qm Abweichung um 11% Dachboden+Schuppen Wohnfläche

  • Hallo, zusammen
    Wir wohnen seit knapp 6 Jahren in einer 3 Zimmer DG-Wohnung.
    Ich habe vor kurzem einen Bericht über falsche qm in Mietwohnungen gesehen...Habe mir den Mietvertrag genau angeguckt...es werden Dachboden und Fahrradschuppen als Wohnfläche angegeben.

    Im Mietvertrag stehen 77qm
    In den Nebenkosten ist die Rede von 75qm
    ...tatsächlich sind es aber nur 67qm.
    Also mehr als 10% Abweichung.
    Da wir nun umziehen wollen, stellt sich die Frage...falls er mir wegen irgendwas blöd kommen will, hätte ich dieses Ass im Ärmel...Für welchen Zeitraum kann ich das Geld zurück verlangen?

    Habe zwei Aussagen von 2 Anwälten.
    Anwalt 1: Für ein Jahr
    Antwalt2: gesamte Zeit

    Danke für eine Info.

  • ..Habe mir den Mietvertrag genau angeguckt...es werden Dachboden und Fahrradschuppen als Wohnfläche angegeben.

    Sind Sie da sicher, oder steht da nur, dass Dachboden und Fahrradschuppen mitvermietet sind? Und wie sieht es mit einem Balkon aus, haben Sie so was?

    Habe zwei Aussagen von 2 Anwälten.
    Anwalt 1: Für ein Jahr
    Antwalt2: gesamte Zeit

    Nehmen Sie den Anwalt 2, der holt mehr raus.

    Hier ist ein Forum, wir beteiligen uns nicht an Rechtsauskünften (dürfen wir auch nicht!). So etwas überlässt man besser den Anwälten, die dann auch vor Gericht gehen.

  • Hallo Mainschwimmer,
    danke für deine schnelle Auskunft.

    Es sind die einzelnen Räume aufgelistet.
    Hier tauchen dann als Wohnfläche 8,56m² Abstellfläche auf.
    (6m² Dachboden 2,56m² Fahrradschuppen)

    Gesamtwohnfläche lt. Mietvertrag 76,47m²
    Gesamtwohnfläche lt. Nebenkosten 73,9m²

    Wohnfläche gemessen 66,53m² (ohne Abestellräume)

    Es ist keine Balkon oder ähnliches vorhanden.
    Es wurden die Schrägen berücksichtigt
    >1 = nicht berücksichtigt
    1-2 = 50%
    ab 2 = 100%

    Es geht mir auch nicht darum jetzt nen Aufstand zu machen.
    Es soll nur zur Sprache kommen, wenn er mir komisch kommt.
    Obwohl es ja um ganz schön viel Geld gehen würde, da wir hier nun schon 5,5 Jahre wohnen.
    Wenn ich von der Wohnfläche lt. Mietvertrag ausgehe sind das 14,94% Differenz.
    Wenn ich jetzt mal rechne: ~500€ WM > 14,94% = 74,70€ x 65 Monate = 4855€ zuviel gezahlt


    Es müßte hierzu doch eigentlich eine einheitliche Regelung geben, ob und für welchen Zeitraum man das zuviel bezahlte Geld zurückfordern kann, oder?

    2 Mal editiert, zuletzt von connect24h (28. Juni 2011 um 21:08)

  • Hallo connect24h,

    Du hast Dich ja bereits anwaltlich erkundigt.
    Ob ich Anwalt 2 nehmen würde, denke ich nicht. Der könnte ja auch überhöhte Forderungen stellen, um den Streitwert und damit sein Honorar hochzutreiben.
    Zu bedenken wäre auch, dass Ihr über 5 Jahre nix gesagt habt, und der VM auf Gewohnheitsrecht reflektiert.

    "Hier tauchen dann als Wohnfläche 8,56m² Abstellfläche auf. (6m² Dachboden 2,56m² Fahrradschuppen)"
    Das sind m.E. keine WOHNflächen. WF sind i.d.R. beheizt, also eine Dile ohne Heizkörper gehört latürnich auch zur WF.

    "Gesamtwohnfläche lt. Mietvertrag 76,47m²
    Gesamtwohnfläche lt. Nebenkosten 73,9m²
    Wohnfläche gemessen 66,53m² (ohne Abestellräume)"
    Ich würde dem VM dies schreiben und um rückwirkende korrigierte Abrechnungen bitten. Mal seh'n, wie er reagiert.

  • Es müßte hierzu doch eigentlich eine einheitliche Regelung geben, ob und für welchen Zeitraum man das zuviel bezahlte Geld zurückfordern kann, oder?

    Nö, müsste es nicht. Diese Verfahren werden in der Regel vor Amtsgerichten gehandelt und da kann jedes zu einem anderen Ergebnis kommen.

    Einerseits heißt es, dass Einwendungen gegen eine Betriebskostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt vorgetragen werden müssen. Danach ist die Sache verjährt.

    Andererseits besteht die Ansicht, dass nur etwas von dem man weiß, verjähren kann. Wenn, wie in diesem Fall erst nach 5 Jahren die fehlenden Quadratmeter bemerkt werden, kann noch keine Verjährung erfolgt sein.

    Mieterverein: Wohnfläche

    Rechtsanwltin Bianca Hecker-Schlsser in Wesseling

    Minderung - Bonn Anwalt Dr. Palm - Mietstreitigkeiten Wohnungsgröße

    Die Wohnung ist kleiner als im Mietvertrag beschrieben