Untermietvertrag als Hauptmieter kündigen

  • Hallo liebe Leute,


    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich möchte meine 2 Zimmer Wohnung ( möbliert ) für knapp 6 Monate vermieten. Ich werde in der Zeit im Ausland auf Reisen unterwegs sein. Kennt sich jemand aus, wie es ist, wenn man z.B. aufgrund von corona / lockdowns die Reise abbrechen muss und wieder in die Wohnung möchte ? Die normale Kündigungsfrist beträgt für mich als hautpmieter 3 Monate. Kann man eventuell etwas aufnehmen wie: der hauptmieter hat in dringenden Fällen die Möglichkeit mit einer Frist von 2 Wochen den Vertrag zu kündigen ?


    Es handelt sich bei dem Untermieter auch um einen Freund bzw. Bekannten der gesagt hat das wäre für ihn kein Problem. Er würde die Wohnung nur als Zweitwohnung nehmen. Ich möchte mich dennoch gerne absichern.

    Ich danke euch und LG,

    Adrian

  • Zunächst brauchst Du hierfür erst einmal die Genehmigung vom Vermieter.

    Hast Du diese Genehmigung, würde ich den Vertrag ggfs. passend gestalten. Vermietest Du beispielsweise nur ein einzelnes und möbliertes Zimmer einer von Dir selbst bewohnten Wohnung, greift die verkürzte Frist nach § 573c (3) BGB.

    Hier wärst Du dann ca. bei den gewünschten 2 Wochen Frist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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