Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage bezüglich der Auszahlung.
Person A und Person B lebten zusammen. Nun holte sich Person B eine weitere Wohnung um dort hin zu ziehen. Person B mietete weiterhin die Wohnung mit Person A und B.
Nun entstanden Kosten die B nicht tragen konnte und man einigte sich mündlich auf den Zahlungsausgleich mit der Kaution.
Nach ein paar Monaten kündigten beide. Man hat sich schriftlich auf eine Zahlung der Kaution auf ein Konto geeinigt. Da immer noch offene Beträge ausstanden.
Person B lief feiger weise zu der Hausverwaltung und forderte die Auszahlung der Kaution 3 Monate später 50 / 50 auf ein anderes Konto. Nun behauptet die Hausverwaltung, dass man nicht mehr das Konto im Schreiben nutzen kann. Man solle es 50 / 50 auszahlen.
Ich sehe schon eine Zivilklage
Dennoch würde ich gerne wissen wie ihr die Chancen seht.
Aus meiner Sich kann ich ja auch nicht 3 Monat in Urlaub gehen und sagen, dass ich die Betriebskosten im Haus oder GEZ, Müllgebühren, Internet nicht zahle, nur weil ich im Urlaub bin.