Vorab zu unserer Geschichte. Im April 2020 haben wir besagten Vertrag unterschrieben. Dort steht drin, das wir eine Nebenkostenvorauszahlung leisten sollen, jedoch ist keine Summe schriftlich festgehalten. Dies führte dazu, das wir den Vermieter persönlich und telefonisch mehrfach darum gebeten haben uns eine Summe zu nennnen, damit wir diese monatlich vorauszahlen können. Dies geschah seitens des Vermieters nicht. Er äußerte lediglich, das wir uns ein paar hundert Euro beiseite legen sollen. Wir beließen es somit dabei und bezahlten monatlich nur die Grundmiete.
Das Mietobjekt wo wir wohnten war früher ein Einfamilienhaus, der jetzige Vermieter hat dies geerbt während wir bereits dort wohnten. Wir bewohnten das Obergeschoss mit Dachschrägen mit einer Angabe von ca. 90m². Das Erdgeschoss war die gesamte Zeit nicht bewohnt.
Hinzu kommt, das es für beide Wohnparteien keinen eigenen Zähler (Wasser/Strom) gibt. Das heißt, sämtliche Kosten werden auf uns herabgesetzt. Ist das Rechtens? Zumal im Erdgeschoss Renovierungsarbeiten stattgefunden haben, wo Strom, Wasser und Abwasser verbraucht worden ist, auf unsere Kosten.
Wir haben versucht uns im Internert schlau zu lesen und sind zu dem Entschluss gekommen, das die Nebenkostenabrechnung wie der Vermieter sie uns hat zukommen lassen, nicht nach der gesetzlichen Betriebskostenverordnung erstellt wurde. Sehen wir das richtig?
Ist die Position in Bezug auf das Öl rechtens von seitens des Vermieters?
Im Mietvertrag steht, das wir jediglich 1x im Jahr nachfüllen müssen, jedoch nicht voll füllen müssen. Wir füllten im Februar 2021 nach, jedoch nicht voll. Wie verhält es sich nun bei Auszug? Müssen wir den Tank voll gefüllt wieder hinterlassen? Darf der Vermieter uns den Verbrauch, des von Ihm vollgefüllten Tanks, mit dem jetzigen Ölpreis in Rechnung stellen?
Des weiteren sind wir der Meinung, das der Vermieter nur die Positionen auf uns herabsetzen kann, die im Mietvertrag stehen. Ist das richtig?
Denn unserer Recherche nach, müssen die Positionen wofür Nebenkosten bezahlt werden sollen entweder detailliert im Mitvertrag aufgelistet sein oder es muss auf die Betriebskostenverordnung verwiesen werden. Dies ist jedoch nicht gegeben.
Darf der Vermieter die Müllkosten zu 100% auf uns herabsetzen? Denn wäre das Erdgeschoss bewohnt gewesen, würden die Müllkosten ja nicht grundlegend steigen. Auf Deutsch gesagt, die Müllabfuhr kommt. Egal ob die Tonne halbvoll und ganz voll ist.
Ist diese ganze Nebenkostenabrechnung überhaupt rechtens? Wie verfahren wir nun weiter?
Die erste Abrechnung traf am 28.12.2021 per Email bei uns ein.
Die zweite Abrechnung bekamen wir am 04.01.2021 per Email.
Und ich sollte erwähnen, daß wir seit dem 01.01 bereits in einer neuen Wohnung leben, aber die andere Wohnung erst zum 31.01.2022 gekündigt haben.
Die erste Abrechnung habe ich abgewiesen, schriftlich. Man merkt das der Vermieter nun sauer ist.
Seitdem die zweite Abrechnung rein kam, habe ich noch nichts gemacht. Nächste Woche habe ich einen Termin beim Mieterschutzbund, würde vorab aber gerne mal eure Meinung dazu hören.