Heizkosten 2020 - Abrechnung 2021 erhalten - Rechnungsupdate 2022

  • Guten Abend,

    Mich trifft der Schlag, weil meine Hausverwaltung mir gerade eine Mail geschickt hat, dass ich für 2020 ca. 400 € Nachzahlen soll. Ich habe im Oktober letzten Jahres (2021) eine Abrechnung für die Heiz- und Betriebskosten (für 2020) erhalten und habe eine Rückzahlung von 10€ bekommen. Jetzt die Kehrtwende, ich solle was nachzahlen, weil bei der Abrechnung was falsch gelaufen sei. Wie ist das gelagert? Habe nachgelesen, dass die 12 Monatsfrist gilt, allerdings nur, wenn der Vermieter selbst schuld am Versäumnis ist. Kann mir da jemand einen Rat geben?

    Reicht das an Infos? Oder soll ich das Problem ausführlicher schildern? ggf. mit Scans der Abrechnungen.

    Vielen Dank schon mal für die Hilfe,

    Grüße aus Dortmund

  • Habe nachgelesen, dass die 12 Monatsfrist gilt, allerdings nur, wenn der Vermieter selbst schuld am Versäumnis ist.

    Das ist richtig. Wenn der Vermieter die Verzögerung nicht zu vertreten hat, zum Beispiel weil der Versorger/Stadt trotz vorliegender Ablesewerte zu spät schickt, kann er auch später noch Nachzahlungen fordern

    Er muss allerdings nachweisen, dass der sich darum bemüht hat, regelmäßig nachgefragt und Druck gemacht hat. Um das zu Klären müsste man also genau wissen, was korrigiert wurde und warum und wer das zu vertreten hat. Wenn die Hausverwaltung etwas falsch gemacht hat, ist das in der Regel dem Vermieter zuzuschreiben, denn diese ist sein Erfüllungsgehilfe. Dann muss sich der Vermieter an die Verwaltung wegen, die dafür aber extra eine Versicherung hat.

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