Nebenkostenabrechnung 2020-Heizkosten - Wasserkosten und Betriebskosten

  • Hallo, ich kann zu meinem Problem keine Antworten finden. Viellelicht hat hier jemand

    auch einen Fall. In 2019 hat der Vermieter des Heiz und Heißwasserverbrauch nicht abgerechnet, da er

    keine Verbrauchszahlen von Dritten übermittelt bekommen hat. Das ist auch nicht schlimm, waren nur 4 Monate. Und wir hatten ein Guthaben. Aber er hat

    wahrscheinlich allen Mietern im Haus angeboten (uns auch) einen 20% igen Abschlag darauf zu gewähren weil es eine technisches Problem gab. Nun haben wir wieder eine Abrechnung für ein ganzes Jahr 2020 bekommen. In den Heizmonaten haben wir genau 5 Wochen (Fußbodenheizung) das Rädchen höher gedreht, ansonsten reicht uns die Vorlauftemepratur von 20 Grad (im übrigen Ganzjährig) aus. Jetzt sollen wir 360 Euro nachzahlen. Und wieder befindet sich der Vermerk darauf, daß der Vermieter 20 % davon abzieht weil das Heiz und Heißwasser Problem weiterhin besteht. Wir gehen nun davon aus, daß die 20 Prozent nicht ausreichend sind sondern hiervieles an diesem technischen Problem nicht stimmt und dann der Verbrauch höher zu bezahlen ist obwohl wir den nicht haben können. Wie lange muß man die technischen Schwierigkeiten noch hinnehmen als Mieter? Ist es wirklichmit den 20 % getan. Außerdem verlangt der Vermieter ein Schriftstück zu unterschreiben, daß er damit keine Schuld eingesteht. Nur wenn dies unterschrieben zurück geschickt wird gibt es auch diese 20 %.

  • Es wäre gut, zuerst die Art des Problems genauer zu kennen. Zuerst schreibst du, es wurden keine Verbrauchszahlen von einem Dritten übermittelt, und dann sagst du, es wäre ein Heiz- und Warmwasserproblem. Das beides bedeutet für mich was völlg anderes. Was genau hindert den Vermieter, die Werte der Messgeräte zu nehmen?

    Messgeräte sind heutzutage überwiegend digital und haben einen Speicher, der den Stand zum letzten Abrechnungsstichtag behält. Dieser lässt sich das ganze Jahr über auslesen. Hast du das mal versucht?

  • Vielen Dank für die Rückmeldung. Also versuche mal so. 2019 4 Monate Mietzeit. Auf der Abrechnung 0 Zählerstand Heizung-Heißwasser. Minol kam nicht in die Wohnung ablesen angeblich per Funk von draußen gemacht. Dieser Dritte hat also 0 an den Vermieter gemeldet. Ja und auf der Abrechnung stand eben, daß es technische Probleme gibt mit Heizung und Heißwasser. 2020 ganzes Jahr Abrechnung, der Zählerstand wurde durch Minol nun in der Wohnung abgenommen und hat auch angezeigt. (für 2019 nicht mehr)Trotzdem besteht lt. Vermieter das technische Problem weiterhin. Und er gibt dafür wieder 20 Prozent auf die Heiz und Wasserkosten.

    (Auf Nachfrage und unter vorgehaltener Hand sozusagen ist die Rede davon, daß unter dem Neubau Haus Rohre verbaut worden die nicht hätten verbaut werden dürfen. Eine riesige Menge Wasser verschwindet wohl und es kann auch nichts reparriert werden da dort keiner drankommt.)

    In welchen Zusammenhang damit die Heizung zu tun wissen wir nicht. Wir haben auf keinen Fall diesen Verbrauch gehabt.

    Bitte kein Vollzitat

  • Darauf hatte ich gehofft, dass du unter vorgehaltener Hand etwas erfährst. Das genügt so schon. Denn es geht bei Fragen solcher Art oftmals darum, mehr zu erfahren, was nicht offensichtlich ist. Die Aussagen des Vermieters sind nämlich nicht so ganz rund.

    Es sieht also so aus, dass die 20% immer noch für den Vermieter besser kommen als wie wenn er das tatsächliche Problem berücksichtigt hätte. Deshalb müsstest du nun die angebenen Verbrauchswerte auf Plausibilität zu prüfen. Es gibt Statistiken, was Haushalte bestimmter Personengrößen durchschnittlich verbrauchen (findet sich in der Internetsuche). Man müsste das man konkret vergleichen. Je nachdem was dabei heraus kommt, kannst du dir dann überlegen, ob du die 20% akzeptierst oder mehr verlangst.

