Untermieter- Hauptmieter-Streit um Nebenkosten und Kündigung

  • Folgender Sachverhalt. 1 Ehepaar ist Hauptmieter eines 2 Familienhauses. Beide schließen eine Untermietvertrag für die noch freie Wohnung im Haus für 1 Person ab. Nun erhält der Untermieter die Mitteilung vom Hauptmieter, daß diverse Nebenkosten in dem vergangenen Jahr sehr hoch angefallen sind. Der Stromverbrauch zum Beispiel. Der Hauptzähler läuft für beide Wohnungen im Haus über die Wohnung des Untermieters. Einen Zwischenzähler gibt es nicht. Der Untermieter stellt fest, daß er den gesamten Verbrauch bezahlen soll. Das will er aber nicht auf sich sitzen lassen denn es gibt noch weitere hohe Kosten. Er kündigt seinen Untermietvertrag beim Hauptmieter in der 3monatsfrist. Nach einpaar Wochen kommt der Hauptmieter auf ihn zu und erklärt, nein die Kündigung nehme man so nicht an. Der Untermieter hat den Hauptmieter mit Sehr geehrte Familie... angesprochen und nicht beide Hauptmieter mit Namen benannt. Frage ist die Kündigung wirksam oder aus dem genannten Grund eben nicht? Wie klärt sich das mit den Nebenkosten. Was mußß der Untermieter jetzt tun?

  • Der Untermieter hat den Hauptmieter mit Sehr geehrte Familie... angesprochen und nicht beide Hauptmieter mit Namen benannt. Frage ist die Kündigung wirksam oder aus dem genannten Grund eben nicht?

    Bei einer Vermietermehrheit ist allen Vermieter gegenüber zu kündigen, dass kann auch in einem einzigen Schreiben erfolgen.

    Die Frage ist jetzt, ob eine namentliche Nennung notwendig ist oder "Sehr geehrte Familie" dahingehend ausgelegt werden kann, dass die Vermietermehrheit als Ehefamilie ausreichend umschrieben ist. Das wird man nicht endgültig beantworten können, da es auf den Richter ankommt. Beides wird möglich sein, je nachdem wie argumentiert wird.


    Was mußß der Untermieter jetzt tun?

    Es ist vieles möglich. Jedenfalls sollte nochmal korrekt gekündigt werden um sicher zu gehen, dass das Mietverhältnis beendet ist. Dann muss man überlegen ob man einfach zum ersten Kündigungstermin auszieht und hat dann ein Kostenrisiko oder man wartet die zweite Kündigungsfrist ab.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!