Einhaltung von Trittschall-Normwerten ist hier nicht das Kernproblem und sollte auch nicht Haupt-Gegenstand der Betrachtungen durch einen Gutachter sein. (Gegen reinen Lärm könnte ich wenigstens noise cancelling-Kopfhörer benutzen, die jedoch gegen die Erschütterungen nichts bringen.)
Der Aufwand ist immens, das Ergebnis aber ggfs. Zweifelhaft.
Der Aufwand für die Mieterin besteht voraussichtlich in einer Woche eingeschränkter Nutzbarkeit ihrer Wohnung. Es geht um zwei Zimmer und den Flur. Die Terminplanung könnte langfristig sein, z. B. wenn sie mal in Urlaub fährt (den ich ihr gerne über die HV bezahlen würde). Sie müsste natürlich vorher ihre Sachen einigermaßen zusammenräumen und Persönliches zB in die Küche bringen. Alles andere machen die Handwerker und wenn sie aus dem Urlaub zurückkommt, hat sie kostenlos einen neuen Parkettboden. Eigentlich doch ganz nett, die Vorstellung... Das Ergebnis wird von dem Bauingenieur so eingeschätzt, dass das Problem danach nicht gänzlich weg ist, aber deutlich gemindert. Das wäre für mich schon sehr sehr hilfreich.
Ohne Anwalt kommst Du hier nicht weiter, wenn Du möchtest, dass etwas passiert.
Ja, eine Rechtschutzversicherung habe ich sogar (bisher noch nie benötigt). Das werde ich auf jeden Fall in Erwägung ziehen. Ich hatte gehofft, dass hier eine win win-Situation zustande kommt und das Verhältnis zwischen den Beteiligten nicht über Anwälte und Richter unnötig belastet werden muss.
Herzlichen Dank an alle für die Mühe und Tipps!