Renovierung bei Auszug aus der Wohnung

  • Hallo,

    ich bräuchte mal einen Rat oder eure Erfahrung.

    Ich habe die Mietwohung meines Vater zum 31.12gekündigt (er ist verstorben).

    Er hat in der Wohnung seit 01.01.2010 gewohnt - also 11Jahre

    Die Wohnung war bei Einzug frisch gestrichen.

    Teppichböden, Tapeten etc. war alles "alt" aber in Ordnung.

    Nun hat er leider 11 Jahre so gut wie nichts gemacht und zu allem Übel auch noch geraucht in der Wohnung (war vom Vermeiter aus i.O.)

    Vor ein paar Jahren gab es nun einen Vermeiterwechsel und bei dem neuen Vermieter habe ich nun gekündigt.

    Er macht ein riesen Trara um die Renovierung.

    Ich habe nun alles neu Tapeziert und gestrichen (inkl. der Decken) laut Vertrag muss ich nur 90% der Kosten bei Auszug tragen (Formularvertrag von 07/2009)

    Er macht nun rum, dass er ja den Teppichboden erneuern muss (ist ja auch schon uralt X/) und die Kosten würde ja er tragen, deshalb sei das mehr als ausgeglichen.

    Zudem möchte er die Duschkabine (wegen Verschleiß) ersetzt haben, die war aber vor 11 Jahren schon drin.

    Am alten Ceranfeld in der Küche ist ne Macke, das will er auch ersetzt haben (ebenfalls seit beginn drin und hat wahrscheinlich schon einige Vormieter überlebt).

    Meine Frage: Kann er andere Sachen verlangen als Schönheitsreparaturen? Hätte ich nach 11Jahren überhaupt die 90% für's Tapezieren und Streichen zahlen müssen (aktuell hab ich alles bezahlt)?

    Vielen Dank im Voraus für eure Erfahrungen :)

  • Hätte ich nach 11Jahren überhaupt die 90% für's Tapezieren und Streichen zahlen müssen (aktuell hab ich alles bezahlt)?

    Die Frage hättest Du fast vor der Renovierung stellen müssen ;)

    Im Ernst: Es kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen an. Bei einem Vertrag von 2010 wäre es denkbar, dass die Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen unwirksam sind.

    Letztendlich könnte das aber keine Rolle spielen. Übermäßiges Rauchen könnte als Beschädigung geltend und dann hättet ihr auf jeden Fall Malern müssen.

    Zudem möchte er die Duschkabine (wegen Verschleiß) ersetzt haben, die war aber vor 11 Jahren schon drin.

    Verschleißerscheinungen übernimmt allein der Vermieter und nicht der Vermieter. Selbiges gilt für den Teppichboden, sofern er nicht beschädigt wurde.

    Am alten Ceranfeld in der Küche ist ne Macke, das will er auch ersetzt haben (ebenfalls seit beginn drin und hat wahrscheinlich schon einige Vormieter überlebt).

    Was heißt "Macke"? Wenn es sich um eine Beschädigung handelt, kann es sein, dass das bei Dir hängen bleibt. Gibt es das Übergabeprotokoll von damals noch? Was steht dort drin?

    Selbst wenn Du zur Kasse gebeten wirst, darf der Vermieter nur einen Zeitwert berechnen. Der dürfte nach 10 Jahren nicht mehr so hoch sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Übermäßiges Rauchen könnte als Beschädigung geltend und dann hättet ihr auf jeden Fall Malern müssen.

    Das gilt nur als Beschädigung, wenn die Folgen des Rauchens nicht durch übliche Schönheitsreparaturen entfernt werden können.

    Wenn aufgrund einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel renoviert worden ist, kann man die Kosten dafür durchaus zurückfordern. Erstattet werden aber nur die tatsächlichen angemessenen Aufwendungen. Sollte man selbst renoviert haben kann man also nicht pauschal sagen, ein Maler hätte dafür X€ verlangt.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hi Leipziger82,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Letztendlich könnte das aber keine Rolle spielen. Übermäßiges Rauchen könnte als Beschädigung geltend und dann hättet ihr auf jeden Fall Malern müssen.

    Ja, nach 10 Jahren Rauchen in der Wohnung sahen die Wände natürlich schon entsprechend aus, deshalb hab ich da auch nicht dran rum gemacht und auch gleich neu tapeziert und komplett gestrichen - sieht nun besser aus als vor dem Einzug vor 10 Jahren.

    Das hab ich ja auch noch als meine Pflicht gesehen.

    Doch als er dann nach dem Tapezieren/Streichen mit den uralten Teppichen anfieng, die schon beim Einzug grenzwertig waren und nun kommen immer mehr Sachen hinzu (Duschkabine, Ceranfeld)... da wurde mir es etwas zu blöd.

    Naja die Böden macht ja nun er - hält er mir aber dafür ständig vor.

    Was heißt "Macke"? Wenn es sich um eine Beschädigung handelt, kann es sein, dass das bei Dir hängen bleibt. Gibt es das Übergabeprotokoll von damals noch? Was steht dort drin?

