Hallo Gemeinde,
ich befinde mich aktuell in folgender Situation:
Ich habe letztes Jahr eine Wohnung gesucht und Ende Dezember gefunden.
Mit dem Vermieter war ich mir einig und ich schickte ihm alle unterlagen per E-Mail zu. Daraufhin erhielt ich den Mietvertrag und unterschrieb ihn und überwies auch gleich die erste Monatsmiete und das erste Drittel der Mietkaution (diese Option sah der Mietvrtrag vor).
Am 02.01.2022 war die Schlüsselübergabe.
Am 15.01. fiel dem Vermieter auf, das ihm meine Bewerbungsunterlagen nicht gefielen (Schufa ) und er wies mich an, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen (der am 17.01. raus ging und mich mit etwas Verzögerung um 22.01. erreichte), mit dem ich auf zum 30.06. auf alle Mietrechte verzichte. In einem Anschreiben dazu gab er an, davon nur Gebrauch zu machen, wenn es bis dahin zu Zahlungsstörungen käme. Ich bat in einem Telefonat mit dem Vermieter vom selben Tag um Bedenkzeit und Zeit um den Vorgang zu prüfen. Ich wand mich Freunde und Bekannte und den Mieterverein und jeder riet mir, das Schriftstück nicht unterschreiben.
Während ich noch in der Beratungsphase bin erreicht mich heute ein Schreiben vom Vermieter (vom 27.01.) mit der Aufforderung zur Räumung bis 02.02.2022. Jeder von mir bisher geäußerte Einwand wäre illegitim, ein Mietvertrag sei nie zustande gekommen, da er diesen nie unterschrieben habe.
That escalated quickly...
Ich bin ratlos und habe Bammel, mich dem Kampf zu stellen, der womöglich ansteht.
Mein im Internet zusammengesuchtes Laienverständnis sagt mir: Übergabe des Besitzrechtes, Mietvertrag gültig, auch ohne Unterschrift des Vermieters.
Aber ich finde im Internet nichts direkt vergleichbares und kann deswegen nicht einschätzen, was hier greift, wer hier (potentiell) im Recht ist?
Hilfe?!
Gruß
Oak