  • Ich habe eine Frage aus der Abrechnung. 1. Es stehen Wartungen darauf und zwar 3 mal. Kann ich mir aussuchen welche jeweils gemeint sein könnten oder muß der Vermieter das genau bezeichnen und das jährlich oder nur im ersten Jahr?

    2. Terrorversicherung für Privatmieter- in der Nähe befindet sich nichts was dazu Anlass geben könnte, müssen wir Mieter so eine Versicherung zahlen?

    3. Die Abrechnung lautet auf die Adresse des Arials von gewerblichen Läden, Restaurants usw. im Verlauf erst wird die Wohnadresse

    (Rückseite des Arials) mit anderer Straße genannt. Verdacht liegt nahe, daß die Mieter an den gewerblichen Kosten beteiligt worden sind?

    4. Muß der Verbrauch anderer im Haus wohnenden Mieter nicht mehr als Vergleichsmöglichkeit oder Plausibilität auf der Abrechnung ersichtlich sein?

    5. Ein großer Zahlungsposten ist die Grundsteuer. Ist es selbstverständlich geworden zwischen Gewerblicher Grundsteuer und privater Grundsteuer (verschiedene Berechnung) nicht mehr zu unterscheiden und einen Vorabzug zu machen?

    Ich würde mich freuen, wenn ich hier durch Antworten bei der Überprüfung meiner Abrechnung weiter komme. Danke

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  • Hallo, wir haben Kabelanschluß im ganzen Haus. Der Vermieter legt aber Kabelkosten und Antennenwartung um.

    Ist das so richtig. Hat ein Kabelanschluß auch eine Antenne zu warten?


    Im Mietvertrag stehen zu den üblichen Betriebskosten extra benannte zusätzliche Betriebskosten. Meine Frage ist diese Klausel vielleicht unwirksam?


  • Normalerweise wird die Antenne mit nicht mehr benötigt, wenn ein Kabelanschluss vorhanden ist. Daher lass dir am besten die Rechnung für diese Wartung zeigen, sodass du siehst, was dahinter steckt.

  • Kann ich mir aussuchen welche jeweils gemeint sein könnten oder muß der Vermieter das genau bezeichnen

    Die Wartung muss bezeichnet werden, sodass man prüfen kann, ob der Posten umgelegt werden kann.

    Terrorversicherung für Privatmieter- in der Nähe befindet sich nichts was dazu Anlass geben könnte

    Eine solche Versicherung ist gemäß Betriebskostenverordnung umlagefähig, aber aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots nur, wenn eine konkrete Gefährdung besteht.

    Verdacht liegt nahe, daß die Mieter an den gewerblichen Kosten beteiligt worden sind?

    Die Anschrift des Objekts reicht nicht aus, um das zu vermuten. Es dürfen Objekte zusammen gefasst werden, wenn sie eine wirtschaftliche Einheit für die Abrechnung bilden.

    Muß der Verbrauch anderer im Haus wohnenden Mieter nicht mehr als Vergleichsmöglichkeit oder Plausibilität auf der Abrechnung ersichtlich sein?

    Nein. Dafür ist die persönliche Belegeinsicht da.

    Ist es selbstverständlich geworden zwischen Gewerblicher Grundsteuer und privater Grundsteuer (...) nicht mehr zu unterscheiden

    Das hängt von der Berechnung im Grundsteuerbescheid ab, den man sich bei der Belegeinsicht zeigen lassen kann. Manchmal werden Gewerbeeinheiten wie Wohnraum angesetzt.

  • Hallo. Ich prüfe gerade eine Nebenkostenabrechnung. Es wurde ein Formularmietvertrag abgeschlossen und der Vermieter darf nach billigem Ermessen abrechnen. Es handelt sich um einen Komplex mit 120 Wohnungen und 32 Geschäften, Restaurants, Bäcker, Imbiss mehrere, Fitnessstudio, Discounter, Drogerie und Modegeschäften. Nun befinden sich auf der Abrechnung

    die Müllentsorgung und Straßenreinigung, diese wird nach Kubikmeter abgerechnet. Ist das denn wohl richtig?

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