    Selbst wenn Du zur Kasse gebeten wirst, darf der Vermieter nur einen Zeitwert berechnen. Der dürfte nach 10 Jahren nicht mehr so hoch sein.

    Es ist definitv kaputt und muss erneuert werden. Es ist zwar theoretisch noch nutzbar, aber das kann man so keinem neuen Mieter geben, zumal es schon wirklich alt ist.

    Im Übergabeprotokoll steht "die Küche mit Ihren Geräten befindet sich in einem einwandfreien Zustand. Der Mieter verpflichtet sich bei Beschädigungen, die Beschädigten Teile oder Geräte auf seine Kosten zu Ersetzen".

  • Hi darkshadow,

    vielen Dank für deine Hilfe.

    Das gilt nur als Beschädigung, wenn die Folgen des Rauchens nicht durch übliche Schönheitsreparaturen entfernt werden können.

    Wenn aufgrund einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel renoviert worden ist, kann man die Kosten dafür durchaus zurückfordern. Erstattet werden aber nur die tatsächlichen angemessenen Aufwendungen. Sollte man selbst renoviert haben kann man also nicht pauschal sagen, ein Maler hätte dafür X€ verlangt.

    Mit Tapezieren und Streichen waren die Folgen des Rauchens soweit beseitigt.

    Ich will das Geld für die Malerarbeiten ja gar nicht wirklich zurück, ich habe nur keinen Bock, die ganze Wohnung zu erneuern, wenn ich es gar nicht muss.

    Gutgläubis bau ich dann noch ne neue Duschkabine und Herd etc. ein und am Ende hab ich 11 Jahren Miete noch unnötig einen haufen Geld hinterher geworfen... und das haben ja die wenigsten im Überfluss.

    Man hört immer wieder verschiede Behauptungen, was ein Vermieter fordern darf und was nicht und deshalb wollte ich mich mal informieren, ob der das alles so machen kann.

    Ein Arbeitskollege hat mir z.B. erzählt, dass wenn Sachen länger als 7 Jahre genutzt wurden, der Vermieter gar nichts mehr verlangen könne also z.B. für die Duschkabine.

  • Ein Arbeitskollege hat mir z.B. erzählt, dass wenn Sachen länger als 7 Jahre genutzt wurden, der Vermieter gar nichts mehr verlangen könne also z.B. für die Duschkabine.

    Pauschalitäten sind im Mietverhältnis meistens fehl am Platz. Es ist durchaus eine Frage der Qualität, welche Lebensdauer man erwartet. Eine Duschkabine von guter Qualität ist nach 7 Jahren noch wie neu, wenn sie ordentlich gepflegt wird. Genau wie hochwertige Fußböden oder auch eine gute Küche. Andere sind nach 5 Jahren am Ende angekommen. Ich sage nicht, dass die nicht bei den passenden Mietern länger halten können genau wie sorglose auch gute Qualität schnell ruinieren können durch mangelnde Sorgfalt und Pflege. Deshalb ist es letztlich immer eine Abwägung im Einzelfall.

    Über 40 Jahre alte Teppich oder PVC-Fußbodenbeläge muss man nicht diskutieren, die sind nach dieser Zeit einfach über ihre Nutzungsdauer hinaus und klar Sache des Vermieters. Auch bei über 10 Jahre alten Elektrogeräten dürfte das der Fall sein.

  • Hi Schweinchenfan,

    klar sowas ist pauschaliert und ich hab ihm das jetzt so auch mal nicht abgenommen.

    Sicher, wenn man eine gute Qualität hat, ist bei normaler Nutzung da nach 7 oder 10 Jahren noch lange nicht Schluss.

    In dem konkreten Fall der Duschkabine reden wir aber wirklich von klappriger Baumarkt-Qualität, die min. seit 11 Jahren drin ist,

    eher noch viel länger.

    Und mein Herd hab ich dem Vermieter schon gesagt, dass sowas heute doch eh keiner mehr will, das ist ja noch ein Ceranfeld aus dem Anfangszeiten der Ceranfelder, da muss man auch mal die Kirche im Dorf lassen.

    Bei nem 20 Jahre alten Ceranfeld rum machen, dass das ja locker noch gut wäre... naja.

  • Ich möchte nochmal etwas Wichtiges betonen, was oben schon geschrieben wurde, aber in der weiteren Diskussion vielleicht unter gehen könnte. Und zwar hat man als Mieter nur die Beschädigungen zu tragen, die schuldhaft verursacht wurden. Es ist im Gesetz klar geregelt, dass alles, was der Abnutzung durch normalen Gebrauch unterliegt, zulasten des Vermieters geht. Man muss sich also bei jeder einzelnen Sache fragen, wie genau es zu ver Beschädigung kam. Ein Boden nutzt ist nun mal mit der Zeit durch darüber Laufen ab, aber ein Brandfleck als Beispiel passiert nicht bei normaler Nutzung. Ich hoffe, die Unterscheidung ist etwas klar geworden und so kannst du es vielleicht selbst beurteilen für die Dinge, die der Vermieter moniert.