Nebenkostenabrechnung kommt zu spät

  • Guten Abend zusammen,

    am 10.01.2022 landete die Nebenkostenabrechnung samt Nachzahlung von unserem Vermieter für die Zeit 01.01.2020 - 31.12.2020 in unserem Briefkasten.

    Das obige Datum wurde vom Vermieter selbst auf die Abrechnung geschrieben. Als Anhang wurden nur die Abrechnung der einzelnen Posten von der entsprechenden Firma (Immobilien Regional) beigefügt. Anzumerken ist hier, das hier NICHT die erste Seite mit dem Datum, sondern die Seite 5 angehängt wurde, in dem KEIN Zustelldatum der Abrechnungsfirma an den Vermieter zu erkennen ist.

    Im Mietvertrag ist nichts außerordentliches formuliert und es wurde dem Schreiben auch keinerlei Erklärung etc. für den Verzug seitens des Vermieters angehängt.

    Interessanterweise haben die anderen Hausbewohner bereits eine Abrechnung letzten November/Dezember bekommen.

    Müssen wir die Nachzahlung zahlen oder sollten wir erst einmal Einspruch einlegen?

    Bringt es etwas, wenn ich hier die einzelnen Posten der Nebenkostenabrechnung nenne?

    (Die Nachzahlung ergibt sich aus den üblichen Posten, die Vorausszahlungen wurden alle immer normal bezahlt)

    Vielen Dank und einen schönen Abend noch.

  • § 556 III BGB enthält eine Ausschlussfrist, wenn der Vermieter diese Frist überschreitet kann er keine Nachforderung geltend machen. Dies gilt nicht, wenn der Vermieter die Fristsäumnis nicht zu vertreten hat.

    Es reicht also aus, wenn man sich auf die Ausschlussfrist beruft. Zusätzlich kann man natürlich Einwendungen geltend machen, falls der Vermieter die Fristsäumnis nicht zu vertreten hat, da man dies vorher ja nicht weiß.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Auch wenn man die Nachzahlung nicht mehr leisten muss, weil die Frist abgelaufen ist, sollte man klug überlegen, ob man davon auch wirklich Gebrauch machen will. Es könnte sich dafür an anderer Stelle negativ auswirken. Beispielsweise könnte der Vermieter im Gegenzug so nett sein, bei nächster Gelegenheit eine Mieterhöhung durchzusetzen. Man sollte die Sache aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten.

  • Danke für deine Meinung Fruggel.

    Tatsächlich haben wir nicht vor, lange in der Wohnung zu bleiben. Und eine Mieterhöhung muss meines Wissens nach auch angekündigt und begründet werden.

    Danke, das Thema ist hiermit abgeschlossen.